Wie lässt sich „Langzeit-EKG mit Herzfrequenzvariabilität und möglichem Ruhe-EKG“ nach GOÄ abrechnen?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der hausärztlichen Medizin: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Langzeit-EKG mit Herzfrequenzvariabilität und möglichem Ruhe-EKG“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Langzeit-EKG mit Herzfrequenzvariabilität und möglichem Ruhe-EKG“ in Betracht?
Für „Langzeit-EKG mit Herzfrequenzvariabilität und möglichem Ruhe-EKG“ bildet GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 659, GOÄ-Nr. A636, GOÄ-Nr. 1 sowie GOÄ-Nr. 7 die dokumentierten Kernleistungen. GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 75 sind nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.
Im konkreten Fall stehen Langzeit-EKG, Herzfrequenzvariabilität, HRV, Ruhe-EKG im Mittelpunkt. Beratung und körperliche Untersuchung sind von den technischen Messungen zu trennen. Ruhe-, Langzeit- und erweiterte Funktionsdiagnostik benötigen jeweils eine eigene Indikation, vollständige Durchführung und ärztliche Befundung.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 651 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem Ruhe-EKG mit separater Indikation. |
| GOÄ-Nr. 602 | Kernposition | Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung |
| GOÄ-Nr. 659 | Kernposition | Nur bei einer Langzeit-EKG-Aufzeichnung von mindestens 18 Stunden mit ärztlicher Auswertung abrechenbar. |
| GOÄ-Nr. A636 | Kernposition | Photoelektrische Volumenpulsschreibung mit Kontrolle des reaktiven Verhaltens der peripheren Arterien nach Belastung (z.B. mit Temperaturreizen) |
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Langzeit-EKG mit Herzfrequenzvariabilität und möglichem Ruhe-EKG“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem Ruhe-EKG mit separater Indikation.
Kernposition der Kombination
Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung
Kernposition der Kombination
Nur bei einer Langzeit-EKG-Aufzeichnung von mindestens 18 Stunden mit ärztlicher Auswertung abrechenbar.
Kernposition der Kombination
Photoelektrische Volumenpulsschreibung mit Kontrolle des reaktiven Verhaltens der peripheren Arterien nach Belastung (z.B. mit Temperaturreizen)
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.
Kernposition der Kombination
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
Wie grenzt sich „Langzeit-EKG mit Herzfrequenzvariabilität und möglichem Ruhe-EKG“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Langzeit-EKG mit Herzfrequenzvariabilität und möglichem Ruhe-EKG“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Langzeit-EKG, Herzfrequenzvariabilität und Pulsoxymetrie“ und „Ruhe-EKG und Pulsoxymetrie mit Untersuchung“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Langzeit-EKG mit Herzfrequenzvariabilität und möglichem Ruhe-EKG“ dokumentiert werden?
Indikation, Messdauer und Geräteeinsatz, verwertbare Kurven oder Messwerte, ärztliche Auswertung, Befund sowie Konsequenz für Diagnostik oder Therapie.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Langzeit-EKG, Herzfrequenzvariabilität, HRV, Ruhe-EKG.
GOÄ-Nr. 602: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Zeitvorgabe: mindestens 18 Stunden.
Analog bewertet zu 636.
GOÄ-Nr. 1: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Nur bei eigenständigem Ruhe-EKG mit separater Indikation.
Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Langzeit-EKG mit Herzfrequenzvariabilität und möglichem Ruhe-EKG“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Dokumentierter Beispielfall: Langzeit-EKG mit Herzfrequenzvariabilität und möglichem Ruhe-EKG. GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 659, GOÄ-Nr. A636, GOÄ-Nr. 1 sowie GOÄ-Nr. 7 werden mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 651 muss zusätzlich gelten: Nur bei eigenständigem Ruhe-EKG mit separater Indikation.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Langzeit-EKG mit Herzfrequenzvariabilität und möglichem Ruhe-EKG“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Mehrere technische Verfahren oder Befundberichte werden angesetzt, obwohl nur eine Messung oder keine eigenständige ärztliche Auswertung dokumentiert ist.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 651 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei eigenständigem Ruhe-EKG mit separater Indikation.
3.
Prüfpunkt 3
„Langzeit-EKG mit Herzfrequenzvariabilität und möglichem Ruhe-EKG“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Hausärztliche Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 659, GOÄ-Nr. A636, GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Langzeit-EKG mit Herzfrequenzvariabilität und möglichem Ruhe-EKG“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Langzeit-EKG, Herzfrequenzvariabilität und Pulsoxymetrie“ und „Ruhe-EKG und Pulsoxymetrie mit Untersuchung“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
