Spülung eines liegenden Blasenkatheters durch Praxispersonal beim Hausbesuch

Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

FachgruppeHausärztliche Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 52 und GOÄ-Nr. 1733
GOÄ-Abrechnung für Spülung eines liegenden Blasenkatheters durch Praxispersonal beim Hausbesuch

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Spült einen bereits liegenden Blasenkatheter zur Wiederherstellung des Abflusses beziehungsweise zur konkret indizierten Instillation und vermeidet dabei unnötige Manipulationen am geschlossenen Ableitungssystem. Die Behandlung umfasst spülung eines liegenden Blasenkatheters durch Praxispersonal beim Hausbesuch.

Wann ist sie anwendbar?

Bei blockiertem Katheter durch Koagel oder Sediment beziehungsweise bei klarer Instillationsindikation; Anlass, Spüllösung oder Arzneimittel, Menge, Rücklauf, Beschwerden und Katheterfunktion sind zu dokumentieren. Erforderliche Kernleistungen: Spülung eines liegenden Blasenkatheters durch Praxispersonal beim Hausbesuch; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 52KernpositionAufsuchen eines Patienten außerhalb der Praxisräume oder des Krankenhauses durch nichtärztliches Personal im Auftrag des niedergelassenen Arztes (z.B. zur Durchführung von kapillaren oder venösen Blutentnahmen, Wundbehandlungen, Verbandwechsel, Katheterwechsel)
GOÄ-Nr. 1733KernpositionSpülung der Harnblase und/oder Instillation bei liegendem Verweilkatheter

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 52

Kernposition der Kombination

Hinterlegter Faktor: 1

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 52: Aufsuchen eines Patienten außerhalb der Praxisräume oder des Krankenhauses durch nichtärztliches Personal im Auftrag des niedergelassenen Arztes (z.B. zur Durchführung von kapillaren oder venösen Blutentnahmen, Wundbehandlungen, Verbandwechsel, Katheterwechsel).

GOÄ-Nummer 1733: Spülung der Harnblase und/oder Instillation bei liegendem Verweilkatheter.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.