Wie lässt sich „EKG, Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit zwei Befundberichten“ nach GOÄ abrechnen?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der hausärztlichen Medizin: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „EKG, Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit zwei Befundberichten“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „EKG, Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit zwei Befundberichten“ in Betracht?
Für „EKG, Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit zwei Befundberichten“ bildet GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 605 sowie GOÄ-Nr. 605a die dokumentierten Kernleistungen. GOÄ-Nr. 75 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.
Im konkreten Fall stehen EKG, Lungenfunktion, Spirometrie, Pulsoxymetrie im Mittelpunkt. Beratung und körperliche Untersuchung sind von den technischen Messungen zu trennen. Ruhe-, Langzeit- und erweiterte Funktionsdiagnostik benötigen jeweils eine eigene Indikation, vollständige Durchführung und ärztliche Befundung.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme |
| GOÄ-Nr. 602 | Kernposition | Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung |
| GOÄ-Nr. 651 | Kernposition | Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen) |
| GOÄ-Nr. 605 | Kernposition | Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden |
| GOÄ-Nr. 605a | Kernposition | Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen – einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Zwei eigenständige ausführliche Berichte; Leistungslegende jeweils erfüllen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „EKG, Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit zwei Befundberichten“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
Kernposition der Kombination
Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung
Kernposition der Kombination
Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)
Kernposition der Kombination
Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden
Kernposition der Kombination
Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen – einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation
Bedingte oder alternative Position
Zwei eigenständige ausführliche Berichte; Leistungslegende jeweils erfüllen.
Wie grenzt sich „EKG, Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit zwei Befundberichten“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „EKG, Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit zwei Befundberichten“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit Befundbericht“ und „Sportärztliche Untersuchung mit EKG, Lungenfunktion, Pulsoxymetrie und Urintest“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „EKG, Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit zwei Befundberichten“ dokumentiert werden?
Indikation, Messdauer und Geräteeinsatz, verwertbare Kurven oder Messwerte, ärztliche Auswertung, Befund sowie Konsequenz für Diagnostik oder Therapie.
Klinischer Bezug der Dokumentation: EKG, Lungenfunktion, Spirometrie, Pulsoxymetrie.
GOÄ-Nr. 1: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
GOÄ-Nr. 7: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
GOÄ-Nr. 602: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
GOÄ-Nr. 651: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Zwei eigenständige ausführliche Berichte; Leistungslegende jeweils erfüllen.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „EKG, Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit zwei Befundberichten“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Dokumentierter Beispielfall: EKG, Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit zwei Befundberichten. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 605 sowie GOÄ-Nr. 605a werden mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 75 muss zusätzlich gelten: Zwei eigenständige ausführliche Berichte; Leistungslegende jeweils erfüllen.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „EKG, Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit zwei Befundberichten“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Mehrere technische Verfahren oder Befundberichte werden angesetzt, obwohl nur eine Messung oder keine eigenständige ärztliche Auswertung dokumentiert ist.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 75 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Zwei eigenständige ausführliche Berichte; Leistungslegende jeweils erfüllen.
3.
Prüfpunkt 3
„EKG, Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit zwei Befundberichten“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Hausärztliche Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Sportärztliche Untersuchung mit EKG, Lungenfunktion, Pulsoxymetrie und Urintest
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit Befundbericht
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Ruhe-EKG und Pulsoxymetrie mit Untersuchung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Hausärztliche Medizin: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „EKG, Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit zwei Befundberichten“ bildet GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 605 sowie GOÄ-Nr. 605a die dokumentierten Kernleistungen. GOÄ-Nr. 75 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 605 und GOÄ-Nr. 605a. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „EKG, Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit zwei Befundberichten“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Lungenfunktion und Pulsoxymetrie mit Befundbericht“ und „Sportärztliche Untersuchung mit EKG, Lungenfunktion, Pulsoxymetrie und Urintest“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
