Delegierte häusliche Behandlung einer nicht primär heilenden Wunde

Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

FachgruppeHausärztliche Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 52 und GOÄ-Nr. 2006
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 200
GOÄ-Abrechnung für Delegierte häusliche Behandlung einer nicht primär heilenden Wunde

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Beurteilt Heilungsphase, Durchblutung, Infektionszeichen und Gewebedefekt, um lokale Behandlung, Entlastung, Kompression oder operative Deckung gezielt anzupassen. Die Behandlung umfasst delegierte häusliche Behandlung einer nicht primär heilenden Wunde.

Wann ist sie anwendbar?

Bei akuter oder chronischer Wunde mit kontrollbedürftigem Verlauf, Heilungsstörung, Infektionsverdacht, Nekrose oder relevantem Gewebedefekt. Erforderliche Kernleistungen: Delegierte häusliche Behandlung einer nicht primär heilenden Wunde; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Ein einfacher Verbandwechsel einer reizlos heilenden Wunde erfüllt Nr. 2006 nicht.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 52KernpositionAufsuchen eines Patienten außerhalb der Praxisräume oder des Krankenhauses durch nichtärztliches Personal im Auftrag des niedergelassenen Arztes (z.B. zur Durchführung von kapillaren oder venösen Blutentnahmen, Wundbehandlungen, Verbandwechsel, Katheterwechsel)
GOÄ-Nr. 2006KernpositionBehandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist - auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde -. Ärztlich angeordnete, im konkreten Fall delegierbare Behandlung einer nicht primär heilenden, entzündeten oder eiternden Wunde. Ein einfacher Verbandwechsel einer reizlos heilenden Wunde erfüllt Nr. 2006 nicht.
GOÄ-Nr. 200Bedingt / alternativVerband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -. Zusätzlicher eigenständiger Wundverband bei konservativer Wundbehandlung; kein bloßes Pflaster und kein Operationsabschlussverband.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 52

Kernposition der Kombination

Hinterlegter Faktor: 1

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 52: Aufsuchen eines Patienten außerhalb der Praxisräume oder des Krankenhauses durch nichtärztliches Personal im Auftrag des niedergelassenen Arztes (z.B. zur Durchführung von kapillaren oder venösen Blutentnahmen, Wundbehandlungen, Verbandwechsel, Katheterwechsel).

GOÄ-Nummer 2006: Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist - auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde -; Ärztlich angeordnete, im konkreten Fall delegierbare Behandlung einer nicht primär heilenden, entzündeten oder eiternden Wunde. Ein einfacher Verbandwechsel einer reizlos heilenden Wunde erfüllt Nr. 2006 nicht..

GOÄ-Nummer 200: Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -; Zusätzlicher eigenständiger Wundverband bei konservativer Wundbehandlung; kein bloßes Pflaster und kein Operationsabschlussverband..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.