Langzeit-Blutdruckmessung mit klinischer Verlaufskontrolle
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der hausärztlichen Medizin: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Langzeit-Blutdruckmessung mit Pulswellenanalyse“.

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Objektiviert Blutdruckbelastung und mögliche Organauswirkungen, um Weißkittel-, maskierte oder persistierende Hypertonie voneinander abzugrenzen. Die Verlaufskontrolle umfasst langzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer.
Wann ist sie anwendbar?
Bei wiederholt erhöhten oder widersprüchlichen Messwerten, Therapiekontrolle oder Verdacht auf hypertensive Organbeteiligung beziehungsweise sekundäre Ursachen. Erforderliche Kernleistung: Langzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
Fachlicher Kontext
Im konkreten Fall stehen Langzeit-Blutdruck, 24h-Blutdruck, Pulswellenanalyse, zentraler Arteriendruck im Mittelpunkt. Beratung und körperliche Untersuchung sind von den technischen Messungen zu trennen. Ruhe-, Langzeit- und erweiterte Funktionsdiagnostik benötigen jeweils eine eigene Indikation, vollständige Durchführung und ärztliche Befundung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Für „Langzeit-Blutdruckmessung mit Pulswellenanalyse“ bildet GOÄ-Nr. A648, GOÄ-Nr. 654, GOÄ-Nr. A636, GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 sowie GOÄ-Nr. 602 die dokumentierten Kernleistungen. GOÄ-Nr. 75 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 654 | Kernposition | Langzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer - einschließlich Aufzeichnung und Auswertung -. Nur bei einer Langzeitblutdruckmessung über mindestens 18 Stunden einschließlich Aufzeichnung und Auswertung abrechenbar. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie). Nur bei tatsächlich erstelltem eigenständigem ausführlichem Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung, ggf. Therapie; kein einfacher Gerätebefund, Befundausdruck oder Routineattest. |
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) -gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung -. Zusätzliche Indikation für Sauerstoffsättigungsmessung, z.B. Dyspnoe; kein Bestandteil jeder Blutdruckkontrolle. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Langzeit-Blutdruckmessung mit Pulswellenanalyse“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Langzeit-Blutdruck, zentraler Blutdruck und Pulsoxymetrie“ und „Langzeit-EKG mit Herzfrequenzvariabilität und möglichem Ruhe-EKG“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Indikation, Messdauer und Geräteeinsatz, verwertbare Kurven oder Messwerte, ärztliche Auswertung, Befund sowie Konsequenz für Diagnostik oder Therapie.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Langzeit-Blutdruck, 24h-Blutdruck, Pulswellenanalyse, zentraler Arteriendruck.
Analog bewertet zu 648.
Zeitvorgabe: mindestens 18 Stunden.
Analog bewertet zu 636.
GOÄ-Nr. 1: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Praxisbeispiel
Konkreter Leistungsablauf
Dokumentierter Beispielfall: Langzeit-Blutdruckmessung mit Pulswellenanalyse. GOÄ-Nr. A648, GOÄ-Nr. 654, GOÄ-Nr. A636, GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 sowie GOÄ-Nr. 602 werden mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 75 muss zusätzlich gelten: Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Mehrere technische Verfahren oder Befundberichte werden angesetzt, obwohl nur eine Messung oder keine eigenständige ärztliche Auswertung dokumentiert ist.
2.
GOÄ-Nr. 75 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.
3.
„Langzeit-Blutdruckmessung mit Pulswellenanalyse“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
