Welche GOÄ-Ziffern sind für „Replantation einer verpflanzten Mamille“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Replantation einer verpflanzten Mamille“.

FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 2418
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 444
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Replantation einer verpflanzten Mamille

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Replantation einer verpflanzten Mamille“ in Betracht?

Für „Replantation einer verpflanzten Mamille“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2418 als Kernposition. GOÄ-Nr. 444 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Replantation einer verpflanzten Mamille“ stehen Mamille, Brustwarze, Replantation, Brustrekonstruktion, 2418. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2418KernpositionReplantation einer verpflanzten Mamille
GOÄ-Nr. 444Bedingt / alternativNur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Replantation einer verpflanzten Mamille“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 2418

Kernposition der Kombination

Replantation einer verpflanzten Mamille

GOÄ 444

Bedingte oder alternative Position

Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.

Wie grenzt sich „Replantation einer verpflanzten Mamille“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Replantation einer verpflanzten Mamille“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Operative Entnahme einer Mamille mit interimistischer Implantation an anderer Körperstelle“ sowie „Rekonstruktion der Mamille“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Replantation einer verpflanzten Mamille“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Mamille, Brustwarze, Replantation, Brustrekonstruktion

Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material

GOÄ-Nr. 2418: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2418

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Replantation einer verpflanzten Mamille“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Replantation einer verpflanzten Mamille“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 2418 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2418). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 444 gilt zusätzlich: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Replantation einer verpflanzten Mamille“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 444 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Replantation einer verpflanzten Mamille“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Rekonstruktion der Mamille

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Aufbauplastik der Mamma nach Amputation, gegebenenfalls mit Prothese

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Absetzen einer Brustdrüse

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Replantation einer verpflanzten Mamille“ führt die Kette GOÄ-Nr. 2418 als Kernposition. GOÄ-Nr. 444 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2418. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Replantation einer verpflanzten Mamille“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Operative Entnahme einer Mamille mit interimistischer Implantation an anderer Körperstelle“ sowie „Rekonstruktion der Mamille“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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