Operative Entnahme einer Mamille

Abrechnungshinweise für Ästhetische und Plastische Medizin

AbrechnungsfallOperative Entnahme einer Mamille mit interimistischer Implantation an anderer Körperstelle
FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 2417
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 444
GOÄ-Abrechnung für Operative Entnahme einer Mamille mit interimistischer Implantation an anderer Körperstelle

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Rekonstruiert fehlendes Weichteilvolumen, Hautreserve oder Mamillenform mit autologem beziehungsweise alloplastischem Gewebe und schafft eine belastbare, anatomisch passende Kontur. Der Eingriff umfasst operative Entnahme einer Mamille und interimistische Implantation an anderer Körperstelle.

Wann ist sie anwendbar?

Bei rekonstruktivem Defekt oder klar begründetem Korrekturziel; Material, Empfängerregion, Durchblutung und gegebenenfalls stufenweises Vorgehen bestimmen Technik und Risiko. Erforderliche Kernleistung: Operative Entnahme einer Mamille und interimistische Implantation an anderer Körperstelle; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2417KernpositionOperative Entnahme einer Mamille und interimistische Implantation an anderer Körperstelle
GOÄ-Nr. 444Bedingt / alternativZuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Replantation einer verpflanzten Mamille“ sowie „Rekonstruktion der Mamille“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nr. 2417: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2417

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 444 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.

Ähnliche Abrechnungsfälle

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Ästhetische und Plastische Medizin: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.