Welche GOÄ-Ziffern sind für „Netzhautablösung – originäre eindellende Operation nach Nr. 1367“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Netzhautablösung – originäre eindellende Operation nach Nr. 1367“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Netzhautablösung – originäre eindellende Operation nach Nr. 1367“ in Betracht?
Für „Netzhautablösung – originäre eindellende Operation nach Nr. 1367“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1367 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1242 und GOÄ-Nr. 1251 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Netzhautablösung – originäre eindellende Operation nach Nr. 1367“ stehen Netzhautablösung, Buckelchirurgie, eindellende Operation, 1367. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1367 | Kernposition | Nur wenn der exakt in Nr. 1367 beschriebene Leistungsinhalt erbracht wird; nicht zusätzlich zur Analogkomplexleistung A7027. |
| GOÄ-Nr. 1242 | Bedingt / alternativ | Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie |
| GOÄ-Nr. 1251 | Bedingt / alternativ | Nur als selbständige präoperative Leistung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Netzhautablösung – originäre eindellende Operation nach Nr. 1367“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Nur wenn der exakt in Nr. 1367 beschriebene Leistungsinhalt erbracht wird; nicht zusätzlich zur Analogkomplexleistung A7027.
Bedingte oder alternative Position
Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
Bedingte oder alternative Position
Nur als selbständige präoperative Leistung.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Netzhautablösung – originäre eindellende Operation nach Nr. 1367“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Erforderliche Auswahlpositionen
Wie grenzt sich „Netzhautablösung – originäre eindellende Operation nach Nr. 1367“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Netzhautablösung – originäre eindellende Operation nach Nr. 1367“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Netzhautablösung – moderne eindellende Operation einschließlich Retinopexie“ sowie „Netzhautablösung – vitreoretinale Komplexoperation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Netzhautablösung – originäre eindellende Operation nach Nr. 1367“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Netzhautablösung, Buckelchirurgie, eindellende Operation, 1367
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1367: Nur wenn der exakt in Nr. 1367 beschriebene Leistungsinhalt erbracht wird; nicht zusätzlich zur Analogkomplexleistung A7027.
Netzhautstatus und Foramen
exaktes Operationsverfahren
Auge
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Netzhautablösung – originäre eindellende Operation nach Nr. 1367“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Netzhautablösung – originäre eindellende Operation nach Nr. 1367“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1367 (Nur wenn der exakt in Nr. 1367 beschriebene Leistungsinhalt erbracht wird; nicht zusätzlich zur…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1242 gilt zusätzlich: Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Netzhautablösung – originäre eindellende Operation nach Nr. 1367“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1242 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Netzhautablösung – originäre eindellende Operation nach Nr. 1367“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Netzhautablösung – moderne eindellende Operation einschließlich Retinopexie
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Netzhautablösung – vitreoretinale Komplexoperation
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Netzhautloch/-degeneration – isolierte Kryotherapie
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Epiretinale Membran oder Makulaforamen – vitreoretinale Komplexoperation
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1367. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Netzhautablösung – originäre eindellende Operation nach Nr. 1367“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Netzhautablösung – moderne eindellende Operation einschließlich Retinopexie“ sowie „Netzhautablösung – vitreoretinale Komplexoperation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
