Nephrologische Behandlung mit eingehender neurologischer Untersuchung
Abrechnungshinweise für Nephrologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Prüft bei Nierenerkrankung, ob neurologische Beschwerden urämisch, metabolisch, medikamentös oder unabhängig bedingt sind und eine Therapieänderung erfordern. Die Behandlung umfasst eingehende neurologische Untersuchung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei neuer Sensibilitätsstörung, Schwäche, Verwirrtheit oder neuropathischem Schmerz; neurologischer Befund, Dialysequalität, Elektrolyte und Medikation sind gemeinsam zu bewerten. Erforderliche Kernleistung: Eingehende neurologische Untersuchung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nicht neben Nr. 8, 26, 825, 826, 830 oder 1400.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems nach Nr. 7. Nur bei vollständiger körperlicher Untersuchung mindestens eines in der Legende genannten Organsystems: in diesen Ketten Brustorgane mit Herz-/Lungenauskultation, Perkussion und Blutdruckmessung oder sämtliche Bauchorgane einschließlich Bruchpforten/Nierenlager. Isoliertes Abklopfen der Nierenlager genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 800 | Kernposition | Eingehende neurologische Untersuchung, gegebenenfalls einschließlich Untersuchung des Augenhintergrundes. Nur tatsächlich eingehende, eigenständig indizierte neurologische Untersuchung mit entsprechendem Umfang; einzelne Reflexprüfung oder alleiniger Vibrationstest genügt nicht. Nicht neben Nr. 8, 26, 825, 826, 830 oder 1400. Nr. 7 daneben nur für gesonderten vollständigen Brust-/Bauchorganstatus, nicht für dieselben Untersuchungsanteile. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen. |
| GOÄ-Nr. 3585.H1 | Bedingt / alternativ | Kreatinin. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3557 | Bedingt / alternativ | Kalium. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3560 | Bedingt / alternativ | Glukose. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3561 | Bedingt / alternativ | Glykierte Hämoglobine, hier HbA1c. Material: EDTA-Vollblut. |
| GOÄ-Nr. 4140 | Bedingt / alternativ | Folsäure und/oder Vitamin B12, Ligandenassay. Nr. 4140 umfasst Folsäure und/oder Vitamin B12; bei Bestimmung beider Parameter kein doppelter Ansatz allein wegen der beiden Analyten. Material: Serum/Plasma. Nur bei gezielter Differenzialdiagnose eines Vitaminmangels. |
| GOÄ-Nr. 3574 | Bedingt / alternativ | Proteinelektrophorese im Serum. Material: Serum. Nur bei entsprechender Frage nach paraproteinämischer Neuropathie. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden, epikritischer Bewertung und gegebenenfalls Therapie. Nur eigenständiger ausführlicher Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; kein einfacher Labor-, Sonographie- oder Entlassungsbefund und keine bloße Überweisung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..
GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems nach Nr. 7; Nur bei vollständiger körperlicher Untersuchung mindestens eines in der Legende genannten Organsystems: in diesen Ketten Brustorgane mit Herz-/Lungenauskultation, Perkussion und Blutdruckmessung oder sämtliche Bauchorgane einschließlich Bruchpforten/Nierenlager. Isoliertes Abklopfen der Nierenlager genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8..
GOÄ-Nummer 800: Eingehende neurologische Untersuchung, gegebenenfalls einschließlich Untersuchung des Augenhintergrundes; Nur tatsächlich eingehende, eigenständig indizierte neurologische Untersuchung mit entsprechendem Umfang; einzelne Reflexprüfung oder alleiniger Vibrationstest genügt nicht. Nicht neben Nr. 8, 26, 825, 826, 830 oder 1400. Nr. 7 daneben nur für gesonderten vollständigen Brust-/Bauchorganstatus, nicht für dieselben Untersuchungsanteile..
GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen..
GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3557: Kalium; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3560: Glukose; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3561: Glykierte Hämoglobine, hier HbA1c; Material: EDTA-Vollblut..
GOÄ-Nummer 4140: Folsäure und/oder Vitamin B12, Ligandenassay; Nr. 4140 umfasst Folsäure und/oder Vitamin B12; bei Bestimmung beider Parameter kein doppelter Ansatz allein wegen der beiden Analyten. Material: Serum/Plasma. Nur bei gezielter Differenzialdiagnose eines Vitaminmangels..
GOÄ-Nummer 3574: Proteinelektrophorese im Serum; Material: Serum. Nur bei entsprechender Frage nach paraproteinämischer Neuropathie..
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden, epikritischer Bewertung und gegebenenfalls Therapie; Nur eigenständiger ausführlicher Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; kein einfacher Labor-, Sonographie- oder Entlassungsbefund und keine bloße Überweisung..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
