Welche GOÄ-Ziffern sind für „Makularotation – Zusatzleistung im veröffentlichten vitreoretinalen Ausnahmefall“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Makularotation – Zusatzleistung im veröffentlichten vitreoretinalen Ausnahmefall“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichNetzhaut und Glaskörper
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Makularotation – Zusatzleistung im veröffentlichten vitreoretinalen Ausnahmefall

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Makularotation – Zusatzleistung im veröffentlichten vitreoretinalen Ausnahmefall“ in Betracht?

Für „Makularotation – Zusatzleistung im veröffentlichten vitreoretinalen Ausnahmefall“ führt die Kette GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEX und GOÄ-Nr. A1387.2-MAKULAROTATION als Kernpositionen. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Bei der Abrechnung von „Makularotation – Zusatzleistung im veröffentlichten vitreoretinalen Ausnahmefall“ stehen Makularotation, submakuläre Chirurgie, A1387.2. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEXKernpositionZugrunde liegende Komplexleistung bei submakulärer Chirurgie; keine zusätzlichen Netzhaut-/Glaskörperpositionen außerhalb der veröffentlichten Ausnahme.
GOÄ-Nr. A1387.2-MAKULAROTATIONKernpositionNur im veröffentlichten Ausnahmefall zusätzlich zur zutreffenden A1387/A1387.1-Komplexleistung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Makularotation – Zusatzleistung im veröffentlichten vitreoretinalen Ausnahmefall“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ A1387.1-VR-KOMPLEX

Kernposition der Kombination

Zugrunde liegende Komplexleistung bei submakulärer Chirurgie; keine zusätzlichen Netzhaut-/Glaskörperpositionen außerhalb der veröffentlichten Ausnahme.

Analog bewertet zu: 2551+2531
GOÄ A1387.2-MAKULAROTATION

Kernposition der Kombination

Nur im veröffentlichten Ausnahmefall zusätzlich zur zutreffenden A1387/A1387.1-Komplexleistung.

Analog bewertet zu: 1375

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Makularotation – Zusatzleistung im veröffentlichten vitreoretinalen Ausnahmefall“?

Hinweise zur Kombination

Makularotation ist nur im veröffentlichten Ausnahmefall zusätzlich zur A1387.1-Komplexleistung berechnungsfähig.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Indikation zur Makularotation
zugrunde liegende Komplexleistung A1387 oder A1387.1
Auge
Operationsbericht

Wie grenzt sich „Makularotation – Zusatzleistung im veröffentlichten vitreoretinalen Ausnahmefall“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Makularotation – Zusatzleistung im veröffentlichten vitreoretinalen Ausnahmefall“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Netzhautablösung – vitreoretinale Komplexoperation“ sowie „Epiretinale Membran oder Makulaforamen – vitreoretinale Komplexoperation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Makularotation – Zusatzleistung im veröffentlichten vitreoretinalen Ausnahmefall“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Makularotation, submakuläre Chirurgie, A1387.2

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEX: Zugrunde liegende Komplexleistung bei submakulärer Chirurgie; keine zusätzlichen Netzhaut-/Glaskörperpositionen außerhalb der veröffentlichten Ausnahme.

GOÄ-Nr. A1387.2-MAKULAROTATION: Nur im veröffentlichten Ausnahmefall zusätzlich zur zutreffenden A1387/A1387.1-Komplexleistung.

Indikation zur Makularotation

zugrunde liegende Komplexleistung A1387 oder A1387.1

Auge

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Makularotation – Zusatzleistung im veröffentlichten vitreoretinalen Ausnahmefall“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Makularotation – Zusatzleistung im veröffentlichten vitreoretinalen Ausnahmefall“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEX (Zugrunde liegende Komplexleistung bei submakulärer Chirurgie; keine zusätzlichen Netzhaut-/Glaskörperpositionen…); GOÄ-Nr. A1387.2-MAKULAROTATION (Nur im veröffentlichten Ausnahmefall zusätzlich zur zutreffenden A1387/A1387.1-Komplexleistung). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Makularotation – Zusatzleistung im veröffentlichten vitreoretinalen Ausnahmefall“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Makularotation – Zusatzleistung im veröffentlichten vitreoretinalen Ausnahmefall“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Makularotation – Zusatzleistung im veröffentlichten vitreoretinalen Ausnahmefall“ führt die Kette GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEX und GOÄ-Nr. A1387.2-MAKULAROTATION als Kernpositionen. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEX und GOÄ-Nr. A1387.2-MAKULAROTATION. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Makularotation – Zusatzleistung im veröffentlichten vitreoretinalen Ausnahmefall“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Netzhautablösung – vitreoretinale Komplexoperation“ sowie „Epiretinale Membran oder Makulaforamen – vitreoretinale Komplexoperation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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