Makularotation – Zusatzleistung im veröffentlichten vitreoretinalen Ausnahmefall

Augenheilkunde · Netzhaut und Glaskörper

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichNetzhaut und Glaskörper
GOÄ-Abrechnung für Makularotation – Zusatzleistung im veröffentlichten vitreoretinalen Ausnahmefall

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Verlagert in seltenen Ausnahmefällen funktionsfähige Netzhaut über ein günstigeres Unterlagerungsgebiet, um zentrale Sehfunktion trotz schwerer Makulaschädigung zu erhalten. Der Eingriff umfasst zusatzleistung im veröffentlichten vitreoretinalen Ausnahmefall.

Wann ist sie anwendbar?

Nur bei eng ausgewählter vitreoretinaler Ausnahmeindikation nach Ausschöpfung etablierter Alternativen und ausführlicher Aufklärung über hohen Aufwand, Komplikationen und unsichere Sehprognose. Erforderliche Kernleistungen: Zusatzleistung im veröffentlichten vitreoretinalen Ausnahmefall; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEXKernpositionKomplexer Netzhaut-Glaskörper-Eingriff mit submakulärer Chirurgie oder weiteren in A1387.1 genannten Voraussetzungen. Zugrunde liegende Komplexleistung bei submakulärer Chirurgie; keine zusätzlichen Netzhaut-/Glaskörperpositionen außerhalb der veröffentlichten Ausnahme.
GOÄ-Nr. A1387.2-MAKULAROTATIONKernpositionMakularotation. Nur im veröffentlichten Ausnahmefall zusätzlich zur zutreffenden A1387/A1387.1-Komplexleistung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A1387.1-VR-KOMPLEX

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 2551+2531
GOÄ A1387.2-MAKULAROTATION

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 1375

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Makularotation ist nur im veröffentlichten Ausnahmefall zusätzlich zur A1387.1-Komplexleistung berechnungsfähig.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Netzhautablösung – vitreoretinale Komplexoperation“ sowie „Epiretinale Membran oder Makulaforamen – vitreoretinale Komplexoperation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEX: Zugrunde liegende Komplexleistung bei submakulärer Chirurgie; keine zusätzlichen Netzhaut-/Glaskörperpositionen außerhalb der veröffentlichten Ausnahme.

GOÄ-Nr. A1387.2-MAKULAROTATION: Nur im veröffentlichten Ausnahmefall zusätzlich zur zutreffenden A1387/A1387.1-Komplexleistung.

Indikation zur Makularotation

zugrunde liegende Komplexleistung A1387 oder A1387.1

Auge

Operationsbericht

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.