Prätransplantative Verträglichkeitsabklärung

Abrechnungshinweise für Nephrologie

AbrechnungsfallPrätransplantative Verträglichkeitsabklärung mit serologischem HLA-Crossmatch und Blutgruppenbestimmung
FachgruppeNephrologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 4012 und GOÄ-Nr. 3982
GOÄ-Abrechnung für Prätransplantative Verträglichkeitsabklärung mit serologischem HLA-Crossmatch und Blutgruppenbestimmung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Prüft vor Organtransplantation Blutgruppen- und HLA-Verträglichkeit und erkennt präformierte Antikörper, die eine hyperakute beziehungsweise antikörpervermittelte Abstoßung begünstigen. Die Abklärung umfasst prätransplantative Verträglichkeitsabklärung mit serologischem HLA-Crossmatch und Blutgruppenbestimmung.

Wann ist sie anwendbar?

Vor geplanter Transplantation mit korrekt zugeordneten Spender- und Empfängerproben; aktuelle Sensibilisierungsereignisse und zeitnahe Proben sind für die Risikobewertung wesentlich. Erforderliche Kernleistungen: Prätransplantative Verträglichkeitsabklärung mit serologischem HLA-Crossmatch und Blutgruppenbestimmung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 4012KernpositionSerologische Verträglichkeitsprobe im Gewebe-HLA-System nach Isolierung von Zellen und Organellen. Nur tatsächlich ausgeführte serologische HLA-Verträglichkeitsprobe nach der erforderlichen Zell-/Organellenisolierung. Ein ausschließlich rechnerischer virtueller Crossmatch erfüllt diese Legende nicht. Empfänger-/Spenderzuordnung und Methode dokumentieren; Leistungen verschiedener Personen nicht ungeprüft auf einer Patientenrechnung zusammenfassen. Material: geeignete Empfängerprobe und zugeordnetes Spenderzellmaterial nach Vorgabe des HLA-Labors.
GOÄ-Nr. 3982KernpositionBestimmung der ABO-Merkmale, Isoagglutinine und des Rhesusfaktors D (D und CDE). Nur tatsächlich vollständige blutgruppenserologische Bestimmung gemäß Legende; keine erneute Gebühr allein für Übernahme eines Vorbefundes, reinen ABO-Bedside-Test oder ausschließlich laborinterne ABO-Identitätskontrolle. Material: geeignetes eindeutig zugeordnetes Patientenblut nach Vorgabe der Transfusionsmedizin.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen. Hier nur die tatsächlich gesonderte Punktion des konkret abgerechneten Patienten.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems nach Nr. 7. Nur bei vollständiger körperlicher Untersuchung mindestens eines in der Legende genannten Organsystems: in diesen Ketten Brustorgane mit Herz-/Lungenauskultation, Perkussion und Blutdruckmessung oder sämtliche Bauchorgane einschließlich Bruchpforten/Nierenlager. Isoliertes Abklopfen der Nierenlager genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild und Blutbildbestandteile. Nur einmal aus demselben Probenmaterial, auch wenn mehrere enthaltene Blutbildparameter bestimmt werden; keine zusätzlichen Gebühren allein für Hb, Hämatokrit, Zellzahlen oder berechnete Indizes. Material: EDTA-Vollblut.
GOÄ-Nr. 3585.H1Bedingt / alternativKreatinin. Material: Serum/Plasma.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 4012: Serologische Verträglichkeitsprobe im Gewebe-HLA-System nach Isolierung von Zellen und Organellen; Nur tatsächlich ausgeführte serologische HLA-Verträglichkeitsprobe nach der erforderlichen Zell-/Organellenisolierung. Ein ausschließlich rechnerischer virtueller Crossmatch erfüllt diese Legende nicht. Empfänger-/Spenderzuordnung und Methode dokumentieren; Leistungen verschiedener Personen nicht ungeprüft auf einer Patientenrechnung zusammenfassen. Material: geeignete Empfängerprobe und zugeordnetes Spenderzellmaterial nach Vorgabe des HLA-Labors..

GOÄ-Nummer 3982: Bestimmung der ABO-Merkmale, Isoagglutinine und des Rhesusfaktors D (D und CDE); Nur tatsächlich vollständige blutgruppenserologische Bestimmung gemäß Legende; keine erneute Gebühr allein für Übernahme eines Vorbefundes, reinen ABO-Bedside-Test oder ausschließlich laborinterne ABO-Identitätskontrolle. Material: geeignetes eindeutig zugeordnetes Patientenblut nach Vorgabe der Transfusionsmedizin..

GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen. Hier nur die tatsächlich gesonderte Punktion des konkret abgerechneten Patienten..

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..

GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems nach Nr. 7; Nur bei vollständiger körperlicher Untersuchung mindestens eines in der Legende genannten Organsystems: in diesen Ketten Brustorgane mit Herz-/Lungenauskultation, Perkussion und Blutdruckmessung oder sämtliche Bauchorgane einschließlich Bruchpforten/Nierenlager. Isoliertes Abklopfen der Nierenlager genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8..

GOÄ-Nummer 3550: Blutbild und Blutbildbestandteile; Nur einmal aus demselben Probenmaterial, auch wenn mehrere enthaltene Blutbildparameter bestimmt werden; keine zusätzlichen Gebühren allein für Hb, Hämatokrit, Zellzahlen oder berechnete Indizes. Material: EDTA-Vollblut..

GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Material: Serum/Plasma..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.