CKD-Erstdiagnostik bzw. begründete Verlaufskontrolle mit Nieren-/Harnwegssonographie

Abrechnungshinweise für Nephrologie

AbrechnungsfallCKD-Erstdiagnostik bzw. begründete Verlaufskontrolle mit Nieren-/Harnwegssonographie – Urindiagnostik nach M III
FachgruppeNephrologie
GOÄ-Abrechnung für CKD-Erstdiagnostik bzw. begründete Verlaufskontrolle mit Nieren-/Harnwegssonographie – Urindiagnostik nach M III

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Quantifiziert Nierenfunktionsverlust und Nierenschädigung, um Stadium, Progressionsrisiko und renoprotektive Behandlung einzuordnen. Die Verlaufskontrolle umfasst urindiagnostik nach M III.

Wann ist sie anwendbar?

Bei reduzierter eGFR, Albumin-/Proteinurie, struktureller Nierenerkrankung, Risikokonstellation oder zur kontrollierten Verlaufseinschätzung. Erforderliche Kernleistungen: Urindiagnostik nach M III; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Je zusätzlich selbständig untersuchtem Organ in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher. Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems nach Nr. 7. Nur bei vollständiger körperlicher Untersuchung mindestens eines in der Legende genannten Organsystems: in diesen Ketten Brustorgane mit Herz-/Lungenauskultation, Perkussion und Blutdruckmessung oder sämtliche Bauchorgane einschließlich Bruchpforten/Nierenlager. Isoliertes Abklopfen der Nierenlager genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs. Nur vollständige Organuntersuchung in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Einmal je Sitzung. Nicht zusätzlich Nr. 412–418. Organ: rechte Niere.
GOÄ-Nr. 420KernpositionUltraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418. Je zusätzlich selbständig untersuchtem Organ in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Insgesamt maximal dreimal pro Sitzung, auch bei mehreren Ketten. Bloße Mitdarstellung eines Nachbarorgans genügt nicht. Nur im Anschluss an eine berechenbare Grundleistung nach Nr. 410–418 derselben Sitzung; in diesen Ketten Nr. 410. Zusätzliches Organ: linke Niere.
GOÄ-Nr. 420KernpositionUltraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418. Je zusätzlich selbständig untersuchtem Organ in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Insgesamt maximal dreimal pro Sitzung, auch bei mehreren Ketten. Bloße Mitdarstellung eines Nachbarorgans genügt nicht. Nur im Anschluss an eine berechenbare Grundleistung nach Nr. 410–418 derselben Sitzung; in diesen Ketten Nr. 410. Zusätzliches Organ: Harnblase.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418. Je zusätzlich selbständig untersuchtem Organ in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Insgesamt maximal dreimal pro Sitzung, auch bei mehreren Ketten. Bloße Mitdarstellung eines Nachbarorgans genügt nicht. Nur im Anschluss an eine berechenbare Grundleistung nach Nr. 410–418 derselben Sitzung; in diesen Ketten Nr. 410. Viertes eigenständig untersuchtes Organ nur bei zusätzlicher Indikation, z.B. Leber bei Verdacht auf Zystenleber. Bei Einzelniere die entfallende Niere nicht abrechnen.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen.
GOÄ-Nr. 3652Bedingt / alternativStreifentest im Urin, auch mit Mehrfachreagenzträger. Nicht zusätzlich Nr. 3511 für denselben Streifentest; einmal für Mehrfachreagenzträger. Material: präanalytisch geeigneter frischer Urin. Alternative zur inhaltlich gleichen M-I-Leistung; nicht beide Varianten für dieselbe Untersuchung verwenden.
GOÄ-Nr. 3653Bedingt / alternativUrinsediment, mikroskopisch. Tatsächliche mikroskopische Sedimentuntersuchung; nicht zusätzlich zu Nr. 3651/3532 oder Nr. 3531 für dasselbe Material. Material: präanalytisch geeigneter frischer Urin. Alternative zur inhaltlich gleichen M-I-Leistung; nicht beide Varianten für dieselbe Untersuchung verwenden.
GOÄ-Nr. 3585.H1Bedingt / alternativKreatinin. Material: Serum/Plasma.
GOÄ-Nr. 3584.H1Bedingt / alternativHarnstoff (Harnstoff-N, BUN). Material: Serum/Plasma.
GOÄ-Nr. 3557Bedingt / alternativKalium. Material: Serum/Plasma.
GOÄ-Nr. 3558Bedingt / alternativNatrium. Material: Serum/Plasma.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild und Blutbildbestandteile. Nur einmal aus demselben Probenmaterial, auch wenn mehrere enthaltene Blutbildparameter bestimmt werden; keine zusätzlichen Gebühren allein für Hb, Hämatokrit, Zellzahlen oder berechnete Indizes. Material: EDTA-Vollblut.
GOÄ-Nr. 3735Bedingt / alternativAlbumin, Ligandenassay, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden. Material: Spontanurin. Quantitative Albuminbestimmung zur ACR; nicht zusätzlich eine gleichwertige Mikroalbuminbestimmung aus demselben Material.
GOÄ-Nr. 3585.H1Bedingt / alternativKreatinin. Material: Spontanurin. Nur eigene Kreatininmessung für ACR.
GOÄ-Nr. A3754Bedingt / alternativQuantitative Bestimmung von Cystatin C, analog Nr. 3754 GOÄ. Recherchierter Analogansatz für Cystatin C (z.B. Immunturbidimetrie), keine ausdrückliche Cystatin-C-Direktziffer. Gleichwertigkeit im Einzelfall nach § 6 Abs. 2 prüfen; Analogie nach § 12 Abs. 4 kennzeichnen. Nur bei zusätzlicher Fragestellung, etwa unzuverlässiger kreatininbasierter GFR. Nicht als allgemeingültige BÄK-Empfehlung dargestellt. Material: Serum/Plasma.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden, epikritischer Bewertung und gegebenenfalls Therapie. Nur eigenständiger ausführlicher Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; kein einfacher Labor-, Sonographie- oder Entlassungsbefund und keine bloße Überweisung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A3754

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 3754

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..

GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems nach Nr. 7; Nur bei vollständiger körperlicher Untersuchung mindestens eines in der Legende genannten Organsystems: in diesen Ketten Brustorgane mit Herz-/Lungenauskultation, Perkussion und Blutdruckmessung oder sämtliche Bauchorgane einschließlich Bruchpforten/Nierenlager. Isoliertes Abklopfen der Nierenlager genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8..

GOÄ-Nummer 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs; Nur vollständige Organuntersuchung in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Einmal je Sitzung. Nicht zusätzlich Nr. 412–418. Organ: rechte Niere..

GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418; Je zusätzlich selbständig untersuchtem Organ in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Insgesamt maximal dreimal pro Sitzung, auch bei mehreren Ketten. Bloße Mitdarstellung eines Nachbarorgans genügt nicht. Nur im Anschluss an eine berechenbare Grundleistung nach Nr. 410–418 derselben Sitzung; in diesen Ketten Nr. 410. Zusätzliches Organ: linke Niere..

GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418; Je zusätzlich selbständig untersuchtem Organ in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Insgesamt maximal dreimal pro Sitzung, auch bei mehreren Ketten. Bloße Mitdarstellung eines Nachbarorgans genügt nicht. Nur im Anschluss an eine berechenbare Grundleistung nach Nr. 410–418 derselben Sitzung; in diesen Ketten Nr. 410. Zusätzliches Organ: Harnblase..

GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418; Je zusätzlich selbständig untersuchtem Organ in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Insgesamt maximal dreimal pro Sitzung, auch bei mehreren Ketten. Bloße Mitdarstellung eines Nachbarorgans genügt nicht. Nur im Anschluss an eine berechenbare Grundleistung nach Nr. 410–418 derselben Sitzung; in diesen Ketten Nr. 410. Viertes eigenständig untersuchtes Organ nur bei zusätzlicher Indikation, z.B. Leber bei Verdacht auf Zystenleber. Bei Einzelniere die entfallende Niere nicht abrechnen..

GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen..

GOÄ-Nummer 3652: Streifentest im Urin, auch mit Mehrfachreagenzträger; Nicht zusätzlich Nr. 3511 für denselben Streifentest; einmal für Mehrfachreagenzträger. Material: präanalytisch geeigneter frischer Urin. Alternative zur inhaltlich gleichen M-I-Leistung; nicht beide Varianten für dieselbe Untersuchung verwenden..

GOÄ-Nummer 3653: Urinsediment, mikroskopisch; Tatsächliche mikroskopische Sedimentuntersuchung; nicht zusätzlich zu Nr. 3651/3532 oder Nr. 3531 für dasselbe Material. Material: präanalytisch geeigneter frischer Urin. Alternative zur inhaltlich gleichen M-I-Leistung; nicht beide Varianten für dieselbe Untersuchung verwenden..

GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Material: Serum/Plasma..

GOÄ-Nummer 3584.H1: Harnstoff (Harnstoff-N, BUN); Material: Serum/Plasma..

GOÄ-Nummer 3557: Kalium; Material: Serum/Plasma..

GOÄ-Nummer 3558: Natrium; Material: Serum/Plasma..

GOÄ-Nummer 3550: Blutbild und Blutbildbestandteile; Nur einmal aus demselben Probenmaterial, auch wenn mehrere enthaltene Blutbildparameter bestimmt werden; keine zusätzlichen Gebühren allein für Hb, Hämatokrit, Zellzahlen oder berechnete Indizes. Material: EDTA-Vollblut..

GOÄ-Nummer 3735: Albumin, Ligandenassay, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden; Material: Spontanurin. Quantitative Albuminbestimmung zur ACR; nicht zusätzlich eine gleichwertige Mikroalbuminbestimmung aus demselben Material..

GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Material: Spontanurin. Nur eigene Kreatininmessung für ACR..

GOÄ-Nummer A3754: Quantitative Bestimmung von Cystatin C, analog Nr. 3754 GOÄ; Recherchierter Analogansatz für Cystatin C (z.B. Immunturbidimetrie), keine ausdrückliche Cystatin-C-Direktziffer. Gleichwertigkeit im Einzelfall nach § 6 Abs. 2 prüfen; Analogie nach § 12 Abs. 4 kennzeichnen. Nur bei zusätzlicher Fragestellung, etwa unzuverlässiger kreatininbasierter GFR. Nicht als allgemeingültige BÄK-Empfehlung dargestellt. Material: Serum/Plasma.; Erforderlicher Rechnungstext: Quantitative Bestimmung von Cystatin C, analog Nr. 3754 GOÄ; entsprechend Nr. 3754 (Mikroglobuline (Alpha1, Beta2), Ligandenassay, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden, je Mikroglobulin), § 6 Abs. 2 GOÄ. Konkreten Parameter und Untersuchungsmaterial ergänzen..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden, epikritischer Bewertung und gegebenenfalls Therapie; Nur eigenständiger ausführlicher Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; kein einfacher Labor-, Sonographie- oder Entlassungsbefund und keine bloße Überweisung..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.