Kompressionsbehandlung mit bedingter Ulkus- und Stauungsdermatitisversorgung

Abrechnungshinweise für Phlebologie

FachgruppePhlebologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 204
GOÄ-Abrechnung für Kompressionsbehandlung mit bedingter Ulkus- und Stauungsdermatitisversorgung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Versorgt ein venöses Unterschenkelulkus lokal und senkt durch fachgerechte Kompression den venösen Hochdruck, damit Ödem und Wundheilungsstörung ursächlich beeinflusst werden. Die Behandlung umfasst kompressionsbehandlung mit bedingter Ulkus- und Stauungsdermatitisversorgung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei klinisch und gefäßdiagnostisch begründetem venösem Ulkus nach Ausschluss einer relevanten arteriellen Minderperfusion; Wundstatus, Infektion, Kompressionsklasse, Hautverträglichkeit und Verlauf sind zu dokumentieren. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Kompressionsbehandlung mit bedingter Ulkus- und Stauungsdermatitisversorgung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie). Eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Eine einfache Befundmitteilung, OP-Dokumentation, standardisierter Laborbefund oder reine Überweisung genügt nicht.
GOÄ-Nr. 204KernpositionZirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband. Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Erste tatsächlich versorgte Extremität; Seite und Verbandart dokumentieren.
GOÄ-Nr. 204Bedingt / alternativZirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband. Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Nur wenn zusätzlich auch die andere Extremität einen eigenen medizinisch indizierten Kompressionsverband erhält; andere Seite dokumentieren.
GOÄ-Nr. 2006Bedingt / alternativBehandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist - auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde -. Tatsächliche Behandlung einer nicht primär heilenden, entzündeten oder eiternden Wunde. Eingeschlossene Reinigung/Nekrosenabtragung nicht nochmals als separate Operation berechnen. Wunde, Lokalisation und Maßnahmen dokumentieren; nicht jede Teilfläche eines zusammenhängenden Ulkus einzeln zählen.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativEntnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich Fixierung -. Gesonderte Abstrichentnahme zur Mikrobiologie bei eigener diagnostischer Indikation; keine Pauschale bei jedem Verbandwechsel. Entnahme aus bereits eingesandtem Material ist keine zusätzliche Abstrichentnahme durch den Einsender.
GOÄ-Nr. 209Bedingt / alternativGroßflächiges Auftragen von Externa (z.B. Salben, Cremes, Puder, Lotionen, Lösungen) zur Behandlung von Hautkrankheiten mindestens einer Körperregion (Extremität, Kopf, Brust, Bauch, Rücken), je Sitzung. Nur eigenständige großflächige Behandlung einer Hautkrankheit mit Salben, Pasten etc. nach vollständiger Legende, z. B. gesonderte ausgedehnte Stauungsdermatitis außerhalb der Wunde. Bloßes Auftragen auf die behandelte Wunde ist enthalten und nicht zusätzlich Nr. 209.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie); Eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Eine einfache Befundmitteilung, OP-Dokumentation, standardisierter Laborbefund oder reine Überweisung genügt nicht..

GOÄ-Nummer 204: Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband; Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Erste tatsächlich versorgte Extremität; Seite und Verbandart dokumentieren..

GOÄ-Nummer 204: Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband; Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Nur wenn zusätzlich auch die andere Extremität einen eigenen medizinisch indizierten Kompressionsverband erhält; andere Seite dokumentieren..

GOÄ-Nummer 2006: Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist - auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde -; Tatsächliche Behandlung einer nicht primär heilenden, entzündeten oder eiternden Wunde. Eingeschlossene Reinigung/Nekrosenabtragung nicht nochmals als separate Operation berechnen. Wunde, Lokalisation und Maßnahmen dokumentieren; nicht jede Teilfläche eines zusammenhängenden Ulkus einzeln zählen..

GOÄ-Nummer 298: Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich Fixierung -; Gesonderte Abstrichentnahme zur Mikrobiologie bei eigener diagnostischer Indikation; keine Pauschale bei jedem Verbandwechsel. Entnahme aus bereits eingesandtem Material ist keine zusätzliche Abstrichentnahme durch den Einsender..

GOÄ-Nummer 209: Großflächiges Auftragen von Externa (z.B. Salben, Cremes, Puder, Lotionen, Lösungen) zur Behandlung von Hautkrankheiten mindestens einer Körperregion (Extremität, Kopf, Brust, Bauch, Rücken), je Sitzung; Nur eigenständige großflächige Behandlung einer Hautkrankheit mit Salben, Pasten etc. nach vollständiger Legende, z. B. gesonderte ausgedehnte Stauungsdermatitis außerhalb der Wunde. Bloßes Auftragen auf die behandelte Wunde ist enthalten und nicht zusätzlich Nr. 209..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.