Probeexzision am atypischen oder therapieresistenten Ulkus

Abrechnungshinweise für Phlebologie

FachgruppePhlebologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 2401
GOÄ-Abrechnung für Probeexzision am atypischen oder therapieresistenten Ulkus

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Entnimmt Gewebe aus Rand und gegebenenfalls Tiefe eines atypischen Ulkus, um Malignität, Vaskulitis, entzündliche Sonderform oder ungewöhnliche Infektion gezielt abzuklären. Die Abklärung umfasst probeexzision am atypischen oder therapieresistenten Ulkus.

Wann ist sie anwendbar?

Bei ungewöhnlicher Morphologie, fehlender Heilung trotz adäquater Therapie, überschießendem Rand, starker Schmerzhaftigkeit oder anderweitigem Malignitäts- beziehungsweise Entzündungsverdacht; Entnahmestelle und klinische Frage sind entscheidend. Erforderliche Kernleistung: Probeexzision am atypischen oder therapieresistenten Ulkus; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 2401KernpositionProbeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe (z.B. Haut, Schleimhaut, Lippe). Tatsächliche oberflächliche Gewebeprobe aus Haut/Ulkusrand. Lokale Naht und einfacher Operationsverband enthalten; keine pauschale Nr. 2402 wegen anhaftender Subkutis und kein OP-Zuschlag allein wegen Nr. 2401.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie kleiner Bezirke. Nur bei gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks. Nicht für die therapeutische Medikamenteninjektion selbst oder eine bereits in der Zielleistung enthaltene Anästhesie.
GOÄ-Nr. 204Bedingt / alternativZirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband. Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Erste tatsächlich versorgte Extremität; Seite und Verbandart dokumentieren.
GOÄ-Nr. 204Bedingt / alternativZirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband. Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Nur wenn zusätzlich auch die andere Extremität einen eigenen medizinisch indizierten Kompressionsverband erhält; andere Seite dokumentieren.
GOÄ-Nr. 4800Bedingt / alternativHistologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials. Nur bei tatsächlich eigener histologischer Untersuchung und Begutachtung durch einen hierfür berechtigten Arzt nach § 4 GOÄ. Eine Überweisung/Einsendung an externe Pathologie berechtigt den Phlebologen nicht zur Abrechnung; dann gehört diese Position ausschließlich in die Rechnung des tatsächlich untersuchenden Pathologen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8..

GOÄ-Nummer 2401: Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe (z.B. Haut, Schleimhaut, Lippe); Tatsächliche oberflächliche Gewebeprobe aus Haut/Ulkusrand. Lokale Naht und einfacher Operationsverband enthalten; keine pauschale Nr. 2402 wegen anhaftender Subkutis und kein OP-Zuschlag allein wegen Nr. 2401..

GOÄ-Nummer 490: Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke; Nur bei gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks. Nicht für die therapeutische Medikamenteninjektion selbst oder eine bereits in der Zielleistung enthaltene Anästhesie..

GOÄ-Nummer 204: Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband; Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Erste tatsächlich versorgte Extremität; Seite und Verbandart dokumentieren..

GOÄ-Nummer 204: Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband; Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Nur wenn zusätzlich auch die andere Extremität einen eigenen medizinisch indizierten Kompressionsverband erhält; andere Seite dokumentieren..

GOÄ-Nummer 4800: Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials; Nur bei tatsächlich eigener histologischer Untersuchung und Begutachtung durch einen hierfür berechtigten Arzt nach § 4 GOÄ. Eine Überweisung/Einsendung an externe Pathologie berechtigt den Phlebologen nicht zur Abrechnung; dann gehört diese Position ausschließlich in die Rechnung des tatsächlich untersuchenden Pathologen..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.