Delegierte häusliche Behandlung einer nicht primär heilenden Wunde
Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Beurteilt Heilungsphase, Durchblutung, Infektionszeichen und Gewebedefekt, um lokale Behandlung, Entlastung, Kompression oder operative Deckung gezielt anzupassen. Die Behandlung umfasst delegierte häusliche Behandlung einer nicht primär heilenden Wunde.
Wann ist sie anwendbar?
Bei akuter oder chronischer Wunde mit kontrollbedürftigem Verlauf, Heilungsstörung, Infektionsverdacht, Nekrose oder relevantem Gewebedefekt. Erforderliche Kernleistungen: Delegierte häusliche Behandlung einer nicht primär heilenden Wunde; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Ein einfacher Verbandwechsel einer reizlos heilenden Wunde erfüllt Nr. 2006 nicht.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 52 | Kernposition | Aufsuchen eines Patienten außerhalb der Praxisräume oder des Krankenhauses durch nichtärztliches Personal im Auftrag des niedergelassenen Arztes (z.B. zur Durchführung von kapillaren oder venösen Blutentnahmen, Wundbehandlungen, Verbandwechsel, Katheterwechsel) |
| GOÄ-Nr. 2006 | Kernposition | Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist - auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde -. Ärztlich angeordnete, im konkreten Fall delegierbare Behandlung einer nicht primär heilenden, entzündeten oder eiternden Wunde. Ein einfacher Verbandwechsel einer reizlos heilenden Wunde erfüllt Nr. 2006 nicht. |
| GOÄ-Nr. 200 | Bedingt / alternativ | Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -. Zusätzlicher eigenständiger Wundverband bei konservativer Wundbehandlung; kein bloßes Pflaster und kein Operationsabschlussverband. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 52: Aufsuchen eines Patienten außerhalb der Praxisräume oder des Krankenhauses durch nichtärztliches Personal im Auftrag des niedergelassenen Arztes (z.B. zur Durchführung von kapillaren oder venösen Blutentnahmen, Wundbehandlungen, Verbandwechsel, Katheterwechsel).
GOÄ-Nummer 2006: Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist - auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde -; Ärztlich angeordnete, im konkreten Fall delegierbare Behandlung einer nicht primär heilenden, entzündeten oder eiternden Wunde. Ein einfacher Verbandwechsel einer reizlos heilenden Wunde erfüllt Nr. 2006 nicht..
GOÄ-Nummer 200: Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -; Zusätzlicher eigenständiger Wundverband bei konservativer Wundbehandlung; kein bloßes Pflaster und kein Operationsabschlussverband..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
