Ulcus cruris – vollständiger Gefäßstatus

Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

AbrechnungsfallUlcus cruris – vollständiger Gefäßstatus mit Wundbehandlung und bedingter Gefäßdiagnostik
FachgruppeHausärztliche Medizin
GOÄ-Abrechnung für Ulcus cruris – vollständiger Gefäßstatus mit Wundbehandlung und bedingter Gefäßdiagnostik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Beurteilt Heilungsphase, Durchblutung, Infektionszeichen und Gewebedefekt, um lokale Behandlung, Entlastung, Kompression oder operative Deckung gezielt anzupassen. Die Abklärung umfasst behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist.

Wann ist sie anwendbar?

Bei akuter oder chronischer Wunde mit kontrollbedürftigem Verlauf, Heilungsstörung, Infektionsverdacht, Nekrose oder relevantem Gewebedefekt. Erforderliche Kernleistung: Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Leistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung; frühere Ansätze im Monatszeitraum prüfen.
GOÄ-Nr. 6KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Nur bei vollständiger Untersuchung eines in Nr. 6 genannten Organsystems bzw. vollständigem Gefäßstatus; nicht zusätzlich zu Nrn. 5, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 2006KernpositionBehandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist - auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde -
GOÄ-Nr. 200Bedingt / alternativVerband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -. Nur bei tatsächlich zusätzlich angelegtem einfachem Wundverband; neben Nr. 2006 grundsätzlich möglich. Nicht zusätzlich zu Nr. 204 für denselben Verband berechnen.
GOÄ-Nr. 204Bedingt / alternativZirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband. Nur bei tatsächlich angelegtem Verband entsprechend der Leistungslegende, z. B. qualifizierendem Kompressionsverband. Nicht zusätzlich zu Nr. 200 für denselben Verband berechnen.
GOÄ-Nr. 643Bedingt / alternativPeriphere Arterien- bzw. Venendruck- und/oder Strömungsmessung
GOÄ-Nr. 644Bedingt / alternativUntersuchung der Strömungsverhältnisse in den Extremitätenarterien bzw. -venen mit direktionaler Ultraschall-Doppler-Technik - einschließlich graphischer Registrierung -

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Neben Leistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung; frühere Ansätze im Monatszeitraum prüfen..

GOÄ-Nummer 6: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Nur bei vollständiger Untersuchung eines in Nr. 6 genannten Organsystems bzw. vollständigem Gefäßstatus; nicht zusätzlich zu Nrn. 5, 7 oder 8..

GOÄ-Nummer 2006: Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist - auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde -.

GOÄ-Nummer 200: Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -; Nur bei tatsächlich zusätzlich angelegtem einfachem Wundverband; neben Nr. 2006 grundsätzlich möglich. Nicht zusätzlich zu Nr. 204 für denselben Verband berechnen..

GOÄ-Nummer 204: Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband; Nur bei tatsächlich angelegtem Verband entsprechend der Leistungslegende, z. B. qualifizierendem Kompressionsverband. Nicht zusätzlich zu Nr. 200 für denselben Verband berechnen..

GOÄ-Nummer 643: Periphere Arterien- bzw. Venendruck- und/oder Strömungsmessung.

GOÄ-Nummer 644: Untersuchung der Strömungsverhältnisse in den Extremitätenarterien bzw. -venen mit direktionaler Ultraschall-Doppler-Technik - einschließlich graphischer Registrierung -.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.