Nierentransplantationsnachsorge: HLA-Antikörpernachweis
Abrechnungshinweise für Nephrologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Erfasst Antikörper gegen HLA-Merkmale, die Transplantatverträglichkeit oder den Erfolg thrombozytärer Transfusionen beeinträchtigen können. Die Verlaufskontrolle umfasst nachweis von HLA-Isoantikörpern und Kreatinin.
Wann ist sie anwendbar?
Bei Transplantationsabklärung, immunisierter transfusionsabhängiger Person oder Thrombozytentransfusionsrefraktärität; Befund und Testumfang richten sich nach der klinischen Konsequenz. Erforderliche Kernleistungen: Nachweis von HLA-Isoantikörpern und Kreatinin; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Kein Ansatz für eine bloße HLA-Typisierung. Material: Serum.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems nach Nr. 7. Nur bei vollständiger körperlicher Untersuchung mindestens eines in der Legende genannten Organsystems: in diesen Ketten Brustorgane mit Herz-/Lungenauskultation, Perkussion und Blutdruckmessung oder sämtliche Bauchorgane einschließlich Bruchpforten/Nierenlager. Isoliertes Abklopfen der Nierenlager genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 250 | Kernposition | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen. |
| GOÄ-Nr. 4010 | Kernposition | Nachweis von HLA-Isoantikörpern. Nur tatsächlich ausgeführter HLA-Isoantikörpernachweis mit dokumentiertem Anlass und Verfahren. Kein Ansatz für eine bloße HLA-Typisierung. Die Nachweis- und Spezifizierungsketten nicht automatisch addieren; bereits in einer Untersuchung enthaltene Schritte nicht doppelt berechnen. Material: Serum. |
| GOÄ-Nr. 3585.H1 | Kernposition | Kreatinin. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Blutbild und Blutbildbestandteile. Nur einmal aus demselben Probenmaterial, auch wenn mehrere enthaltene Blutbildparameter bestimmt werden; keine zusätzlichen Gebühren allein für Hb, Hämatokrit, Zellzahlen oder berechnete Indizes. Material: EDTA-Vollblut. |
| GOÄ-Nr. 3557 | Bedingt / alternativ | Kalium. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3760 | Bedingt / alternativ | Protein im Urin, photometrisch. Material: Urin. |
| GOÄ-Nr. 3585.H1 | Bedingt / alternativ | Kreatinin. Material: Urin. |
| GOÄ-Nr. 410 | Bedingt / alternativ | Ultraschalluntersuchung eines Organs. Nur vollständige Organuntersuchung in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Einmal je Sitzung. Nicht zusätzlich Nr. 412–418. Organ: Transplantatniere. |
| GOÄ-Nr. 401 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens – gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung. Nur bei tatsächlich zusätzlich ausgeführtem Duplex-Verfahren zu Nr. 410–418; einmal je Sitzung und nur Faktor 1,0. Nicht neben Nr. 406, 422–424, 644, 645, 649 oder 1754. Fragestellung und untersuchte Gefäße dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 404 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse zu dopplersonographischen Leistungen – einschließlich graphischer oder Bilddokumentation. Nur bei zusätzlicher tatsächlicher Frequenzspektrumanalyse mit graphischer/Bilddokumentation; einmal je Sitzung und nur Faktor 1,0. Ein bloßes Farbbild genügt nicht. Nicht neben Nr. 422, 423, 644, 645, 649 oder 1754. Die erforderliche dopplersonographische Grundleistung muss tatsächlich erbracht sein; in den hier enthaltenen Organduplexketten zusammen mit Nr. 410 und 401. Nur wenn die zusätzliche Spektralanalyse tatsächlich dokumentiert ist. |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Ultraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418. Je zusätzlich selbständig untersuchtem Organ in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Insgesamt maximal dreimal pro Sitzung, auch bei mehreren Ketten. Bloße Mitdarstellung eines Nachbarorgans genügt nicht. Nur im Anschluss an eine berechenbare Grundleistung nach Nr. 410–418 derselben Sitzung; in diesen Ketten Nr. 410. Zusätzliches Organ: Harnblase. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden, epikritischer Bewertung und gegebenenfalls Therapie. Nur eigenständiger ausführlicher Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; kein einfacher Labor-, Sonographie- oder Entlassungsbefund und keine bloße Überweisung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..
GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems nach Nr. 7; Nur bei vollständiger körperlicher Untersuchung mindestens eines in der Legende genannten Organsystems: in diesen Ketten Brustorgane mit Herz-/Lungenauskultation, Perkussion und Blutdruckmessung oder sämtliche Bauchorgane einschließlich Bruchpforten/Nierenlager. Isoliertes Abklopfen der Nierenlager genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8..
GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen..
GOÄ-Nummer 4010: Nachweis von HLA-Isoantikörpern; Nur tatsächlich ausgeführter HLA-Isoantikörpernachweis mit dokumentiertem Anlass und Verfahren. Kein Ansatz für eine bloße HLA-Typisierung. Die Nachweis- und Spezifizierungsketten nicht automatisch addieren; bereits in einer Untersuchung enthaltene Schritte nicht doppelt berechnen. Material: Serum..
GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3550: Blutbild und Blutbildbestandteile; Nur einmal aus demselben Probenmaterial, auch wenn mehrere enthaltene Blutbildparameter bestimmt werden; keine zusätzlichen Gebühren allein für Hb, Hämatokrit, Zellzahlen oder berechnete Indizes. Material: EDTA-Vollblut..
GOÄ-Nummer 3557: Kalium; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3760: Protein im Urin, photometrisch; Material: Urin..
GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Material: Urin..
GOÄ-Nummer 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs; Nur vollständige Organuntersuchung in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Einmal je Sitzung. Nicht zusätzlich Nr. 412–418. Organ: Transplantatniere..
GOÄ-Nummer 401: Zuschlag bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens – gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung; Nur bei tatsächlich zusätzlich ausgeführtem Duplex-Verfahren zu Nr. 410–418; einmal je Sitzung und nur Faktor 1,0. Nicht neben Nr. 406, 422–424, 644, 645, 649 oder 1754. Fragestellung und untersuchte Gefäße dokumentieren..
GOÄ-Nummer 404: Zuschlag bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse zu dopplersonographischen Leistungen – einschließlich graphischer oder Bilddokumentation; Nur bei zusätzlicher tatsächlicher Frequenzspektrumanalyse mit graphischer/Bilddokumentation; einmal je Sitzung und nur Faktor 1,0. Ein bloßes Farbbild genügt nicht. Nicht neben Nr. 422, 423, 644, 645, 649 oder 1754. Die erforderliche dopplersonographische Grundleistung muss tatsächlich erbracht sein; in den hier enthaltenen Organduplexketten zusammen mit Nr. 410 und 401. Nur wenn die zusätzliche Spektralanalyse tatsächlich dokumentiert ist..
GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418; Je zusätzlich selbständig untersuchtem Organ in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Insgesamt maximal dreimal pro Sitzung, auch bei mehreren Ketten. Bloße Mitdarstellung eines Nachbarorgans genügt nicht. Nur im Anschluss an eine berechenbare Grundleistung nach Nr. 410–418 derselben Sitzung; in diesen Ketten Nr. 410. Zusätzliches Organ: Harnblase..
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden, epikritischer Bewertung und gegebenenfalls Therapie; Nur eigenständiger ausführlicher Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; kein einfacher Labor-, Sonographie- oder Entlassungsbefund und keine bloße Überweisung..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
