Kutane Besenreiserlasertherapie: bis 50 Impulse

Abrechnungshinweise für Phlebologie

FachgruppePhlebologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. A2440
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 444
GOÄ-Abrechnung für Kutane Besenreiserlasertherapie: bis 50 Impulse

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Koaguliert kleine oberflächliche Hautgefäße selektiv mit Laser beziehungsweise gepulstem Licht und reduziert sichtbare Besenreiser. Die Behandlung umfasst kutane Besenreiserlasertherapie: bis 50 Impulse.

Wann ist sie anwendbar?

Bei umschriebenen oberflächlichen Gefäßen nach Prüfung von Hauttyp, venösem Zufluss und Kontraindikationen; Impulszahl, Fläche und verwendetes System sind zu dokumentieren. Erforderliche Kernleistung: Kutane Besenreiserlasertherapie: bis 50 Impulse; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Besenreiserlaser: bis 50 tatsächlich abgegebene Impulse pro Sitzung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. A2440KernpositionKutane Laserbehandlung von Besenreisern (bis 50 Impulse), analog Nr. 2440. Besenreiserlaser: bis 50 tatsächlich abgegebene Impulse pro Sitzung. Zugehörige Flächenspanne der BÄK-Empfehlung: bis 7 cm²; bei widersprüchlicher Flächen-/Impulszuordnung keine automatische Höherstufung. Nach BÄK-Empfehlung höchstens dreimal im Behandlungsfall. Pro Sitzung eine zutreffende Bewertungsstufe; keine Aufteilung derselben Behandlung in mehrere Flächenansätze. Impulszahl und behandelte Fläche dokumentieren. Analogbewertung nach § 6 Abs. 2 GOÄ nur bei nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertiger selbständiger Leistung; auf der Rechnung als entsprechend Nr. 2440 GOÄ – Operative Entfernung eines Naevus flammeus, je Sitzung – mit Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistung kennzeichnen.
GOÄ-Nr. 444Bedingt / alternativZuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung einer in Abschnitt C VIII aufgeführten zuschlagsberechtigten Operation; nach Punktzahl der höchstbewerteten solchen Einzelleistung, nicht nach Summe der Eingriffe. Einmal je Behandlungstag, Faktor 1,0; Nrn. 442–445 gegenseitig ausgeschlossen. Nicht bei planmäßiger stationärer Aufnahme am selben Tag wegen derselben Erkrankung. BÄK: ambulanter OP-Zuschlag zur dermatologischen Laser-Analogbewertung A2440 möglich; kein zusätzlicher Laserzuschlag Nr. 441.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A2440

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 2440
GOÄ 444

Bedingte oder alternative Position

Hinterlegter Faktor: 1

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8..

GOÄ-Nummer A2440: Kutane Laserbehandlung von Besenreisern (bis 50 Impulse), analog Nr. 2440; Besenreiserlaser: bis 50 tatsächlich abgegebene Impulse pro Sitzung. Zugehörige Flächenspanne der BÄK-Empfehlung: bis 7 cm²; bei widersprüchlicher Flächen-/Impulszuordnung keine automatische Höherstufung. Nach BÄK-Empfehlung höchstens dreimal im Behandlungsfall. Pro Sitzung eine zutreffende Bewertungsstufe; keine Aufteilung derselben Behandlung in mehrere Flächenansätze. Impulszahl und behandelte Fläche dokumentieren. Analogbewertung nach § 6 Abs. 2 GOÄ nur bei nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertiger selbständiger Leistung; auf der Rechnung als entsprechend Nr. 2440 GOÄ – Operative Entfernung eines Naevus flammeus, je Sitzung – mit Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistung kennzeichnen.; Erforderlicher Rechnungstext: Kutane Besenreiserlasertherapie, dokumentierte Impulszahl und Fläche.

GOÄ-Nummer 444: Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind; Nur bei ambulanter Durchführung einer in Abschnitt C VIII aufgeführten zuschlagsberechtigten Operation; nach Punktzahl der höchstbewerteten solchen Einzelleistung, nicht nach Summe der Eingriffe. Einmal je Behandlungstag, Faktor 1,0; Nrn. 442–445 gegenseitig ausgeschlossen. Nicht bei planmäßiger stationärer Aufnahme am selben Tag wegen derselben Erkrankung. BÄK: ambulanter OP-Zuschlag zur dermatologischen Laser-Analogbewertung A2440 möglich; kein zusätzlicher Laserzuschlag Nr. 441..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.