Kombinierte EKG- und Lungenfunktionsdiagnostik mit Pulsoxymetrie

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der hausärztlichen Medizin: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „EKG, Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit zwei Befundberichten“.

FachgruppeHausärztliche Medizin
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Kombinierte EKG- und Lungenfunktionsdiagnostik mit Pulsoxymetrie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Trennt bei Belastungsbeschwerden kardiale Rhythmus- beziehungsweise Ischämiehinweise von ventilatorischer oder oxygenierungsbezogener Einschränkung. Die Abklärung umfasst pulsoxymetrie und Ruhe-EKG. Die Sitzung kombiniert Ruhe-EKG, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Pulsoxymetrie; die eigenständigen Befunde werden getrennt dokumentiert.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Dyspnoe, Leistungsknick, Thoraxbeschwerden oder unklarem kardiorespiratorischem Risiko; jede Teiluntersuchung benötigt eine konkrete Frage und verwertbare Durchführung. Erforderliche Kernleistungen: Pulsoxymetrie und Ruhe-EKG; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nr. 605a ist eine originäre GOÄ-Ziffer, keine Analogziffer.

Fachlicher Kontext

Im konkreten Fall stehen EKG, Lungenfunktion, Spirometrie, Pulsoxymetrie im Mittelpunkt. Beratung und körperliche Untersuchung sind von den technischen Messungen zu trennen. Ruhe-, Langzeit- und erweiterte Funktionsdiagnostik benötigen jeweils eine eigene Indikation, vollständige Durchführung und ärztliche Befundung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Für „EKG, Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit zwei Befundberichten“ bildet GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 605 sowie GOÄ-Nr. 605a die dokumentierten Kernleistungen. GOÄ-Nr. 75 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich.
GOÄ-Nr. 602KernpositionOxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) -gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung -
GOÄ-Nr. 651KernpositionElektrokardiographische Untersuchung in Ruhe - auch gegebenenfalls nach Belastung - mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)
GOÄ-Nr. 605KernpositionRuhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden
GOÄ-Nr. 605AKernpositionDarstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen - einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation -. Nr. 605a ist eine originäre GOÄ-Ziffer, keine Analogziffer; tatsächliche Fluss-Volumen-Kurve mit graphischer Registrierung und Dokumentation erforderlich. In dieser Vorlage nur zusammen mit der tatsächlich durchgeführten Ruhespirometrie Nr. 605 auswählbar; Fluss-Volumen-Kurve registrieren und dokumentieren.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie). Nur bei tatsächlich erstelltem eigenständigem ausführlichem Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung, ggf. Therapie; kein einfacher Gerätebefund, Befundausdruck oder Routineattest.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 605A

Kernposition der Kombination

Requires all:
605

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „EKG, Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit zwei Befundberichten“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit Befundbericht“ und „Sportärztliche Untersuchung mit EKG, Lungenfunktion, Pulsoxymetrie und Urintest“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Messdauer und Geräteeinsatz, verwertbare Kurven oder Messwerte, ärztliche Auswertung, Befund sowie Konsequenz für Diagnostik oder Therapie.

Klinischer Bezug der Dokumentation: EKG, Lungenfunktion, Spirometrie, Pulsoxymetrie.

GOÄ-Nr. 1: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

GOÄ-Nr. 7: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

GOÄ-Nr. 602: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

GOÄ-Nr. 651: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Zwei eigenständige ausführliche Berichte; Leistungslegende jeweils erfüllen.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Dokumentierter Beispielfall: EKG, Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit zwei Befundberichten. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 605 sowie GOÄ-Nr. 605a werden mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 75 muss zusätzlich gelten: Zwei eigenständige ausführliche Berichte; Leistungslegende jeweils erfüllen.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Mehrere technische Verfahren oder Befundberichte werden angesetzt, obwohl nur eine Messung oder keine eigenständige ärztliche Auswertung dokumentiert ist.


2.

GOÄ-Nr. 75 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Zwei eigenständige ausführliche Berichte; Leistungslegende jeweils erfüllen.


3.

„EKG, Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit zwei Befundberichten“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.