Extremitäten-Doppler bzw. Duplex über 410/420 + 644 mit bedingter Funktionsdiagnostik

Abrechnungshinweise für Phlebologie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Bestimmt Richtung und Geschwindigkeit des Blutflusses in peripheren Gefäßen und lokalisiert hämodynamisch relevante Stenosen, Verschlüsse oder Refluxstrecken. Die Abklärung umfasst untersuchung der Strömungsverhältnisse in den Extremitätenarterien bzw. -venen mit direktionaler Ultraschall-Doppler-Technik.

Wann ist sie anwendbar?

Bei arterieller Minderperfusion, venöser Stauung, Gefäßgeräusch, Seitenunterschied oder Verlaufskontrolle; untersuchte Gefäßabschnitte und Funktionsmanöver folgen der konkreten Frage. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Extremitäten-Doppler bzw. Duplex über 410/420 + 644 mit bedingter Funktionsdiagnostik.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34.
GOÄ-Nr. 6KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Nur bei vollständig erhobenem Gefäßstatus nach der Leistungslegende, einschließlich der vorgeschriebenen Untersuchung von Arterien und Venen. Eine isolierte Untersuchung der Venen eines Beins genügt nicht. Nicht neben Nrn. 5, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie). Eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Eine einfache Befundmitteilung, OP-Dokumentation, standardisierter Laborbefund oder reine Überweisung genügt nicht.
GOÄ-Nr. 644KernpositionUntersuchung der Strömungsverhältnisse in den Extremitätenarterien bzw. -venen mit direktionaler Ultraschall-Doppler-Technik - einschließlich graphischer Registrierung -. Direktionale Doppler-Untersuchung der Extremitätengefäße mit graphischer Aufzeichnung. Nicht je Bein vervielfachen. Keine Nrn. 401 oder 404 daneben; Nr. 645 ist keine Ziffer für die Beinvenen. Hier Untersuchung der Extremitätenvenen.
GOÄ-Nr. 644Bedingt / alternativUntersuchung der Strömungsverhältnisse in den Extremitätenarterien bzw. -venen mit direktionaler Ultraschall-Doppler-Technik - einschließlich graphischer Registrierung -. Direktionale Doppler-Untersuchung der Extremitätengefäße mit graphischer Aufzeichnung. Nicht je Bein vervielfachen. Keine Nrn. 401 oder 404 daneben; Nr. 645 ist keine Ziffer für die Beinvenen. Zusätzlich eigenständig indizierte vollständige Untersuchung der Extremitätenarterien, einmal für das arterielle Stromgebiet.
GOÄ-Nr. 643Bedingt / alternativPeriphere Arterien- bzw. Venendruck- und/oder Strömungsmessung. Eigenständige periphere Druck- oder Strömungsmessung, z. B. arterieller Knöcheldruck mit ABI. Nicht für die übliche Oberarm-Blutdruckmessung und nicht nochmals für bereits in einer anderen Gefäßuntersuchung enthaltene Messschritte. Hier eigenständige arterielle Druckmessung/ABI, nicht Wiederholung derselben Dopplermessung.
GOÄ-Nr. 634Bedingt / alternativLichtreflex-Rheographie. Tatsächliche Lichtreflex-Rheographie zur venösen Funktionsbeurteilung, mit dokumentierter Messung. Kein Ersatz für Duplex und kein automatischer Mehrfachansatz je Bein.
GOÄ-Nr. 641Bedingt / alternativVenenverschluß-plethysmographische Untersuchung. Tatsächliche Venenverschlussplethysmographie; nicht je Manschette oder Extremität vervielfachen. Keine zusätzliche Nr. 642 für dieselbe Untersuchung.
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung eines Organs. Vollständiger sonographischer B-Bild-Anteil der ersten anatomischen Gefäßregion, einschließlich Bilddokumentation in zwei Ebenen; Region und Seite in der Rechnung benennen. Bei entsprechend vollständig erbrachter Duplex-Untersuchung ist 410/420 + 644 eine von der BÄK beschriebene Bewertungsalternative; dafür ist keine zweite, doppelte Untersuchung erforderlich. Keine Nrn. 401 oder 404 in dieser Alternative. Bloße Nadelführung oder Zugangsmarkierung genügt nicht.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Weitere vollständig untersuchte, anatomisch eigenständige Gefäßregion bzw. weiteres Organ 1; genaue Bezeichnung und Seite dokumentieren. Nur zusätzlich zu Nr. 410; insgesamt höchstens dreimal Nr. 420 je Sitzung, nicht je Vene, Klappe oder beliebigem Gefäßsegment. Die Höchstzahl drei gilt gemeinsam für venöse und arterielle Regionen sowie alle weiteren Organe dieser Sitzung.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Weitere vollständig untersuchte, anatomisch eigenständige Gefäßregion bzw. weiteres Organ 2; genaue Bezeichnung und Seite dokumentieren. Nur zusätzlich zu Nr. 410; insgesamt höchstens dreimal Nr. 420 je Sitzung, nicht je Vene, Klappe oder beliebigem Gefäßsegment. Die Höchstzahl drei gilt gemeinsam für venöse und arterielle Regionen sowie alle weiteren Organe dieser Sitzung.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Weitere vollständig untersuchte, anatomisch eigenständige Gefäßregion bzw. weiteres Organ 3; genaue Bezeichnung und Seite dokumentieren. Nur zusätzlich zu Nr. 410; insgesamt höchstens dreimal Nr. 420 je Sitzung, nicht je Vene, Klappe oder beliebigem Gefäßsegment. Die Höchstzahl drei gilt gemeinsam für venöse und arterielle Regionen sowie alle weiteren Organe dieser Sitzung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..

GOÄ-Nummer 6: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Nur bei vollständig erhobenem Gefäßstatus nach der Leistungslegende, einschließlich der vorgeschriebenen Untersuchung von Arterien und Venen. Eine isolierte Untersuchung der Venen eines Beins genügt nicht. Nicht neben Nrn. 5, 7 oder 8..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie); Eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Eine einfache Befundmitteilung, OP-Dokumentation, standardisierter Laborbefund oder reine Überweisung genügt nicht..

GOÄ-Nummer 644: Untersuchung der Strömungsverhältnisse in den Extremitätenarterien bzw. -venen mit direktionaler Ultraschall-Doppler-Technik - einschließlich graphischer Registrierung -; Direktionale Doppler-Untersuchung der Extremitätengefäße mit graphischer Aufzeichnung. Nicht je Bein vervielfachen. Keine Nrn. 401 oder 404 daneben; Nr. 645 ist keine Ziffer für die Beinvenen. Hier Untersuchung der Extremitätenvenen..

GOÄ-Nummer 644: Untersuchung der Strömungsverhältnisse in den Extremitätenarterien bzw. -venen mit direktionaler Ultraschall-Doppler-Technik - einschließlich graphischer Registrierung -; Direktionale Doppler-Untersuchung der Extremitätengefäße mit graphischer Aufzeichnung. Nicht je Bein vervielfachen. Keine Nrn. 401 oder 404 daneben; Nr. 645 ist keine Ziffer für die Beinvenen. Zusätzlich eigenständig indizierte vollständige Untersuchung der Extremitätenarterien, einmal für das arterielle Stromgebiet..

GOÄ-Nummer 643: Periphere Arterien- bzw. Venendruck- und/oder Strömungsmessung; Eigenständige periphere Druck- oder Strömungsmessung, z. B. arterieller Knöcheldruck mit ABI. Nicht für die übliche Oberarm-Blutdruckmessung und nicht nochmals für bereits in einer anderen Gefäßuntersuchung enthaltene Messschritte. Hier eigenständige arterielle Druckmessung/ABI, nicht Wiederholung derselben Dopplermessung..

GOÄ-Nummer 634: Lichtreflex-Rheographie; Tatsächliche Lichtreflex-Rheographie zur venösen Funktionsbeurteilung, mit dokumentierter Messung. Kein Ersatz für Duplex und kein automatischer Mehrfachansatz je Bein..

GOÄ-Nummer 641: Venenverschluß-plethysmographische Untersuchung; Tatsächliche Venenverschlussplethysmographie; nicht je Manschette oder Extremität vervielfachen. Keine zusätzliche Nr. 642 für dieselbe Untersuchung..

GOÄ-Nummer 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs; Vollständiger sonographischer B-Bild-Anteil der ersten anatomischen Gefäßregion, einschließlich Bilddokumentation in zwei Ebenen; Region und Seite in der Rechnung benennen. Bei entsprechend vollständig erbrachter Duplex-Untersuchung ist 410/420 + 644 eine von der BÄK beschriebene Bewertungsalternative; dafür ist keine zweite, doppelte Untersuchung erforderlich. Keine Nrn. 401 oder 404 in dieser Alternative. Bloße Nadelführung oder Zugangsmarkierung genügt nicht..

GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ; Weitere vollständig untersuchte, anatomisch eigenständige Gefäßregion bzw. weiteres Organ 1; genaue Bezeichnung und Seite dokumentieren. Nur zusätzlich zu Nr. 410; insgesamt höchstens dreimal Nr. 420 je Sitzung, nicht je Vene, Klappe oder beliebigem Gefäßsegment. Die Höchstzahl drei gilt gemeinsam für venöse und arterielle Regionen sowie alle weiteren Organe dieser Sitzung..

GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ; Weitere vollständig untersuchte, anatomisch eigenständige Gefäßregion bzw. weiteres Organ 2; genaue Bezeichnung und Seite dokumentieren. Nur zusätzlich zu Nr. 410; insgesamt höchstens dreimal Nr. 420 je Sitzung, nicht je Vene, Klappe oder beliebigem Gefäßsegment. Die Höchstzahl drei gilt gemeinsam für venöse und arterielle Regionen sowie alle weiteren Organe dieser Sitzung..

GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ; Weitere vollständig untersuchte, anatomisch eigenständige Gefäßregion bzw. weiteres Organ 3; genaue Bezeichnung und Seite dokumentieren. Nur zusätzlich zu Nr. 410; insgesamt höchstens dreimal Nr. 420 je Sitzung, nicht je Vene, Klappe oder beliebigem Gefäßsegment. Die Höchstzahl drei gilt gemeinsam für venöse und arterielle Regionen sowie alle weiteren Organe dieser Sitzung..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.