Kutane Besenreiserlasertherapie: 51–100 Impulse
Abrechnungshinweise für Phlebologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Koaguliert kleine oberflächliche Hautgefäße selektiv mit Laser beziehungsweise gepulstem Licht und reduziert sichtbare Besenreiser. Die Behandlung umfasst kutane Besenreiserlasertherapie: 51–100 Impulse.
Wann ist sie anwendbar?
Bei umschriebenen oberflächlichen Gefäßen nach Prüfung von Hauttyp, venösem Zufluss und Kontraindikationen; Impulszahl, Fläche und verwendetes System sind zu dokumentieren. Erforderliche Kernleistung: Kutane Besenreiserlasertherapie: 51–100 Impulse; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Besenreiserlaser: 51–100 tatsächlich abgegebene Impulse pro Sitzung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung - auch mittels Fernsprecher -. Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34. |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung. Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. |
| GOÄ-Nr. A2885 | Kernposition | Kutane Laserbehandlung von Besenreisern (51–100 Impulse), analog Nr. 2885. Besenreiserlaser: 51–100 tatsächlich abgegebene Impulse pro Sitzung. Zugehörige Flächenspanne der BÄK-Empfehlung: 7–21 cm²; bei widersprüchlicher Flächen-/Impulszuordnung keine automatische Höherstufung. Nach BÄK-Empfehlung höchstens dreimal im Behandlungsfall. Pro Sitzung eine zutreffende Bewertungsstufe; keine Aufteilung derselben Behandlung in mehrere Flächenansätze. Impulszahl und behandelte Fläche dokumentieren. Analogbewertung nach § 6 Abs. 2 GOÄ nur bei nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertiger selbständiger Leistung; auf der Rechnung als entsprechend Nr. 2885 GOÄ – Entfernung einer kleinen Blutadergeschwulst – mit Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistung kennzeichnen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..
GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8..
GOÄ-Nummer A2885: Kutane Laserbehandlung von Besenreisern (51–100 Impulse), analog Nr. 2885; Besenreiserlaser: 51–100 tatsächlich abgegebene Impulse pro Sitzung. Zugehörige Flächenspanne der BÄK-Empfehlung: 7–21 cm²; bei widersprüchlicher Flächen-/Impulszuordnung keine automatische Höherstufung. Nach BÄK-Empfehlung höchstens dreimal im Behandlungsfall. Pro Sitzung eine zutreffende Bewertungsstufe; keine Aufteilung derselben Behandlung in mehrere Flächenansätze. Impulszahl und behandelte Fläche dokumentieren. Analogbewertung nach § 6 Abs. 2 GOÄ nur bei nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertiger selbständiger Leistung; auf der Rechnung als entsprechend Nr. 2885 GOÄ – Entfernung einer kleinen Blutadergeschwulst – mit Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistung kennzeichnen.; Erforderlicher Rechnungstext: Kutane Besenreiserlasertherapie, dokumentierte Impulszahl und Fläche.
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
