Netzhautloch/-degeneration – isolierte Kryotherapie
Augenheilkunde · Netzhaut und Glaskörper

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Erfasst retinale Gefäß-, Traktions- oder Defektveränderungen und steuert anhand Makulabeteiligung und Aktivität die rechtzeitige Laser-, Injektions- oder vitreoretinale Behandlung. Die Behandlung umfasst isolierte Kryotherapie.
Wann ist sie anwendbar?
Bei akuter Sehverschlechterung, Metamorphopsie, Photopsie, vaskulärem Risiko oder bekanntem Netzhautbefund mit konkreter Aktivitäts- beziehungsweise Therapiefrage. Erforderliche Kernleistungen: Isolierte Kryotherapie; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nur bei zeitlich und inhaltlich selbständiger diagnostischer Leistung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A7029-ISOLIERTE-KRYO | Kernposition | Isolierte Kryotherapie zur Behandlung oder Verhinderung einer Netzhautablösung |
| GOÄ-Nr. 1242 | Kernposition | Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie. Nur bei zeitlich und inhaltlich selbständiger diagnostischer Leistung; A7029 bleibt die alleinige therapeutische Netzhautleistung. |
| GOÄ-Nr. 1251 | Bedingt / alternativ | Lokalisation einer Netzhautveränderung als Voraussetzung für einen gezielten intraokularen Eingriff. Nur bei zeitlich und inhaltlich selbständiger diagnostischer Leistung; A7029 bleibt die alleinige therapeutische Netzhautleistung. |
| GOÄ-Nr. 1253 | Bedingt / alternativ | Fotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie. Nur bei zeitlich und inhaltlich selbständiger diagnostischer Leistung; A7029 bleibt die alleinige therapeutische Netzhautleistung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Kernposition der Kombination
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Glaskörperblutung oder akute hintere Glaskörperabhebung – Netzhautdiagnostik“ sowie „Netzhautablösung – originäre eindellende Operation nach Nr. 1367“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. A7029-ISOLIERTE-KRYO: Isolierte Kryotherapie zur Behandlung oder Verhinderung einer Netzhautablösung
GOÄ-Nr. 1242: Nur bei zeitlich und inhaltlich selbständiger diagnostischer Leistung; A7029 bleibt die alleinige therapeutische Netzhautleistung.
Indikation
behandeltes Areal
Kryoapplikationen
Auge
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1251 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei zeitlich und inhaltlich selbständiger diagnostischer Leistung; A7029 bleibt die alleinige therapeutische Netzhautleistung.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
