Indizierte Erythrozytentransfusion bei schwerer Anämie

Abrechnungshinweise für Nephrologie

AbrechnungsfallIndizierte Erythrozytentransfusion bei schwerer Anämie mit Kreuzprobe und laborinterner ABO-Identitätssicherung
FachgruppeNephrologie
GOÄ-Abrechnung für Indizierte Erythrozytentransfusion bei schwerer Anämie mit Kreuzprobe und laborinterner ABO-Identitätssicherung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Behandelt eine klinisch relevante Anämie mit kompatiblen Erythrozyten und reduziert durch Kreuzprobe sowie Identitätssicherung das Risiko hämolytischer Transfusionsreaktionen. Die Labordiagnostik umfasst indizierte Erythrozytentransfusion bei schwerer Anämie mit Kreuzprobe und laborinterner ABO-Identitätssicherung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei symptomatischer oder anderweitig klar indizierter schwerer Anämie nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung; Indikation, Einheiten, Identitätskontrolle und Überwachung sind zu dokumentieren. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Transfusion der ersten Blutkonserve bzw. des ersten Blutbestandteilpräparats.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 280KernpositionTransfusion der ersten Blutkonserve bzw. des ersten Blutbestandteilpräparats einschließlich Bedside-Test und Konserven-/Chargendokumentation. Hier tatsächlich indizierte Erythrozytentransfusion bei schwerer Anämie; keine Routineleistung allein wegen CKD. Erste Konserve, einmal je Behandlungstag; weitere Konserven nach Nr. 282. Bedside-Test, Gefäßpunktion und Konserven-/Chargendokumentation enthalten. Keine Anwendung für ausschließlich albuminhaltige Blutersatzmittel. Bei ursächlichem Dialysebezug neben Nr. 790–793 ausgeschlossen.
GOÄ-Nr. 3550KernpositionBlutbild und Blutbildbestandteile. Nur einmal aus demselben Probenmaterial, auch wenn mehrere enthaltene Blutbildparameter bestimmt werden; keine zusätzlichen Gebühren allein für Hb, Hämatokrit, Zellzahlen oder berechnete Indizes. Material: EDTA-Vollblut. Tatsächlich indizierte und durchgeführte aktuelle Blutbild-/Hb-Bestimmung im beschriebenen Behandlungsablauf.
GOÄ-Nr. 4001KernpositionSerologische Verträglichkeitsprobe im NaCl-Milieu und im Anti-Humanglobulintest sowie laborinterne Identitätssicherung im ABO-System. Nur vollständige Kreuzprobe einschließlich zusätzlich tatsächlich ausgeführter laborinterner ABO-Identitätssicherung. Nicht zusätzlich Nr. 4000 für dieselbe Kreuzprobe. Nr. 4001 ist ausdrücklich nicht für die Identitätssicherung unmittelbar vor der Transfusion (Bedside-Test) berechenbar. Material: eindeutig zugeordnetes Patientenmaterial und Konservenmaterial nach Vorgabe der Transfusionsmedizin.
GOÄ-Nr. 282Bedingt / alternativTransfusion jeder weiteren Blutkonserve bzw. jedes weiteren Blutbestandteilpräparats im Anschluss an Nr. 280 oder 281 einschließlich Bedside-Test und Konserven-/Chargendokumentation. Nur bei tatsächlich transfundierter weiterer Konserve nach Nr. 280, je weitere Konserve; Anzahl und Konservennummern dokumentieren. Keine zweite Erstkonserve nach Nr. 280 am selben Tag. Bedside-Test und Gefäßpunktion enthalten. Keine Anwendung für ausschließlich albuminhaltige Blutersatzmittel; kein pauschaler Mehrfachansatz.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei tatsächlich symptombezogener körperlicher Untersuchung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen. Nur gesonderte Venenpunktion zur prätransfusionellen Laborentnahme; nicht die in Nr. 280/282 enthaltene Punktion oder Entnahme aus liegendem Zugang.
GOÄ-Nr. 3982Bedingt / alternativBestimmung der ABO-Merkmale, Isoagglutinine und des Rhesusfaktors D (D und CDE). Nur tatsächlich vollständige blutgruppenserologische Bestimmung gemäß Legende; keine erneute Gebühr allein für Übernahme eines Vorbefundes, reinen ABO-Bedside-Test oder ausschließlich laborinterne ABO-Identitätskontrolle. Material: geeignetes Patientenblut nach Vorgabe der Transfusionsmedizin.
GOÄ-Nr. 3988Bedingt / alternativAntikörpersuchtest gegen Erythrozytenantigene mit mindestens drei verschiedenen Test-Erythrozyten-Präparationen im indirekten Coombstest. Tatsächlicher erythrozytärer Antikörpersuchtest mit mindestens drei Test-Erythrozyten-Präparationen im indirekten Coombstest. Nicht mit HLA-Antikörperdiagnostik gleichsetzen; vorhandene gültige Untersuchung nicht ohne erneute Leistung berechnen. Material: geeignete Patientenprobe nach Vorgabe der Transfusionsmedizin.
GOÄ-Nr. 3585.H1Bedingt / alternativKreatinin. Material: Serum/Plasma. Nur bei eigenständig erforderlicher aktueller Beurteilung der Nierenfunktion.
GOÄ-Nr. 3557Bedingt / alternativKalium. Material: Serum/Plasma. Nur bei konkretem Bedarf zur Kaliumbeurteilung, nicht automatisch wegen einer Transfusion.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 280: Transfusion der ersten Blutkonserve bzw. des ersten Blutbestandteilpräparats einschließlich Bedside-Test und Konserven-/Chargendokumentation; Hier tatsächlich indizierte Erythrozytentransfusion bei schwerer Anämie; keine Routineleistung allein wegen CKD. Erste Konserve, einmal je Behandlungstag; weitere Konserven nach Nr. 282. Bedside-Test, Gefäßpunktion und Konserven-/Chargendokumentation enthalten. Keine Anwendung für ausschließlich albuminhaltige Blutersatzmittel. Bei ursächlichem Dialysebezug neben Nr. 790–793 ausgeschlossen..

GOÄ-Nummer 3550: Blutbild und Blutbildbestandteile; Nur einmal aus demselben Probenmaterial, auch wenn mehrere enthaltene Blutbildparameter bestimmt werden; keine zusätzlichen Gebühren allein für Hb, Hämatokrit, Zellzahlen oder berechnete Indizes. Material: EDTA-Vollblut. Tatsächlich indizierte und durchgeführte aktuelle Blutbild-/Hb-Bestimmung im beschriebenen Behandlungsablauf..

GOÄ-Nummer 4001: Serologische Verträglichkeitsprobe im NaCl-Milieu und im Anti-Humanglobulintest sowie laborinterne Identitätssicherung im ABO-System; Nur vollständige Kreuzprobe einschließlich zusätzlich tatsächlich ausgeführter laborinterner ABO-Identitätssicherung. Nicht zusätzlich Nr. 4000 für dieselbe Kreuzprobe. Nr. 4001 ist ausdrücklich nicht für die Identitätssicherung unmittelbar vor der Transfusion (Bedside-Test) berechenbar. Material: eindeutig zugeordnetes Patientenmaterial und Konservenmaterial nach Vorgabe der Transfusionsmedizin..

GOÄ-Nummer 282: Transfusion jeder weiteren Blutkonserve bzw. jedes weiteren Blutbestandteilpräparats im Anschluss an Nr. 280 oder 281 einschließlich Bedside-Test und Konserven-/Chargendokumentation; Nur bei tatsächlich transfundierter weiterer Konserve nach Nr. 280, je weitere Konserve; Anzahl und Konservennummern dokumentieren. Keine zweite Erstkonserve nach Nr. 280 am selben Tag. Bedside-Test und Gefäßpunktion enthalten. Keine Anwendung für ausschließlich albuminhaltige Blutersatzmittel; kein pauschaler Mehrfachansatz..

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei tatsächlich symptombezogener körperlicher Untersuchung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8..

GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen. Nur gesonderte Venenpunktion zur prätransfusionellen Laborentnahme; nicht die in Nr. 280/282 enthaltene Punktion oder Entnahme aus liegendem Zugang..

GOÄ-Nummer 3982: Bestimmung der ABO-Merkmale, Isoagglutinine und des Rhesusfaktors D (D und CDE); Nur tatsächlich vollständige blutgruppenserologische Bestimmung gemäß Legende; keine erneute Gebühr allein für Übernahme eines Vorbefundes, reinen ABO-Bedside-Test oder ausschließlich laborinterne ABO-Identitätskontrolle. Material: geeignetes Patientenblut nach Vorgabe der Transfusionsmedizin..

GOÄ-Nummer 3988: Antikörpersuchtest gegen Erythrozytenantigene mit mindestens drei verschiedenen Test-Erythrozyten-Präparationen im indirekten Coombstest; Tatsächlicher erythrozytärer Antikörpersuchtest mit mindestens drei Test-Erythrozyten-Präparationen im indirekten Coombstest. Nicht mit HLA-Antikörperdiagnostik gleichsetzen; vorhandene gültige Untersuchung nicht ohne erneute Leistung berechnen. Material: geeignete Patientenprobe nach Vorgabe der Transfusionsmedizin..

GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Material: Serum/Plasma. Nur bei eigenständig erforderlicher aktueller Beurteilung der Nierenfunktion..

GOÄ-Nummer 3557: Kalium; Material: Serum/Plasma. Nur bei konkretem Bedarf zur Kaliumbeurteilung, nicht automatisch wegen einer Transfusion..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.