Wie lässt sich „Langzeit-Blutdruckmessung mit Pulswellenanalyse“ nach GOÄ abrechnen?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der hausärztlichen Medizin: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Langzeit-Blutdruckmessung mit Pulswellenanalyse“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Langzeit-Blutdruckmessung mit Pulswellenanalyse“ in Betracht?
Für „Langzeit-Blutdruckmessung mit Pulswellenanalyse“ bildet GOÄ-Nr. A648, GOÄ-Nr. 654, GOÄ-Nr. A636, GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 sowie GOÄ-Nr. 602 die dokumentierten Kernleistungen. GOÄ-Nr. 75 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.
Im konkreten Fall stehen Langzeit-Blutdruck, 24h-Blutdruck, Pulswellenanalyse, zentraler Arteriendruck im Mittelpunkt. Beratung und körperliche Untersuchung sind von den technischen Messungen zu trennen. Ruhe-, Langzeit- und erweiterte Funktionsdiagnostik benötigen jeweils eine eigene Indikation, vollständige Durchführung und ärztliche Befundung.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A648 | Kernposition | Messung zentralen Venen- oder Arteriendrucks (inkl. Punktion, Katheterführung, ggf. Röntgenkontrolle) unter/ohne Belastung. |
| GOÄ-Nr. 654 | Kernposition | Nur bei einer Langzeitblutdruckmessung über mindestens 18 Stunden einschließlich Aufzeichnung und Auswertung abrechenbar. |
| GOÄ-Nr. A636 | Kernposition | Photoelektrische Volumenpulsschreibung mit Kontrolle des reaktiven Verhaltens der peripheren Arterien nach Belastung (z.B. mit Temperaturreizen) |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende. |
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme |
| GOÄ-Nr. 602 | Kernposition | Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Langzeit-Blutdruckmessung mit Pulswellenanalyse“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Messung zentralen Venen- oder Arteriendrucks (inkl. Punktion, Katheterführung, ggf. Röntgenkontrolle) unter/ohne Belastung.
Kernposition der Kombination
Nur bei einer Langzeitblutdruckmessung über mindestens 18 Stunden einschließlich Aufzeichnung und Auswertung abrechenbar.
Kernposition der Kombination
Photoelektrische Volumenpulsschreibung mit Kontrolle des reaktiven Verhaltens der peripheren Arterien nach Belastung (z.B. mit Temperaturreizen)
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
Kernposition der Kombination
Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung
Wie grenzt sich „Langzeit-Blutdruckmessung mit Pulswellenanalyse“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Langzeit-Blutdruckmessung mit Pulswellenanalyse“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Langzeit-Blutdruck, zentraler Blutdruck und Pulsoxymetrie“ und „Langzeit-EKG mit Herzfrequenzvariabilität und möglichem Ruhe-EKG“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Langzeit-Blutdruckmessung mit Pulswellenanalyse“ dokumentiert werden?
Indikation, Messdauer und Geräteeinsatz, verwertbare Kurven oder Messwerte, ärztliche Auswertung, Befund sowie Konsequenz für Diagnostik oder Therapie.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Langzeit-Blutdruck, 24h-Blutdruck, Pulswellenanalyse, zentraler Arteriendruck.
Analog bewertet zu 648.
Zeitvorgabe: mindestens 18 Stunden.
Analog bewertet zu 636.
GOÄ-Nr. 1: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Langzeit-Blutdruckmessung mit Pulswellenanalyse“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Dokumentierter Beispielfall: Langzeit-Blutdruckmessung mit Pulswellenanalyse. GOÄ-Nr. A648, GOÄ-Nr. 654, GOÄ-Nr. A636, GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 sowie GOÄ-Nr. 602 werden mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 75 muss zusätzlich gelten: Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erf üllter Leistungslegende.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Langzeit-Blutdruckmessung mit Pulswellenanalyse“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Mehrere technische Verfahren oder Befundberichte werden angesetzt, obwohl nur eine Messung oder keine eigenständige ärztliche Auswertung dokumentiert ist.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 75 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.
3.
Prüfpunkt 3
„Langzeit-Blutdruckmessung mit Pulswellenanalyse“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Hausärztliche Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A648, GOÄ-Nr. 654, GOÄ-Nr. A636, GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 602. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Langzeit-Blutdruckmessung mit Pulswellenanalyse“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Langzeit-Blutdruck, zentraler Blutdruck und Pulsoxymetrie“ und „Langzeit-EKG mit Herzfrequenzvariabilität und möglichem Ruhe-EKG“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
