Nierentransplantationsnachsorge unter Ciclosporin mit Spiegelkontrolle
Abrechnungshinweise für Nephrologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Überwacht Transplantatfunktion und therapiebedingte Risiken, damit Abstoßung, Infektion, Toxizität oder vaskuläre Komplikationen früh erkannt werden. Die Verlaufskontrolle umfasst cyclosporin, mono- oder polyspezifisch, Ligandenassay und Kreatinin.
Wann ist sie anwendbar?
Nach Nierentransplantation bei planmäßiger Nachsorge oder auffälliger Funktion, Symptomen, Medikamentenspiegeln beziehungsweise Verdacht auf Komplikation. Erforderliche Kernleistungen: Cyclosporin, mono- oder polyspezifisch, Ligandenassay und Kreatinin; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Material: EDTA-Vollblut.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems nach Nr. 7. Nur bei vollständiger körperlicher Untersuchung mindestens eines in der Legende genannten Organsystems: in diesen Ketten Brustorgane mit Herz-/Lungenauskultation, Perkussion und Blutdruckmessung oder sämtliche Bauchorgane einschließlich Bruchpforten/Nierenlager. Isoliertes Abklopfen der Nierenlager genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 250 | Kernposition | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen. |
| GOÄ-Nr. 4185 | Kernposition | Cyclosporin, mono- oder polyspezifisch, Ligandenassay. Material: EDTA-Vollblut. Zeitpunkt der Blutentnahme zur Medikamentengabe und konkrete Methode dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 3585.H1 | Kernposition | Kreatinin. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Blutbild und Blutbildbestandteile. Nur einmal aus demselben Probenmaterial, auch wenn mehrere enthaltene Blutbildparameter bestimmt werden; keine zusätzlichen Gebühren allein für Hb, Hämatokrit, Zellzahlen oder berechnete Indizes. Material: EDTA-Blut. |
| GOÄ-Nr. 3551 | Bedingt / alternativ | Differenzierung der Leukozyten, elektronisch- oder zytochemisch-zytometrisch bzw. mittels mechanisierter Mustererkennung, zusätzlich zu Nr. 3550. Nur tatsächlich erbrachte apparative Leukozytendifferenzierung zusätzlich zu Nr. 3550; nicht automatisch wegen Anforderung eines kleinen Blutbildes. Bei Auswahl dieser optionalen Position muss die zugehörige tatsächlich erbrachte Nr. 3550 mit berücksichtigt werden. Material: EDTA-Blut. |
| GOÄ-Nr. 3557 | Bedingt / alternativ | Kalium. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3558 | Bedingt / alternativ | Natrium. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3621 | Bedingt / alternativ | Magnesium. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3560 | Bedingt / alternativ | Glukose. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3595.H1 | Bedingt / alternativ | GPT (ALT). Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3735 | Bedingt / alternativ | Albumin, Ligandenassay, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden. Material: Urin. |
| GOÄ-Nr. 3585.H1 | Bedingt / alternativ | Kreatinin. Material: Urin. |
| GOÄ-Nr. 410 | Bedingt / alternativ | Ultraschalluntersuchung eines Organs. Nur vollständige Organuntersuchung in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Einmal je Sitzung. Nicht zusätzlich Nr. 412–418. Organ: Transplantatniere. |
| GOÄ-Nr. 401 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens – gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung. Nur bei tatsächlich zusätzlich ausgeführtem Duplex-Verfahren zu Nr. 410–418; einmal je Sitzung und nur Faktor 1,0. Nicht neben Nr. 406, 422–424, 644, 645, 649 oder 1754. Fragestellung und untersuchte Gefäße dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 404 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse zu dopplersonographischen Leistungen – einschließlich graphischer oder Bilddokumentation. Nur bei zusätzlicher tatsächlicher Frequenzspektrumanalyse mit graphischer/Bilddokumentation; einmal je Sitzung und nur Faktor 1,0. Ein bloßes Farbbild genügt nicht. Nicht neben Nr. 422, 423, 644, 645, 649 oder 1754. Die erforderliche dopplersonographische Grundleistung muss tatsächlich erbracht sein; in den hier enthaltenen Organduplexketten zusammen mit Nr. 410 und 401. Nur wenn die zusätzliche Spektralanalyse tatsächlich dokumentiert ist. |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Ultraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418. Je zusätzlich selbständig untersuchtem Organ in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Insgesamt maximal dreimal pro Sitzung, auch bei mehreren Ketten. Bloße Mitdarstellung eines Nachbarorgans genügt nicht. Nur im Anschluss an eine berechenbare Grundleistung nach Nr. 410–418 derselben Sitzung; in diesen Ketten Nr. 410. Zusätzliches Organ: Harnblase. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden, epikritischer Bewertung und gegebenenfalls Therapie. Nur eigenständiger ausführlicher Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; kein einfacher Labor-, Sonographie- oder Entlassungsbefund und keine bloße Überweisung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..
GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems nach Nr. 7; Nur bei vollständiger körperlicher Untersuchung mindestens eines in der Legende genannten Organsystems: in diesen Ketten Brustorgane mit Herz-/Lungenauskultation, Perkussion und Blutdruckmessung oder sämtliche Bauchorgane einschließlich Bruchpforten/Nierenlager. Isoliertes Abklopfen der Nierenlager genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8..
GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen..
GOÄ-Nummer 4185: Cyclosporin, mono- oder polyspezifisch, Ligandenassay; Material: EDTA-Vollblut. Zeitpunkt der Blutentnahme zur Medikamentengabe und konkrete Methode dokumentieren..
GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3550: Blutbild und Blutbildbestandteile; Nur einmal aus demselben Probenmaterial, auch wenn mehrere enthaltene Blutbildparameter bestimmt werden; keine zusätzlichen Gebühren allein für Hb, Hämatokrit, Zellzahlen oder berechnete Indizes. Material: EDTA-Blut..
GOÄ-Nummer 3551: Differenzierung der Leukozyten, elektronisch- oder zytochemisch-zytometrisch bzw. mittels mechanisierter Mustererkennung, zusätzlich zu Nr. 3550; Nur tatsächlich erbrachte apparative Leukozytendifferenzierung zusätzlich zu Nr. 3550; nicht automatisch wegen Anforderung eines kleinen Blutbildes. Bei Auswahl dieser optionalen Position muss die zugehörige tatsächlich erbrachte Nr. 3550 mit berücksichtigt werden. Material: EDTA-Blut..
GOÄ-Nummer 3557: Kalium; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3558: Natrium; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3621: Magnesium; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3560: Glukose; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3595.H1: GPT (ALT); Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3735: Albumin, Ligandenassay, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden; Material: Urin..
GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Material: Urin..
GOÄ-Nummer 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs; Nur vollständige Organuntersuchung in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Einmal je Sitzung. Nicht zusätzlich Nr. 412–418. Organ: Transplantatniere..
GOÄ-Nummer 401: Zuschlag bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens – gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung; Nur bei tatsächlich zusätzlich ausgeführtem Duplex-Verfahren zu Nr. 410–418; einmal je Sitzung und nur Faktor 1,0. Nicht neben Nr. 406, 422–424, 644, 645, 649 oder 1754. Fragestellung und untersuchte Gefäße dokumentieren..
GOÄ-Nummer 404: Zuschlag bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse zu dopplersonographischen Leistungen – einschließlich graphischer oder Bilddokumentation; Nur bei zusätzlicher tatsächlicher Frequenzspektrumanalyse mit graphischer/Bilddokumentation; einmal je Sitzung und nur Faktor 1,0. Ein bloßes Farbbild genügt nicht. Nicht neben Nr. 422, 423, 644, 645, 649 oder 1754. Die erforderliche dopplersonographische Grundleistung muss tatsächlich erbracht sein; in den hier enthaltenen Organduplexketten zusammen mit Nr. 410 und 401. Nur wenn die zusätzliche Spektralanalyse tatsächlich dokumentiert ist..
GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418; Je zusätzlich selbständig untersuchtem Organ in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Insgesamt maximal dreimal pro Sitzung, auch bei mehreren Ketten. Bloße Mitdarstellung eines Nachbarorgans genügt nicht. Nur im Anschluss an eine berechenbare Grundleistung nach Nr. 410–418 derselben Sitzung; in diesen Ketten Nr. 410. Zusätzliches Organ: Harnblase..
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden, epikritischer Bewertung und gegebenenfalls Therapie; Nur eigenständiger ausführlicher Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; kein einfacher Labor-, Sonographie- oder Entlassungsbefund und keine bloße Überweisung..
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
