Diabetes-Verlaufskontrolle mit HbA1c und Nierenfunktionskontrolle
Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Ordnet Glukosestoffwechsel, Folgeorganrisiken und Selbstmanagement ein, um die Behandlung alltagstauglich anzupassen und Hypo-/Hyperglykämien sowie Spätfolgen zu vermeiden. Die Verlaufskontrolle umfasst glykierte Hämoglobine (HbA1, HbA1c).
Wann ist sie anwendbar?
Bei neu diagnostiziertem oder unzureichend eingestelltem Diabetes, Therapieumstellung, Komplikationsverdacht oder strukturiertem Schulungs- und Verlaufskontrollbedarf. Erforderliche Kernleistung: Glykierte Hämoglobine (HbA1, HbA1c); sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 250 | Kernposition | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Eigenständige venöse Blutentnahme; Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter sowie Gefäßpunktion als Bestandteil einer Infusion nicht zusätzlich berechnen. |
| GOÄ-Nr. 3561 | Kernposition | Glykierte Hämoglobine (HbA1, HbA1c). Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund. |
| GOÄ-Nr. 3560 | Bedingt / alternativ | Glukose. Zusätzlich indizierte aktuelle Glukosebestimmung. Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund. |
| GOÄ-Nr. 3585.H1 | Bedingt / alternativ | Kreatinin. Zusätzlich indizierte Kreatininbestimmung als eigene Laborleistung. Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund. Höchstwertgruppe laut Ziffernsuffix beachten; Kennzeichnung gehört zur Rechnungsziffer. |
| GOÄ-Nr. 3562.H1 | Bedingt / alternativ | Cholesterin. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten. |
| GOÄ-Nr. 3563.H1 | Bedingt / alternativ | HDL-Cholesterin. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten. |
| GOÄ-Nr. 3564.H1 | Bedingt / alternativ | LDL-Cholesterin. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten. Nur bei tatsächlich bestimmtem LDL-Cholesterin; eine bloß rechnerische LDL-Ermittlung ist keine zusätzliche selbstständige Laborleistung. |
| GOÄ-Nr. 3565.H1 | Bedingt / alternativ | Triglyzeride. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingt / alternativ | Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z.B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung. Nur für tatsächlich durchgeführten visuellen Reagenzträgertest; ein Mehrfachreagenzträger ist je Untersuchung nur einmal Nr. 3511. Nur bei zusätzlich durchgeführter Urindiagnostik. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen..
GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich..
GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Eigenständige venöse Blutentnahme; Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter sowie Gefäßpunktion als Bestandteil einer Infusion nicht zusätzlich berechnen..
GOÄ-Nummer 3561: Glykierte Hämoglobine (HbA1, HbA1c); Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund..
GOÄ-Nummer 3560: Glukose; Zusätzlich indizierte aktuelle Glukosebestimmung. Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund..
GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Zusätzlich indizierte Kreatininbestimmung als eigene Laborleistung. Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund. Höchstwertgruppe laut Ziffernsuffix beachten; Kennzeichnung gehört zur Rechnungsziffer..
GOÄ-Nummer 3562.H1: Cholesterin; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten..
GOÄ-Nummer 3563.H1: HDL-Cholesterin; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten..
GOÄ-Nummer 3564.H1: LDL-Cholesterin; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten. Nur bei tatsächlich bestimmtem LDL-Cholesterin; eine bloß rechnerische LDL-Ermittlung ist keine zusätzliche selbstständige Laborleistung..
GOÄ-Nummer 3565.H1: Triglyzeride; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten..
GOÄ-Nummer 3511: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z.B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung; Nur für tatsächlich durchgeführten visuellen Reagenzträgertest; ein Mehrfachreagenzträger ist je Untersuchung nur einmal Nr. 3511. Nur bei zusätzlich durchgeführter Urindiagnostik..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
