Koordination therapeutischer und sozialer Maßnahmen bei chronischer Venenerkrankung

Abrechnungshinweise für Phlebologie

FachgruppePhlebologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 15
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Koordination therapeutischer und sozialer Maßnahmen bei chronischer Venenerkrankung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stimmt Kompression, Wundversorgung, Bewegung, Medikation und soziale Unterstützung bei chronischer Venenerkrankung langfristig aufeinander ab. Die Versorgung umfasst einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten.

Wann ist sie anwendbar?

Bei komplexem, fortlaufendem Koordinationsbedarf; Beteiligte, Ziele, Änderungen und eigenständige ärztliche Steuerung sind konkret zu dokumentieren. Erforderliche Kernleistung: Koordination therapeutischer und sozialer Maßnahmen bei chronischer Venenerkrankung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34.
GOÄ-Nr. 6KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Nur bei vollständig erhobenem Gefäßstatus nach der Leistungslegende, einschließlich der vorgeschriebenen Untersuchung von Arterien und Venen. Eine isolierte Untersuchung der Venen eines Beins genügt nicht. Nicht neben Nrn. 5, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 15KernpositionEinleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken. Nur bei kontinuierlicher ambulanter Betreuung und tatsächlich eingeleiteten UND koordinierten therapeutischen UND sozialen Maßnahmen. Höchstens einmal im Kalenderjahr; nicht zusammen mit Nr. 4 im Behandlungsfall. Reine Verordnung eines Strumpfs oder einer Wundauflage reicht nicht.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie). Eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Eine einfache Befundmitteilung, OP-Dokumentation, standardisierter Laborbefund oder reine Überweisung genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..

GOÄ-Nummer 6: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Nur bei vollständig erhobenem Gefäßstatus nach der Leistungslegende, einschließlich der vorgeschriebenen Untersuchung von Arterien und Venen. Eine isolierte Untersuchung der Venen eines Beins genügt nicht. Nicht neben Nrn. 5, 7 oder 8..

GOÄ-Nummer 15: Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken; Nur bei kontinuierlicher ambulanter Betreuung und tatsächlich eingeleiteten UND koordinierten therapeutischen UND sozialen Maßnahmen. Höchstens einmal im Kalenderjahr; nicht zusammen mit Nr. 4 im Behandlungsfall. Reine Verordnung eines Strumpfs oder einer Wundauflage reicht nicht..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie); Eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Eine einfache Befundmitteilung, OP-Dokumentation, standardisierter Laborbefund oder reine Überweisung genügt nicht..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.