Welche GOÄ-Ziffern sind für „Epiretinale Membran oder Makulaforamen – vitreoretinale Komplexoperation“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Epiretinale Membran oder Makulaforamen – vitreoretinale Komplexoperation“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Epiretinale Membran oder Makulaforamen – vitreoretinale Komplexoperation“ in Betracht?
Für „Epiretinale Membran oder Makulaforamen – vitreoretinale Komplexoperation“ führt die Kette GOÄ-Nr. A1387-VR-KOMPLEX als Kernposition. GOÄ-Nr. A424-OCT und GOÄ-Nr. 1242 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Epiretinale Membran oder Makulaforamen – vitreoretinale Komplexoperation“ stehen epiretinale Membran, Macular pucker, Makulaforamen, Vitrektomie, Membran-Peeling, ILM-Peeling. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A1387-VR-KOMPLEX | Kernposition | Komplexleistung; keine zusätzlichen Netzhaut-/Glaskörperpositionen. |
| GOÄ-Nr. A424-OCT | Bedingt / alternativ | Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits |
| GOÄ-Nr. 1242 | Bedingt / alternativ | Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Epiretinale Membran oder Makulaforamen – vitreoretinale Komplexoperation“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Komplexleistung; keine zusätzlichen Netzhaut-/Glaskörperpositionen.
Bedingte oder alternative Position
Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits
Bedingte oder alternative Position
Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Epiretinale Membran oder Makulaforamen – vitreoretinale Komplexoperation“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Epiretinale Membran oder Makulaforamen – vitreoretinale Komplexoperation“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Epiretinale Membran oder Makulaforamen – vitreoretinale Komplexoperation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Netzhautablösung – vitreoretinale Komplexoperation“ sowie „Glaskörperblutung oder akute hintere Glaskörperabhebung – Netzhautdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Epiretinale Membran oder Makulaforamen – vitreoretinale Komplexoperation“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: epiretinale Membran, Macular pucker, Makulaforamen, Vitrektomie
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. A1387-VR-KOMPLEX: Komplexleistung; keine zusätzlichen Netzhaut-/Glaskörperpositionen.
konkrete Diagnose (ERM oder Makulaforamen)
Operationsindikation
betroffenes Auge
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Epiretinale Membran oder Makulaforamen – vitreoretinale Komplexoperation“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Epiretinale Membran oder Makulaforamen – vitreoretinale Komplexoperation“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A1387-VR-KOMPLEX (Komplexleistung; keine zusätzlichen Netzhaut-/Glaskörperpositionen). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. A424-OCT gilt zusätzlich: Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Epiretinale Membran oder Makulaforamen – vitreoretinale Komplexoperation“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. A424-OCT wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Optische Kohärenztomographie des Auges, gegebenenfalls beidseits
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Epiretinale Membran oder Makulaforamen – vitreoretinale Komplexoperation“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Netzhautablösung – vitreoretinale Komplexoperation
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Glaskörperblutung oder akute hintere Glaskörperabhebung – Netzhautdiagnostik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Netzhautablösung – originäre eindellende Operation nach Nr. 1367
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Netzhautloch/-degeneration – isolierte Kryotherapie
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A1387-VR-KOMPLEX. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Epiretinale Membran oder Makulaforamen – vitreoretinale Komplexoperation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Netzhautablösung – vitreoretinale Komplexoperation“ sowie „Glaskörperblutung oder akute hintere Glaskörperabhebung – Netzhautdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
