Oberer Verdauungstrakt – Doppelkontrast

Radiologie · Konventionelle Radiologie – Gastrointestinaltrakt

AbrechnungsfallOberer Verdauungstrakt – Doppelkontrast mit möglicher Erweiterung bis zum Ileozökalgebiet
FachgruppeRadiologie
ThemenbereichKonventionelle Radiologie – Gastrointestinaltrakt
KernpositionenGOÄ-Nr. 5158
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5159, GOÄ-Nr. 5298, GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
GOÄ-Abrechnung für Oberer Verdauungstrakt – Doppelkontrast mit möglicher Erweiterung bis zum Ileozökalgebiet

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Beurteilt Lumen, Schleimhautrelief, Motilität und Engstellen des Verdauungstrakts kontrastgestützt als funktionell-morphologische Passageuntersuchung. Die Abklärung umfasst erweiterung der Untersuchung bis zur Ileozökalregion und Kontrastuntersuchung des oberen Verdauungstrakts.

Wann ist sie anwendbar?

Bei gezielter Passage-, Stenose- oder Schleimhautfrage, wenn Endoskopie beziehungsweise Schnittbilddiagnostik nicht geeigneter ist; Kontrastart und Untersuchungsumfang folgen der Region. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Erweiterung der Untersuchung bis zur Ileozökalregion und Kontrastuntersuchung des oberen Verdauungstrakts.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5158KernpositionKontrastuntersuchung des oberen Verdauungstrakts einschließlich Doppelkontrastdarstellung und Durchleuchtung, gegebenenfalls einschließlich Nr. 5150
GOÄ-Nr. 5159Bedingt / alternativErweiterung der Untersuchung bis zur Ileozökalregion. Nur bei tatsächlich durchgeführter weiterführender Passage.
GOÄ-Nr. 5298Bedingt / alternativZuschlag für digitale Radiographie zu Leistungen nach den Nrn. 5010 bis 5290. Nur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den GOÄ-Bestimmungen.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Oberer Verdauungstrakt – Monokontrastuntersuchung“ sowie „Kolon – Doppelkontrastuntersuchung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 5158: Kontrastuntersuchung des oberen Verdauungstrakts einschließlich Doppelkontrastdarstellung und Durchleuchtung, gegebenenfalls einschließlich Nr. 5150

Kontrasttechnik

Darstellung bis zur Zielregion

Befund

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5159 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter weiterführender Passage.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Radiologie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.