Welche GOÄ-Ziffern sind für „Paraphimose – operative Beseitigung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Paraphimose – operative Beseitigung“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichHarnröhre und äußeres Genitale
KernpositionenGOÄ-Nr. 1740
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 250
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Paraphimose – operative Beseitigung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Paraphimose – operative Beseitigung“ in Betracht?

Für „Paraphimose – operative Beseitigung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1740 als Kernposition. GOÄ-Nr. 250 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Paraphimose – operative Beseitigung“ stehen Paraphimose, Operation. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1740KernpositionOperative Beseitigung einer Paraphimose
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Paraphimose – operative Beseitigung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1740

Kernposition der Kombination

Operative Beseitigung einer Paraphimose

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Paraphimose – operative Beseitigung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Dringlichkeit/Ischämie
Operationsverfahren
Blutstillung
Wundversorgung

Wie grenzt sich „Paraphimose – operative Beseitigung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Paraphimose – operative Beseitigung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Paraphimose – unblutige Reposition“ sowie „Frenulum breve – operative Durchtrennung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Paraphimose – operative Beseitigung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Paraphimose, Operation

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1740: Operative Beseitigung einer Paraphimose

Dringlichkeit/Ischämie

Operationsverfahren

Blutstillung

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Paraphimose – operative Beseitigung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Paraphimose – operative Beseitigung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1740 (Operative Beseitigung einer Paraphimose). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 250 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Paraphimose – operative Beseitigung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Paraphimose – operative Beseitigung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Paraphimose – unblutige Reposition

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Frenulum breve – operative Durchtrennung

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Männliche Harnröhre – operative Fremdkörperentfernung

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Phimose – operative Behandlung

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Urologie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen

Für „Paraphimose – operative Beseitigung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1740 als Kernposition. GOÄ-Nr. 250 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1740. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Paraphimose – operative Beseitigung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Paraphimose – unblutige Reposition“ sowie „Frenulum breve – operative Durchtrennung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



© 2026 AvisCode. Alle Rechte vorbehalten.