Welche GOÄ-Ziffern sind für „Glaskörperblutung oder akute hintere Glaskörperabhebung – Netzhautdiagnostik“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Glaskörperblutung oder akute hintere Glaskörperabhebung – Netzhautdiagnostik“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Glaskörperblutung oder akute hintere Glaskörperabhebung – Netzhautdiagnostik“ in Betracht?
Für „Glaskörperblutung oder akute hintere Glaskörperabhebung – Netzhautdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1242 und GOÄ-Nr. 1243 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1253, GOÄ-Nr. A7010-SLO und GOÄ-Nr. 1225 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Glaskörperblutung oder akute hintere Glaskörperabhebung – Netzhautdiagnostik“ stehen Glaskörperblutung, PVD, Mouches volantes, Blitze. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten. |
| GOÄ-Nr. 1242 | Kernposition | Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie |
| GOÄ-Nr. 1243 | Kernposition | Diasklerale Durchleuchtung |
| GOÄ-Nr. 1253 | Bedingt / alternativ | Fotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie |
| GOÄ-Nr. A7010-SLO | Bedingt / alternativ | Laserscanning-Ophthalmoskopie |
| GOÄ-Nr. 1225 | Bedingt / alternativ | Kampimetrie oder Perimetrie nach Förster |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Glaskörperblutung oder akute hintere Glaskörperabhebung – Netzhautdiagnostik“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Kernposition der Kombination
Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
Kernposition der Kombination
Diasklerale Durchleuchtung
Bedingte oder alternative Position
Fotografische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrundes mittels Fundusfotografie
Bedingte oder alternative Position
Laserscanning-Ophthalmoskopie
Bedingte oder alternative Position
Kampimetrie oder Perimetrie nach Förster
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Glaskörperblutung oder akute hintere Glaskörperabhebung – Netzhautdiagnostik“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Glaskörperblutung oder akute hintere Glaskörperabhebung – Netzhautdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Glaskörperblutung oder akute hintere Glaskörperabhebung – Netzhautdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Netzhautloch/-degeneration – isolierte Kryotherapie“ sowie „Epiretinale Membran oder Makulaforamen – vitreoretinale Komplexoperation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Glaskörperblutung oder akute hintere Glaskörperabhebung – Netzhautdiagnostik“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Glaskörperblutung, PVD, Mouches volantes, Blitze
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1242: Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie
GOÄ-Nr. 1243: Diasklerale Durchleuchtung
Beginn/Photopsien
Glaskörperbefund
periphere Netzhaut
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Glaskörperblutung oder akute hintere Glaskörperabhebung – Netzhautdiagnostik“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Glaskörperblutung oder akute hintere Glaskörperabhebung – Netzhautdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1242 (Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich äußerer Peripherie); GOÄ-Nr. 1243 (Diasklerale Durchleuchtung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Glaskörperblutung oder akute hintere Glaskörperabhebung – Netzhautdiagnostik“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Glaskörperblutung oder akute hintere Glaskörperabhebung – Netzhautdiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Netzhautloch/-degeneration – isolierte Kryotherapie
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Epiretinale Membran oder Makulaforamen – vitreoretinale Komplexoperation
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Netzhautablösung – originäre eindellende Operation nach Nr. 1367
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Makularotation – Zusatzleistung im veröffentlichten vitreoretinalen Ausnahmefall
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1242 und GOÄ-Nr. 1243. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Glaskörperblutung oder akute hintere Glaskörperabhebung – Netzhautdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Netzhautloch/-degeneration – isolierte Kryotherapie“ sowie „Epiretinale Membran oder Makulaforamen – vitreoretinale Komplexoperation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
