Welche GOÄ-Ziffern sind für „Phimose – operative Behandlung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Phimose – operative Behandlung“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichHarnröhre und äußeres Genitale
KernpositionenGOÄ-Nr. 1741
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 3511
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Phimose – operative Behandlung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Phimose – operative Behandlung“ in Betracht?

Für „Phimose – operative Behandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1741 als Kernposition. GOÄ-Nr. 3511 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Phimose – operative Behandlung“ stehen Phimose, Zirkumzision, Beschneidung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1741KernpositionPhimoseoperation
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Phimose – operative Behandlung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1741

Kernposition der Kombination

Phimoseoperation

GOÄ 3511

Bedingte oder alternative Position

Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Phimose – operative Behandlung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Indikation
Operationsverfahren
Blutstillung
Wundpflege

Wie grenzt sich „Phimose – operative Behandlung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Phimose – operative Behandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Frenulum breve – operative Durchtrennung“ sowie „Männliche Harnröhre – operative Fremdkörperentfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Phimose – operative Behandlung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Phimose, Zirkumzision, Beschneidung

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1741: Phimoseoperation

Indikation

Operationsverfahren

Blutstillung

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Phimose – operative Behandlung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Phimose – operative Behandlung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1741 (Phimoseoperation). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3511 gilt zusätzlich: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Phimose – operative Behandlung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 3511 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Phimose – operative Behandlung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Frenulum breve – operative Durchtrennung

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Männliche Harnröhre – operative Fremdkörperentfernung

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Paraphimose – operative Beseitigung

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Phimose – operative Behandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1741 als Kernposition. GOÄ-Nr. 3511 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1741. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Phimose – operative Behandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Frenulum breve – operative Durchtrennung“ sowie „Männliche Harnröhre – operative Fremdkörperentfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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