Arterielle Perfusionsdiagnostik vor angepasster Kompression
Abrechnungshinweise für Phlebologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Prüft vor Kompression die arterielle Reserve, damit wirksamer Venendruck nicht zu einer relevanten Ischämie führt. Die Abklärung umfasst periphere Arterien- bzw. Venendruck- beziehungsweise Strömungsmessung.
Wann ist sie anwendbar?
Vor stärkerer Kompression bei fehlenden Pulsen, pAVK-Risiko, Wunde oder Beschwerden; ABI beziehungsweise alternative Perfusionsmessung bestimmt die zulässige Druckstärke. Erforderliche Kernleistung: Periphere Arterien- bzw. Venendruck- beziehungsweise Strömungsmessung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung - auch mittels Fernsprecher -. Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34. |
| GOÄ-Nr. 6 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Nur bei vollständig erhobenem Gefäßstatus nach der Leistungslegende, einschließlich der vorgeschriebenen Untersuchung von Arterien und Venen. Eine isolierte Untersuchung der Venen eines Beins genügt nicht. Nicht neben Nrn. 5, 7 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 643 | Kernposition | Periphere Arterien- bzw. Venendruck- und/oder Strömungsmessung. Eigenständige periphere Druck- oder Strömungsmessung, z. B. arterieller Knöcheldruck mit ABI. Nicht für die übliche Oberarm-Blutdruckmessung und nicht nochmals für bereits in einer anderen Gefäßuntersuchung enthaltene Messschritte. Eigenständige arterielle Knöcheldruckmessung mit Bewertung für die geplante Kompression. |
| GOÄ-Nr. 635 | Bedingt / alternativ | Photoelektrische Volumenpulsschreibung an mindestens vier Punkten. Photoplethysmographische Volumenpulsschreibung an mindestens vier Messpunkten; z. B. zusätzliche Beurteilung distaler Perfusion bei unzuverlässigem ABI. |
| GOÄ-Nr. 642 | Bedingt / alternativ | Venenverschluß-plethysmographische Untersuchung mit reaktiver Hyperämiebelastung. Tatsächliche Venenverschlussplethysmographie einschließlich reaktiver Hyperämie. Keine zusätzliche Nr. 641 für denselben Untersuchungsablauf; nicht pro Extremität vervielfachen. Zusätzliche spezifische Funktionsfrage mit tatsächlich ausgelöster reaktiver Hyperämie. |
| GOÄ-Nr. 644 | Bedingt / alternativ | Untersuchung der Strömungsverhältnisse in den Extremitätenarterien bzw. -venen mit direktionaler Ultraschall-Doppler-Technik - einschließlich graphischer Registrierung -. Direktionale Doppler-Untersuchung der Extremitätengefäße mit graphischer Aufzeichnung. Nicht je Bein vervielfachen. Keine Nrn. 401 oder 404 daneben; Nr. 645 ist keine Ziffer für die Beinvenen. Hier gegebenenfalls eigenständige direktionale arterielle Doppler-Untersuchung, keine Nrn. 401/404. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie). Eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Eine einfache Befundmitteilung, OP-Dokumentation, standardisierter Laborbefund oder reine Überweisung genügt nicht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..
GOÄ-Nummer 6: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Nur bei vollständig erhobenem Gefäßstatus nach der Leistungslegende, einschließlich der vorgeschriebenen Untersuchung von Arterien und Venen. Eine isolierte Untersuchung der Venen eines Beins genügt nicht. Nicht neben Nrn. 5, 7 oder 8..
GOÄ-Nummer 643: Periphere Arterien- bzw. Venendruck- und/oder Strömungsmessung; Eigenständige periphere Druck- oder Strömungsmessung, z. B. arterieller Knöcheldruck mit ABI. Nicht für die übliche Oberarm-Blutdruckmessung und nicht nochmals für bereits in einer anderen Gefäßuntersuchung enthaltene Messschritte. Eigenständige arterielle Knöcheldruckmessung mit Bewertung für die geplante Kompression..
GOÄ-Nummer 635: Photoelektrische Volumenpulsschreibung an mindestens vier Punkten; Photoplethysmographische Volumenpulsschreibung an mindestens vier Messpunkten; z. B. zusätzliche Beurteilung distaler Perfusion bei unzuverlässigem ABI..
GOÄ-Nummer 642: Venenverschluß-plethysmographische Untersuchung mit reaktiver Hyperämiebelastung; Tatsächliche Venenverschlussplethysmographie einschließlich reaktiver Hyperämie. Keine zusätzliche Nr. 641 für denselben Untersuchungsablauf; nicht pro Extremität vervielfachen. Zusätzliche spezifische Funktionsfrage mit tatsächlich ausgelöster reaktiver Hyperämie..
GOÄ-Nummer 644: Untersuchung der Strömungsverhältnisse in den Extremitätenarterien bzw. -venen mit direktionaler Ultraschall-Doppler-Technik - einschließlich graphischer Registrierung -; Direktionale Doppler-Untersuchung der Extremitätengefäße mit graphischer Aufzeichnung. Nicht je Bein vervielfachen. Keine Nrn. 401 oder 404 daneben; Nr. 645 ist keine Ziffer für die Beinvenen. Hier gegebenenfalls eigenständige direktionale arterielle Doppler-Untersuchung, keine Nrn. 401/404..
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie); Eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Eine einfache Befundmitteilung, OP-Dokumentation, standardisierter Laborbefund oder reine Überweisung genügt nicht..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
