Venöse Dilatation/Rekanalisation mit bedingtem Stent und IVUS

Abrechnungshinweise für Phlebologie

FachgruppePhlebologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 5353
GOÄ-Abrechnung für Venöse Dilatation/Rekanalisation mit bedingtem Stent und IVUS

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Eröffnet einen chronisch verengten oder verschlossenen venösen Abfluss endovaskulär und stabilisiert ihn bei Bedarf mit Stent; IVUS präzisiert Lumen und Landungszonen. Die Behandlung umfasst venöse Dilatation/Rekanalisation mit bedingtem Stent und IVUS.

Wann ist sie anwendbar?

Bei bildgebend gesicherter hämodynamisch relevanter Obstruktion und passender Symptomatik nach konservativer sowie operativer Abwägung; Stent und IVUS nur bei tatsächlicher Indikation. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Venöse Dilatation/Rekanalisation mit bedingtem Stent und IVUS.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 5353KernpositionPerkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Venen - einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -. Tatsächlich perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Venen, einmal je Sitzung. Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtungen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff sind enthalten. Keine Nrn. 344–347, 5295 oder 5329–5331 daneben. Keine zusätzliche bloße Katheter-/Zugangsanlage als unselbständiger Eingriffsbestandteil und kein OP-Zuschlag 442–445 allein für diesen Abschnitt-O-Tatbestand.
GOÄ-Nr. 5354Bedingt / alternativZuschlag zu der Leistung nach Nummer 5353 bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als zwei Venen, insgesamt. Nur zusätzlich zu tatsächlich erbrachter Nr. 5353 bei Dilatation/Rekanalisation von mehr als zwei Venen; betroffene Venen dokumentieren. Einmal insgesamt je Sitzung, nicht pro zusätzlicher Vene. Dieselben Ausschlüsse 344–347, 5295 und 5329–5331 beachten.
GOÄ-Nr. 5355Bedingt / alternativEinbringung von Gefäßstützen oder Anwendung alternativer Angioplastiemethoden (Atherektomie, Laser), zusätzlich zur perkutanen transluminalen Dilatation - einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -. Tatsächlich zusätzliche Einbringung einer oder mehrerer Gefäßstützen zur perkutanen transluminalen venösen Dilatation nach 5353. Einmal je Sitzung, nicht je Stent. Nicht als alleinige Stentimplantation ohne erfüllte Dilatationsleistung und nicht für eine koronare Intervention. Kontrastmittel und Durchleuchtungen enthalten; keine Nrn. 344–361, 5295 oder 5300–5327, zusätzlich gelten die Ausschlüsse der 5353. Kein OP-Zuschlag 442–445 allein dafür.
GOÄ-Nr. 408Bedingt / alternativTransluminale Sonographie von einem oder mehreren Blutgefäß(en) nach Einbringung eines Gefäßkatheters, je Sitzung. Nur tatsächlich transluminal/intravaskulär durchgeführte Sonographie nach Einbringung eines Gefäßkatheters, mit eigener diagnostischer Auswertung und Dokumentation. Einmal je Sitzung für ein oder mehrere Gefäße, nicht je Segment oder Stent. Nr. 408 ist eine selbständige Leistung, kein Zuschlag mit festem Einfachsatz. Kein zusätzlicher Ansatz 410/420 für dieselbe intravaskuläre Aufnahme; keine bloße technische Katheterkontrolle.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie kleiner Bezirke. Nur bei gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks. Nicht für die therapeutische Medikamenteninjektion selbst oder eine bereits in der Zielleistung enthaltene Anästhesie.
GOÄ-Nr. 204Bedingt / alternativZirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband. Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Erste tatsächlich versorgte Extremität; Seite und Verbandart dokumentieren.
GOÄ-Nr. 204Bedingt / alternativZirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband. Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Nur wenn zusätzlich auch die andere Extremität einen eigenen medizinisch indizierten Kompressionsverband erhält; andere Seite dokumentieren.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8..

GOÄ-Nummer 5353: Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Venen - einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -; Tatsächlich perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Venen, einmal je Sitzung. Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtungen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff sind enthalten. Keine Nrn. 344–347, 5295 oder 5329–5331 daneben. Keine zusätzliche bloße Katheter-/Zugangsanlage als unselbständiger Eingriffsbestandteil und kein OP-Zuschlag 442–445 allein für diesen Abschnitt-O-Tatbestand..

GOÄ-Nummer 5354: Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5353 bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als zwei Venen, insgesamt; Nur zusätzlich zu tatsächlich erbrachter Nr. 5353 bei Dilatation/Rekanalisation von mehr als zwei Venen; betroffene Venen dokumentieren. Einmal insgesamt je Sitzung, nicht pro zusätzlicher Vene. Dieselben Ausschlüsse 344–347, 5295 und 5329–5331 beachten..

GOÄ-Nummer 5355: Einbringung von Gefäßstützen oder Anwendung alternativer Angioplastiemethoden (Atherektomie, Laser), zusätzlich zur perkutanen transluminalen Dilatation - einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -; Tatsächlich zusätzliche Einbringung einer oder mehrerer Gefäßstützen zur perkutanen transluminalen venösen Dilatation nach 5353. Einmal je Sitzung, nicht je Stent. Nicht als alleinige Stentimplantation ohne erfüllte Dilatationsleistung und nicht für eine koronare Intervention. Kontrastmittel und Durchleuchtungen enthalten; keine Nrn. 344–361, 5295 oder 5300–5327, zusätzlich gelten die Ausschlüsse der 5353. Kein OP-Zuschlag 442–445 allein dafür..

GOÄ-Nummer 408: Transluminale Sonographie von einem oder mehreren Blutgefäß(en) nach Einbringung eines Gefäßkatheters, je Sitzung; Nur tatsächlich transluminal/intravaskulär durchgeführte Sonographie nach Einbringung eines Gefäßkatheters, mit eigener diagnostischer Auswertung und Dokumentation. Einmal je Sitzung für ein oder mehrere Gefäße, nicht je Segment oder Stent. Nr. 408 ist eine selbständige Leistung, kein Zuschlag mit festem Einfachsatz. Kein zusätzlicher Ansatz 410/420 für dieselbe intravaskuläre Aufnahme; keine bloße technische Katheterkontrolle..

GOÄ-Nummer 490: Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke; Nur bei gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks. Nicht für die therapeutische Medikamenteninjektion selbst oder eine bereits in der Zielleistung enthaltene Anästhesie..

GOÄ-Nummer 204: Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband; Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Erste tatsächlich versorgte Extremität; Seite und Verbandart dokumentieren..

GOÄ-Nummer 204: Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband; Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Nur wenn zusätzlich auch die andere Extremität einen eigenen medizinisch indizierten Kompressionsverband erhält; andere Seite dokumentieren..

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Phlebologie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.