Glaskörperblutung oder akute hintere Glaskörperabhebung – Netzhautdiagnostik

Augenheilkunde · Netzhaut und Glaskörper

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichNetzhaut und Glaskörper
KernpositionenGOÄ-Nr. 1242 und GOÄ-Nr. 1243
GOÄ-Abrechnung für Glaskörperblutung oder akute hintere Glaskörperabhebung – Netzhautdiagnostik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Erfasst traktive oder abhebungsbedingte Netzhautveränderungen, deren Ausdehnung und Makulabeteiligung für Dringlichkeit und Eingriffsplanung entscheidend sind. Die Abklärung umfasst netzhautdiagnostik.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Photopsien, Rußregen, Gesichtsfeldausfall oder gesichertem Netzhaut-/Glaskörperbefund mit therapeutischer Konsequenz. Erforderliche Kernleistungen: Netzhautdiagnostik; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. 1242KernpositionBinokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
GOÄ-Nr. 1243KernpositionDiasklerale Durchleuchtung
GOÄ-Nr. 1253Bedingt / alternativFotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie
GOÄ-Nr. A7010-SLOBedingt / alternativLaserscanning-Ophthalmoskopie
GOÄ-Nr. 1225Bedingt / alternativKampimetrie oder Perimetrie nach Förster

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A7010-SLO

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 1249

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Netzhautloch/-degeneration – isolierte Kryotherapie“ sowie „Epiretinale Membran oder Makulaforamen – vitreoretinale Komplexoperation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1242: Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie

GOÄ-Nr. 1243: Diasklerale Durchleuchtung

Beginn/Photopsien

Glaskörperbefund

periphere Netzhaut

Ausschluss Riss/Ablösung

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.