Wie lässt sich „Ruhe-EKG und Pulsoxymetrie mit Untersuchung“ nach GOÄ abrechnen?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der hausärztlichen Medizin: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Ruhe-EKG und Pulsoxymetrie mit Untersuchung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Ruhe-EKG und Pulsoxymetrie mit Untersuchung“ in Betracht?
Für „Ruhe-EKG und Pulsoxymetrie mit Untersuchung“ bildet GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 602 sowie GOÄ-Nr. 7 die dokumentierten Kernleistungen. GOÄ-Nr. 75 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.
Im konkreten Fall stehen Ruhe-EKG, EKG, Pulsoxymetrie, Sauerstoffsättigung im Mittelpunkt. Beratung und körperliche Untersuchung sind von den technischen Messungen zu trennen. Ruhe-, Langzeit- und erweiterte Funktionsdiagnostik benötigen jeweils eine eigene Indikation, vollständige Durchführung und ärztliche Befundung.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 651 | Kernposition | Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen) |
| GOÄ-Nr. 602 | Kernposition | Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Ruhe-EKG und Pulsoxymetrie mit Untersuchung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)
Kernposition der Kombination
Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung
Kernposition der Kombination
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.
Wie grenzt sich „Ruhe-EKG und Pulsoxymetrie mit Untersuchung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Ruhe-EKG und Pulsoxymetrie mit Untersuchung“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Langzeit-EKG mit Herzfrequenzvariabilität und möglichem Ruhe-EKG“ und „Sportärztliche Untersuchung mit EKG, Lungenfunktion, Pulsoxymetrie und Urintest“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Ruhe-EKG und Pulsoxymetrie mit Untersuchung“ dokumentiert werden?
Indikation, Messdauer und Geräteeinsatz, verwertbare Kurven oder Messwerte, ärztliche Auswertung, Befund sowie Konsequenz für Diagnostik oder Therapie.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Ruhe-EKG, EKG, Pulsoxymetrie, Sauerstoffsättigung.
GOÄ-Nr. 651: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
GOÄ-Nr. 602: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
GOÄ-Nr. 7: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Ruhe-EKG und Pulsoxymetrie mit Untersuchung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Dokumentierter Beispielfall: Ruhe-EKG und Pulsoxymetrie mit Untersuchung. GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 602 sowie GOÄ-Nr. 7 werden mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 75 muss zusätzlich gelten: Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Ruhe-EKG und Pulsoxymetrie mit Untersuchung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Mehrere technische Verfahren oder Befundberichte werden angesetzt, obwohl nur eine Messung oder keine eigenständige ärztliche Auswertung dokumentiert ist.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 75 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit erfüllter Leistungslegende.
3.
Prüfpunkt 3
„Ruhe-EKG und Pulsoxymetrie mit Untersuchung“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Hausärztliche Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 602 und GOÄ-Nr. 7. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Ruhe-EKG und Pulsoxymetrie mit Untersuchung“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Langzeit-EKG mit Herzfrequenzvariabilität und möglichem Ruhe-EKG“ und „Sportärztliche Untersuchung mit EKG, Lungenfunktion, Pulsoxymetrie und Urintest“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
