Netzhautablösung – vitreoretinale Komplexoperation

Augenheilkunde · Netzhaut und Glaskörper

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichNetzhaut und Glaskörper
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEX
GOÄ-Abrechnung für Netzhautablösung – vitreoretinale Komplexoperation

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Erfasst traktive oder abhebungsbedingte Netzhautveränderungen, deren Ausdehnung und Makulabeteiligung für Dringlichkeit und Eingriffsplanung entscheidend sind. Der Eingriff umfasst vitreoretinale Komplexoperation.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Photopsien, Rußregen, Gesichtsfeldausfall oder gesichertem Netzhaut-/Glaskörperbefund mit therapeutischer Konsequenz. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Vitreoretinale Komplexoperation. Grenze: Bei Eingriff ohne netzhautablösende Membranen; keine zusätzlichen Netzhaut-/Glaskörperpositionen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A1387-VR-KOMPLEXKernpositionNetzhaut-Glaskörper-chirurgischer Eingriff ohne netzhautablösende Membranen. Bei Eingriff ohne netzhautablösende Membranen; keine zusätzlichen Netzhaut-/Glaskörperpositionen.
GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEXBedingt / alternativKomplexer Netzhaut-Glaskörper-Eingriff mit Membranen, therapierefraktärem Glaukom oder submakulärer Chirurgie. Alternative bei netzhautablösenden Membranen/PVR, therapierefraktärem Glaukom oder submakulärer Chirurgie; nicht zusätzlich zu A1387.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A1387-VR-KOMPLEX

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 2551
Abrechnungsalternative: vitreoretinal_complex
GOÄ A1387.1-VR-KOMPLEX

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 2551+2531
Abrechnungsalternative: vitreoretinal_complex

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

A1387 und A1387.1 sind Alternativen. Die jeweilige Komplexleistung schließt zusätzliche Netzhaut-/Glaskörperpositionen grundsätzlich ein.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Epiretinale Membran oder Makulaforamen – vitreoretinale Komplexoperation“ sowie „Netzhautablösung – moderne eindellende Operation einschließlich Retinopexie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. A1387-VR-KOMPLEX: Bei Eingriff ohne netzhautablösende Membranen; keine zusätzlichen Netzhaut-/Glaskörperpositionen.

Netzhautstatus/PVR

Operationstechnik

Tamponade

Auge

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEX wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Alternative bei netzhautablösenden Membranen/PVR, therapierefraktärem Glaukom oder submakulärer Chirurgie; nicht zusätzlich zu A1387.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.