Mineral- und Knochenstoffwechselstörung bei CKD ohne eingeschlossene Dialyseleistungen
Abrechnungshinweise für Nephrologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Quantifiziert Nierenfunktionsverlust und Nierenschädigung, um Stadium, Progressionsrisiko und renoprotektive Behandlung einzuordnen. Die Behandlung umfasst calcium und Anorganisches Phosphat.
Wann ist sie anwendbar?
Bei reduzierter eGFR, Albumin-/Proteinurie, struktureller Nierenerkrankung, Risikokonstellation oder zur kontrollierten Verlaufseinschätzung. Erforderliche Kernleistungen: Calcium und Anorganisches Phosphat; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems nach Nr. 7. Nur bei vollständiger körperlicher Untersuchung mindestens eines in der Legende genannten Organsystems: in diesen Ketten Brustorgane mit Herz-/Lungenauskultation, Perkussion und Blutdruckmessung oder sämtliche Bauchorgane einschließlich Bruchpforten/Nierenlager. Isoliertes Abklopfen der Nierenlager genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 250 | Kernposition | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen. |
| GOÄ-Nr. 3555 | Kernposition | Calcium. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3580.H1 | Kernposition | Anorganisches Phosphat. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 4056 | Kernposition | Parathormon, Ligandenassay. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3587.H1 | Kernposition | Alkalische Phosphatase. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3570.H1 | Bedingt / alternativ | Albumin, photometrisch. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3585.H1 | Bedingt / alternativ | Kreatinin. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 4138 | Bedingt / alternativ | 25-Hydroxy-Vitamin D, Ligandenassay. Material: Serum/Plasma. Nur bei konkreter Fragestellung zum Vitamin-D-Status; nicht automatisch bei jeder PTH-Kontrolle. |
| GOÄ-Nr. 76 | Bedingt / alternativ | Schriftlicher, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellter Diätplan. Nur ein tatsächlich schriftlich ausgearbeiteter, individueller Diätplan; allgemeines Merkblatt oder mündliche Ernährungsberatung genügt nicht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..
GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems nach Nr. 7; Nur bei vollständiger körperlicher Untersuchung mindestens eines in der Legende genannten Organsystems: in diesen Ketten Brustorgane mit Herz-/Lungenauskultation, Perkussion und Blutdruckmessung oder sämtliche Bauchorgane einschließlich Bruchpforten/Nierenlager. Isoliertes Abklopfen der Nierenlager genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8..
GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen..
GOÄ-Nummer 3555: Calcium; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3580.H1: Anorganisches Phosphat; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 4056: Parathormon, Ligandenassay; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3587.H1: Alkalische Phosphatase; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3570.H1: Albumin, photometrisch; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 4138: 25-Hydroxy-Vitamin D, Ligandenassay; Material: Serum/Plasma. Nur bei konkreter Fragestellung zum Vitamin-D-Status; nicht automatisch bei jeder PTH-Kontrolle..
GOÄ-Nummer 76: Schriftlicher, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellter Diätplan; Nur ein tatsächlich schriftlich ausgearbeiteter, individueller Diätplan; allgemeines Merkblatt oder mündliche Ernährungsberatung genügt nicht..
Ähnliche Abrechnungsfälle
Hämodialyse im Zentrum/in der Praxis mit gesondert indizierter PTH-/Vitamin-D-Kontrolle
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
