Venographie einer Extremität

Abrechnungshinweise für Innere Medizin

FachgruppeInnere Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 5330
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5331 und GOÄ-Nr. 5335
GOÄ-Abrechnung für Venographie einer Extremität

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stellt venöse Abflusswege kontrastgestützt dar und lokalisiert Obstruktion, Kollateralen, Thrombosefolgen oder anatomische Besonderheiten für die weitere Behandlung. Die Bildgebung umfasst venographie einer Extremität.

Wann ist sie anwendbar?

Bei spezieller venöser Abfluss- oder Interventionsfrage, die Duplex- beziehungsweise Schnittbilddiagnostik nicht ausreichend beantwortet; Region und zusätzliche Projektionen sind zu begründen. Erforderliche Kernleistung: Venographie einer Extremität; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5330KernpositionVenographie einer Extremität. Je Sitzung einmal.
GOÄ-Nr. 5331Bedingt / alternativErgänzende Projektionen, insbesondere des zentralen Abflussgebiets, insgesamt. Nur bei tatsächlich ergänzenden Projektionen.
GOÄ-Nr. 5335Bedingt / alternativComputergestützte Analyse und Abbildung. Einmal je Untersuchungstag und nur zum Einfachsatz.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5330: Venographie einer Extremität; Je Sitzung einmal..

GOÄ-Nummer 5331: Ergänzende Projektionen, insbesondere des zentralen Abflussgebiets, insgesamt; Nur bei tatsächlich ergänzenden Projektionen..

GOÄ-Nummer 5335: Computergestützte Analyse und Abbildung; Einmal je Untersuchungstag und nur zum Einfachsatz..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.