Langzeit-EKG mit klinischer Untersuchung und bedingter Zusatzdiagnostik

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der hausärztlichen Medizin: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Langzeit-EKG mit Herzfrequenzvariabilität und möglichem Ruhe-EKG“.

FachgruppeHausärztliche Medizin
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 602 und GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Langzeit-EKG mit klinischer Untersuchung und bedingter Zusatzdiagnostik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Dokumentiert Rhythmus, Frequenz und strukturelle Begleitbefunde, damit Frequenz-/Rhythmusstrategie und thromboembolisches Risiko fundiert bewertet werden können. Die Abklärung umfasst elektrokardiographische Untersuchung über mindestens 18 Stunden (Langzeit-EKG).

Wann ist sie anwendbar?

Bei Palpitationen, unregelmäßigem Puls, Synkope, dokumentierter Tachyarrhythmie oder zur Kontrolle nach antiarrhythmischer Behandlung. Erforderliche Kernleistung: Elektrokardiographische Untersuchung über mindestens 18 Stunden (Langzeit-EKG); sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

Fachlicher Kontext

Im konkreten Fall stehen Langzeit-EKG, Herzfrequenzvariabilität, HRV, Ruhe-EKG im Mittelpunkt. Beratung und körperliche Untersuchung sind von den technischen Messungen zu trennen. Ruhe-, Langzeit- und erweiterte Funktionsdiagnostik benötigen jeweils eine eigene Indikation, vollständige Durchführung und ärztliche Befundung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Für „Langzeit-EKG mit Herzfrequenzvariabilität und möglichem Ruhe-EKG“ bildet GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 659, GOÄ-Nr. A636, GOÄ-Nr. 1 sowie GOÄ-Nr. 7 die dokumentierten Kernleistungen. GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 75 sind nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 651Bedingt / alternativElektrokardiographische Untersuchung in Ruhe - auch gegebenenfalls nach Belastung - mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen). Nur bei eigenständigem Ruhe-EKG mit separater Indikation.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativOxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) -gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung -. Eigenständige Indikation zur Sauerstoffsättigungsmessung.
GOÄ-Nr. 659KernpositionElektrokardiographische Untersuchung über mindestens 18 Stunden (Langzeit-EKG) - gegebenenfalls einschließlich gleichzeitiger Registrierung von Puls und Atmung -, mit Auswertung. Nur bei einer Langzeit-EKG-Aufzeichnung von mindestens 18 Stunden mit ärztlicher Auswertung abrechenbar.
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie). Nur bei tatsächlich erstelltem eigenständigem ausführlichem Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung, ggf. Therapie; kein einfacher Gerätebefund, Befundausdruck oder Routineattest.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 659

Kernposition der Kombination

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 18 Stunden

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Langzeit-EKG mit Herzfrequenzvariabilität und möglichem Ruhe-EKG“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Langzeit-EKG, Herzfrequenzvariabilität und Pulsoxymetrie“ und „Ruhe-EKG und Pulsoxymetrie mit Untersuchung“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Messdauer und Geräteeinsatz, verwertbare Kurven oder Messwerte, ärztliche Auswertung, Befund sowie Konsequenz für Diagnostik oder Therapie.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Langzeit-EKG, Herzfrequenzvariabilität, HRV, Ruhe-EKG.

GOÄ-Nr. 602: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Zeitvorgabe: mindestens 18 Stunden.

Analog bewertet zu 636.

GOÄ-Nr. 1: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei eigenständigem Ruhe-EKG mit separater Indikation.

Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Dokumentierter Beispielfall: Langzeit-EKG mit Herzfrequenzvariabilität und möglichem Ruhe-EKG. GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 659, GOÄ-Nr. A636, GOÄ-Nr. 1 sowie GOÄ-Nr. 7 werden mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 651 muss zusätzlich gelten: Nur bei eigenständigem Ruhe-EKG mit separater Indikation.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Mehrere technische Verfahren oder Befundberichte werden angesetzt, obwohl nur eine Messung oder keine eigenständige ärztliche Auswertung dokumentiert ist.


2.

GOÄ-Nr. 651 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei eigenständigem Ruhe-EKG mit separater Indikation.


3.

„Langzeit-EKG mit Herzfrequenzvariabilität und möglichem Ruhe-EKG“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.