Venöse Basis- und Verlaufsdiagnostik mit bedingter Funktionsprüfung

Abrechnungshinweise für Phlebologie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Ordnet Beschwerden, Hautbefund und venöse Hämodynamik als Basis für konservative, interventionelle oder operative Behandlung und deren Verlaufskontrolle ein. Die Verlaufskontrolle umfasst ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Schwellung, Varizen, Hautveränderung, Schmerz oder kontrollbedürftigem Vorbefund; apparative Funktionsprüfung nur bei konkreter zusätzlicher Fragestellung. Erforderliche Kernleistung: Ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34.
GOÄ-Nr. 6KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Nur bei vollständig erhobenem Gefäßstatus nach der Leistungslegende, einschließlich der vorgeschriebenen Untersuchung von Arterien und Venen. Eine isolierte Untersuchung der Venen eines Beins genügt nicht. Nicht neben Nrn. 5, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie). Eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Eine einfache Befundmitteilung, OP-Dokumentation, standardisierter Laborbefund oder reine Überweisung genügt nicht.
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs. Eigenständige diagnostische Sonographie: Venen der ersten tatsächlich untersuchten anatomischen Region. Mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; tatsächliche Region und Seite in der Rechnung benennen. Reine Katheter-/Nadelführung, Zugangsmarkierung oder kurze technische Kontrolle genügt nicht.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Weitere vollständig untersuchte, anatomisch eigenständige Gefäßregion bzw. weiteres Organ 1; genaue Bezeichnung und Seite dokumentieren. Nur zusätzlich zu Nr. 410; insgesamt höchstens dreimal Nr. 420 je Sitzung, nicht je Vene, Klappe oder beliebigem Gefäßsegment.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Weitere vollständig untersuchte, anatomisch eigenständige Gefäßregion bzw. weiteres Organ 2; genaue Bezeichnung und Seite dokumentieren. Nur zusätzlich zu Nr. 410; insgesamt höchstens dreimal Nr. 420 je Sitzung, nicht je Vene, Klappe oder beliebigem Gefäßsegment.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Weitere vollständig untersuchte, anatomisch eigenständige Gefäßregion bzw. weiteres Organ 3; genaue Bezeichnung und Seite dokumentieren. Nur zusätzlich zu Nr. 410; insgesamt höchstens dreimal Nr. 420 je Sitzung, nicht je Vene, Klappe oder beliebigem Gefäßsegment.
GOÄ-Nr. 401Bedingt / alternativZuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung -. Nur bei zusätzlichem, dokumentiertem Duplex-Verfahren, gegebenenfalls mit Farbkodierung; nicht allein für B-Bild oder bloßes Einschalten einer Farboption ohne entsprechende Untersuchung. Einmal je Sitzung, Faktor 1,0. Nicht neben Nr. 406, 422–424, 644, 645, 649 oder 1754. Nur zusammen mit tatsächlich erbrachter sonographischer Grundleistung dieser Sitzung.
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativZuschlag zu doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse - einschließlich graphischer oder Bilddokumentation -. Nur bei zusätzlicher tatsächlich durchgeführter Frequenzspektrumanalyse einschließlich graphischer oder Bilddokumentation, einmal je Sitzung und Faktor 1,0. Nicht neben Nr. 422, 423, 644, 645, 649 oder 1754. Eigenständig dokumentierte Spektralanalyse innerhalb der Gefäßsonographie; nicht bloße Farbdarstellung.
GOÄ-Nr. 634Bedingt / alternativLichtreflex-Rheographie. Tatsächliche Lichtreflex-Rheographie zur venösen Funktionsbeurteilung, mit dokumentierter Messung. Kein Ersatz für Duplex und kein automatischer Mehrfachansatz je Bein. Zusätzliche funktionelle Fragestellung, z. B. venöse Wiederauffüllung.
GOÄ-Nr. 641Bedingt / alternativVenenverschluß-plethysmographische Untersuchung. Tatsächliche Venenverschlussplethysmographie; nicht je Manschette oder Extremität vervielfachen. Keine zusätzliche Nr. 642 für dieselbe Untersuchung. Zusätzliche quantitative Funktionsfrage; nicht automatisch neben jeder Sonographie.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 401

Bedingte oder alternative Position

Hinterlegter Faktor: 1
GOÄ 404

Bedingte oder alternative Position

Hinterlegter Faktor: 1

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..

GOÄ-Nummer 6: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Nur bei vollständig erhobenem Gefäßstatus nach der Leistungslegende, einschließlich der vorgeschriebenen Untersuchung von Arterien und Venen. Eine isolierte Untersuchung der Venen eines Beins genügt nicht. Nicht neben Nrn. 5, 7 oder 8..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie); Eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Eine einfache Befundmitteilung, OP-Dokumentation, standardisierter Laborbefund oder reine Überweisung genügt nicht..

GOÄ-Nummer 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs; Eigenständige diagnostische Sonographie: Venen der ersten tatsächlich untersuchten anatomischen Region. Mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; tatsächliche Region und Seite in der Rechnung benennen. Reine Katheter-/Nadelführung, Zugangsmarkierung oder kurze technische Kontrolle genügt nicht..

GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ; Weitere vollständig untersuchte, anatomisch eigenständige Gefäßregion bzw. weiteres Organ 1; genaue Bezeichnung und Seite dokumentieren. Nur zusätzlich zu Nr. 410; insgesamt höchstens dreimal Nr. 420 je Sitzung, nicht je Vene, Klappe oder beliebigem Gefäßsegment..

GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ; Weitere vollständig untersuchte, anatomisch eigenständige Gefäßregion bzw. weiteres Organ 2; genaue Bezeichnung und Seite dokumentieren. Nur zusätzlich zu Nr. 410; insgesamt höchstens dreimal Nr. 420 je Sitzung, nicht je Vene, Klappe oder beliebigem Gefäßsegment..

GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ; Weitere vollständig untersuchte, anatomisch eigenständige Gefäßregion bzw. weiteres Organ 3; genaue Bezeichnung und Seite dokumentieren. Nur zusätzlich zu Nr. 410; insgesamt höchstens dreimal Nr. 420 je Sitzung, nicht je Vene, Klappe oder beliebigem Gefäßsegment..

GOÄ-Nummer 401: Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung -; Nur bei zusätzlichem, dokumentiertem Duplex-Verfahren, gegebenenfalls mit Farbkodierung; nicht allein für B-Bild oder bloßes Einschalten einer Farboption ohne entsprechende Untersuchung. Einmal je Sitzung, Faktor 1,0. Nicht neben Nr. 406, 422–424, 644, 645, 649 oder 1754. Nur zusammen mit tatsächlich erbrachter sonographischer Grundleistung dieser Sitzung..

GOÄ-Nummer 404: Zuschlag zu doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse - einschließlich graphischer oder Bilddokumentation -; Nur bei zusätzlicher tatsächlich durchgeführter Frequenzspektrumanalyse einschließlich graphischer oder Bilddokumentation, einmal je Sitzung und Faktor 1,0. Nicht neben Nr. 422, 423, 644, 645, 649 oder 1754. Eigenständig dokumentierte Spektralanalyse innerhalb der Gefäßsonographie; nicht bloße Farbdarstellung..

GOÄ-Nummer 634: Lichtreflex-Rheographie; Tatsächliche Lichtreflex-Rheographie zur venösen Funktionsbeurteilung, mit dokumentierter Messung. Kein Ersatz für Duplex und kein automatischer Mehrfachansatz je Bein. Zusätzliche funktionelle Fragestellung, z. B. venöse Wiederauffüllung..

GOÄ-Nummer 641: Venenverschluß-plethysmographische Untersuchung; Tatsächliche Venenverschlussplethysmographie; nicht je Manschette oder Extremität vervielfachen. Keine zusätzliche Nr. 642 für dieselbe Untersuchung. Zusätzliche quantitative Funktionsfrage; nicht automatisch neben jeder Sonographie..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.