Welche GOÄ-Ziffern sind für „Netzhautablösung – moderne eindellende Operation einschließlich Retinopexie“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Netzhautablösung – moderne eindellende Operation einschließlich Retinopexie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Netzhautablösung – moderne eindellende Operation einschließlich Retinopexie“ in Betracht?
Für „Netzhautablösung – moderne eindellende Operation einschließlich Retinopexie“ führt die Kette GOÄ-Nr. A7027-NETZHAUTABLÖSUNG als Kernposition. GOÄ-Nr. 1251 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Netzhautablösung – moderne eindellende Operation einschließlich Retinopexie“ stehen Netzhautablösung, Plombe, Cerclage. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A7027-NETZHAUTABLÖSUNG | Kernposition | Moderne Netzhautablösungsoperation mit eindellenden Maßnahmen einschließlich Kryopexie und/oder Endolaser; nicht zusätzlich Nrn. 1367/1368 für denselben Inhalt. |
| GOÄ-Nr. 1251 | Bedingt / alternativ | Nur als selbständige präoperative Lokalisation und nicht als methodisch notwendiger, in der Operation aufgehender Schritt. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Netzhautablösung – moderne eindellende Operation einschließlich Retinopexie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Moderne Netzhautablösungsoperation mit eindellenden Maßnahmen einschließlich Kryopexie und/oder Endolaser; nicht zusätzlich Nrn. 1367/1368 für denselben Inhalt.
Bedingte oder alternative Position
Nur als selbständige präoperative Lokalisation und nicht als methodisch notwendiger, in der Operation aufgehender Schritt.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Netzhautablösung – moderne eindellende Operation einschließlich Retinopexie“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Erforderliche Auswahlpositionen
Wie grenzt sich „Netzhautablösung – moderne eindellende Operation einschließlich Retinopexie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Netzhautablösung – moderne eindellende Operation einschließlich Retinopexie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Netzhautablösung – originäre eindellende Operation nach Nr. 1367“ sowie „Netzhautablösung – vitreoretinale Komplexoperation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Netzhautablösung – moderne eindellende Operation einschließlich Retinopexie“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Netzhautablösung, Plombe, Cerclage
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. A7027-NETZHAUTABLÖSUNG: Moderne Netzhautablösungsoperation mit eindellenden Maßnahmen einschließlich Kryopexie und/oder Endolaser; nicht zusätzlich Nrn. 1367/1368 für denselben Inhalt.
Ausdehnung und Foramen
Operationsverfahren
Plombe/Cerclage
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Netzhautablösung – moderne eindellende Operation einschließlich Retinopexie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Netzhautablösung – moderne eindellende Operation einschließlich Retinopexie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A7027-NETZHAUTABLÖSUNG (Moderne Netzhautablösungsoperation mit eindellenden Maßnahmen einschließlich Kryopexie und/oder Endolaser; nicht…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1251 gilt zusätzlich: Nur als selbständige präoperative Lokalisation und nicht als methodisch notwendiger, in der Operation aufgehender Schritt.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Netzhautablösung – moderne eindellende Operation einschließlich Retinopexie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1251 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur als selbständige präoperative Lokalisation und nicht als methodisch notwendiger, in der Operation aufgehender Schritt.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Netzhautablösung – moderne eindellende Operation einschließlich Retinopexie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Netzhautablösung – originäre eindellende Operation nach Nr. 1367
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Netzhautablösung – vitreoretinale Komplexoperation
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Netzhautloch/-degeneration – isolierte Kryotherapie
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Epiretinale Membran oder Makulaforamen – vitreoretinale Komplexoperation
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A7027-NETZHAUTABLÖSUNG. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Netzhautablösung – moderne eindellende Operation einschließlich Retinopexie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Netzhautablösung – originäre eindellende Operation nach Nr. 1367“ sowie „Netzhautablösung – vitreoretinale Komplexoperation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
