Rekonstruktion der Mamille

Abrechnungshinweise für Ästhetische und Plastische Medizin

FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 2419
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 445
GOÄ-Abrechnung für Rekonstruktion der Mamille

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Rekonstruiert fehlendes Weichteilvolumen, Hautreserve oder Mamillenform mit autologem beziehungsweise alloplastischem Gewebe und schafft eine belastbare, anatomisch passende Kontur. Der Eingriff umfasst rekonstruktion einer Mamille aus einer großen Labie oder aus der Mamma der gesunden Seite, auch zusätzlich zur Aufbauplastik.

Wann ist sie anwendbar?

Bei rekonstruktivem Defekt oder klar begründetem Korrekturziel; Material, Empfängerregion, Durchblutung und gegebenenfalls stufenweises Vorgehen bestimmen Technik und Risiko. Erforderliche Kernleistung: Rekonstruktion der Mamille; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nur bei Rekonstruktion der Mamille aus Labium oder der gesunden Brust nach Leistungslegende.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2419KernpositionRekonstruktion einer Mamille aus einer großen Labie oder aus der Mamma der gesunden Seite, auch zusätzlich zur Aufbauplastik. Nur bei Rekonstruktion der Mamille aus Labium oder der gesunden Brust nach Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 445Bedingt / alternativZuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Operative Entnahme einer Mamille mit interimistischer Implantation an anderer Körperstelle“ sowie „Replantation einer verpflanzten Mamille“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nr. 2419: Nur bei Rekonstruktion der Mamille aus Labium oder der gesunden Brust nach Leistungslegende.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 445 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.