Netzhautablösung – vitreoretinale Komplexoperation
Augenheilkunde · Netzhaut und Glaskörper

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Erfasst traktive oder abhebungsbedingte Netzhautveränderungen, deren Ausdehnung und Makulabeteiligung für Dringlichkeit und Eingriffsplanung entscheidend sind. Der Eingriff umfasst vitreoretinale Komplexoperation.
Wann ist sie anwendbar?
Bei Photopsien, Rußregen, Gesichtsfeldausfall oder gesichertem Netzhaut-/Glaskörperbefund mit therapeutischer Konsequenz. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Vitreoretinale Komplexoperation. Grenze: Bei Eingriff ohne netzhautablösende Membranen; keine zusätzlichen Netzhaut-/Glaskörperpositionen.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A1387-VR-KOMPLEX | Kernposition | Netzhaut-Glaskörper-chirurgischer Eingriff ohne netzhautablösende Membranen. Bei Eingriff ohne netzhautablösende Membranen; keine zusätzlichen Netzhaut-/Glaskörperpositionen. |
| GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEX | Bedingt / alternativ | Komplexer Netzhaut-Glaskörper-Eingriff mit Membranen, therapierefraktärem Glaukom oder submakulärer Chirurgie. Alternative bei netzhautablösenden Membranen/PVR, therapierefraktärem Glaukom oder submakulärer Chirurgie; nicht zusätzlich zu A1387. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Bedingte oder alternative Position
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Epiretinale Membran oder Makulaforamen – vitreoretinale Komplexoperation“ sowie „Netzhautablösung – moderne eindellende Operation einschließlich Retinopexie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. A1387-VR-KOMPLEX: Bei Eingriff ohne netzhautablösende Membranen; keine zusätzlichen Netzhaut-/Glaskörperpositionen.
Netzhautstatus/PVR
Operationstechnik
Tamponade
Auge
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEX wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Alternative bei netzhautablösenden Membranen/PVR, therapierefraktärem Glaukom oder submakulärer Chirurgie; nicht zusätzlich zu A1387.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gr ünder und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
