Lärm III – erweiterte audiologische Abklärung

Die erweiterte audiologische Abklärung mit getrennt dokumentierten Hörprüfverfahren.

EinordnungArbeitsmedizinische Vorsorge oder Abklärung
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1407
Vor AbrechnungKostenträger und Vertragsgrundlage klären
GOÄ-Abrechnung für Lärm III – erweiterte audiologische Abklärung

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Lärm III verbindet die vollständige Ton- und Sprachaudiometrie. Eine Impedanzmessung ist nur dann eine zusätzliche Position, wenn sie tatsächlich am Trommelfell oder an den Binnenohrmuskeln durchgeführt wurde.

GOÄ-ZifferRolle in der KetteLeistung und Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Kernposition

Beratung – auch mittels Fernsprecher

Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung; neben Sonderleistungen im Behandlungsfall nur einmal.

GOÄ-Nr. 1403Kernposition

Tonschwellenaudiometrie beidseits (8-12 Frequenzen/kontinuierliche Frequenzänderung), Luft- und Knochenleitung, ggf. Vertäubung, Intensitätsbreite, umschwellen.

Vollständige Leistungslegende der Tonschwellenaudiometrie erfüllen.

GOÄ-Nr. 1404Kernposition

Sprachaudiometrie (beidseitig möglich), Ermittlung Hörverlust und Diskriminationsverlust (rechts/links, Kopfhörer/Knochenleitung, ggf. Satzverständnis).

Nur bei tatsächlich durchgeführter sprachaudiometrischer Untersuchung; Nrn. 1400/1401 daneben ausgeschlossen.

GOÄ-Nr. 1407Bedingte Zusatzposition

Impedanzmessung am Trommelfell und/oder an den Binnenohrmuskeln (z.B. Stapedius-Lautheitstest), auch beidseitig

Nur bei tatsächlich durchgeführter Impedanzmessung am Trommelfell und/oder an den Binnenohrmuskeln.

Keine Pauschale: Nur vollständig erbrachte und dokumentierte Positionen ansetzen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Anders als Lärm II umfasst diese Kombination die Sprachaudiometrie. Die einfache Hörprüfung mit mindestens fünf Frequenzen ist kein zusätzlicher Baustein neben den erweiterten Verfahren.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

vollständiger Umfang der Tonschwellenaudiometrie

Art und Ergebnis der sprachaudiometrischen Untersuchung

Indikation und Messumfang einer Impedanzmessung

Beratungsinhalt aus den erhobenen Hörbefunden

Praxisbeispiel

Dokumentierter Behandlungsablauf

Bei auffälliger Lärmanamnese werden nach der Beratung eine vollständige Ton- und eine Sprachaudiometrie durchgeführt. Eine Tympanometrie wird nur bei eigener Fragestellung ergänzt und separat dokumentiert.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Der Begriff 'erweiterter Hörtest' ersetzt keine Dokumentation der Einzelverfahren.


2.

Impedanzmessung oder Basis-Hörprüfung werden ohne tatsächliche Durchführung ergänzt.

Ähnliche Abrechnungsfälle

Die endgültige Rechnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung, der geltenden GOÄ und der konkreten Vertragsgrundlage.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.