Welche GOÄ-Ziffern sind für „Paraphimose – unblutige Reposition“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Paraphimose – unblutige Reposition“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichHarnröhre und äußeres Genitale
KernpositionenGOÄ-Nr. 1739 und GOÄ-Nr. 5
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 3511
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Paraphimose – unblutige Reposition

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Paraphimose – unblutige Reposition“ in Betracht?

Für „Paraphimose – unblutige Reposition“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1739 und GOÄ-Nr. 5 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 3511 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Paraphimose – unblutige Reposition“ stehen Paraphimose, Reposition, Vorhautverklebung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1739KernpositionUnblutige Beseitigung einer Paraphimose und/oder Lösung einer Vorhautverklebung
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Paraphimose – unblutige Reposition“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1739

Kernposition der Kombination

Unblutige Beseitigung einer Paraphimose und/oder Lösung einer Vorhautverklebung

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Symptombezogene Untersuchung

GOÄ 3511

Bedingte oder alternative Position

Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Paraphimose – unblutige Reposition“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Ischämie-/Ödembefund
Repositionstechnik
Durchblutung danach
weitere Therapie

Wie grenzt sich „Paraphimose – unblutige Reposition“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Paraphimose – unblutige Reposition“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Paraphimose – operative Beseitigung“ sowie „Männliche Harnröhre – unblutige Fremdkörperentfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Paraphimose – unblutige Reposition“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Paraphimose, Reposition, Vorhautverklebung

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1739: Unblutige Beseitigung einer Paraphimose und/oder Lösung einer Vorhautverklebung

GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung

Ischämie-/Ödembefund

Repositionstechnik

Durchblutung danach

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Paraphimose – unblutige Reposition“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Paraphimose – unblutige Reposition“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1739 (Unblutige Beseitigung einer Paraphimose und/oder Lösung einer Vorhautverklebung); GOÄ-Nr. 5 (Symptombezogene Untersuchung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3511 gilt zusätzlich: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Paraphimose – unblutige Reposition“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 3511 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Paraphimose – unblutige Reposition“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Paraphimose – operative Beseitigung

Dazu gehören:

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Männliche Harnröhre – unblutige Fremdkörperentfernung

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Weibliche Harnröhre – unblutige Fremdkörperentfernung

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Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung

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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Paraphimose – unblutige Reposition“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1739 und GOÄ-Nr. 5 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 3511 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1739 und GOÄ-Nr. 5. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Paraphimose – unblutige Reposition“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Paraphimose – operative Beseitigung“ sowie „Männliche Harnröhre – unblutige Fremdkörperentfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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