Netzhautablösung – originäre eindellende Operation nach Nr. 1367

Augenheilkunde · Netzhaut und Glaskörper

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichNetzhaut und Glaskörper
KernpositionenGOÄ-Nr. 1367
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1242 und GOÄ-Nr. 1251
GOÄ-Abrechnung für Netzhautablösung – originäre eindellende Operation nach Nr. 1367

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Erfasst traktive oder abhebungsbedingte Netzhautveränderungen, deren Ausdehnung und Makulabeteiligung für Dringlichkeit und Eingriffsplanung entscheidend sind. Der Eingriff umfasst operation einer Netzhautablösung mit eindellenden Maßnahmen.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Photopsien, Rußregen, Gesichtsfeldausfall oder gesichertem Netzhaut-/Glaskörperbefund mit therapeutischer Konsequenz. Erforderliche Kernleistung: Operation einer Netzhautablösung mit eindellenden Maßnahmen; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nur wenn der exakt in Nr. 1367 beschriebene Leistungsinhalt erbracht wird.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1367KernpositionOperation einer Netzhautablösung mit eindellenden Maßnahmen. Nur wenn der exakt in Nr. 1367 beschriebene Leistungsinhalt erbracht wird; nicht zusätzlich zur Analogkomplexleistung A7027.
GOÄ-Nr. 1242Bedingt / alternativBinokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
GOÄ-Nr. 1251Bedingt / alternativLokalisation einer Netzhautveränderung als Voraussetzung für einen gezielten intraokularen Eingriff. Nur als selbständige präoperative Leistung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 1242

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: präoperativer separater Kontakt
GOÄ 1251

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: präoperativer separater Kontakt

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Alternative zur Analogkomplexleistung A7027; nicht kumulativ.

Erforderliche Auswahlpositionen

1367
A7027-NETZHAUTABLÖSUNG

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Netzhautablösung – moderne eindellende Operation einschließlich Retinopexie“ sowie „Netzhautablösung – vitreoretinale Komplexoperation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1367: Nur wenn der exakt in Nr. 1367 beschriebene Leistungsinhalt erbracht wird; nicht zusätzlich zur Analogkomplexleistung A7027.

Netzhautstatus und Foramen

exaktes Operationsverfahren

Auge

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1242 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.