Glaskörperblutung oder akute hintere Glaskörperabhebung – Netzhautdiagnostik
Augenheilkunde · Netzhaut und Glaskörper

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Erfasst traktive oder abhebungsbedingte Netzhautveränderungen, deren Ausdehnung und Makulabeteiligung für Dringlichkeit und Eingriffsplanung entscheidend sind. Die Abklärung umfasst netzhautdiagnostik.
Wann ist sie anwendbar?
Bei Photopsien, Rußregen, Gesichtsfeldausfall oder gesichertem Netzhaut-/Glaskörperbefund mit therapeutischer Konsequenz. Erforderliche Kernleistungen: Netzhautdiagnostik; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1242 | Kernposition | Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie |
| GOÄ-Nr. 1243 | Kernposition | Diasklerale Durchleuchtung |
| GOÄ-Nr. 1253 | Bedingt / alternativ | Fotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie |
| GOÄ-Nr. A7010-SLO | Bedingt / alternativ | Laserscanning-Ophthalmoskopie |
| GOÄ-Nr. 1225 | Bedingt / alternativ | Kampimetrie oder Perimetrie nach Förster |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Netzhautloch/-degeneration – isolierte Kryotherapie“ sowie „Epiretinale Membran oder Makulaforamen – vitreoretinale Komplexoperation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1242: Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
GOÄ-Nr. 1243: Diasklerale Durchleuchtung
Beginn/Photopsien
Glaskörperbefund
periphere Netzhaut
Ausschluss Riss/Ablösung
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Netzhautloch/-degeneration – isolierte Kryotherapie
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
