Stationäre Visite mit eigenständiger Wund- und Kompressionsbehandlung

Abrechnungshinweise für Phlebologie

FachgruppePhlebologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 45 und GOÄ-Nr. 2006
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 298, GOÄ-Nr. 204 und GOÄ-Nr. 204
GOÄ-Abrechnung für Stationäre Visite mit eigenständiger Wund- und Kompressionsbehandlung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Verknüpft den stationären Gefäß- und Wundbefund mit einer eigenständigen lokalen Behandlung und passt Kompression an Perfusion, Exsudat und Heilungsphase an. Die Behandlung umfasst visite im Krankenhaus und Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist.

Wann ist sie anwendbar?

Bei stationärer Behandlungsnotwendigkeit und tatsächlich eigenständiger Wund-/Kompressionsleistung; Visitenbefund und Maßnahme müssen über Routinepflege hinausgehen. Erforderliche Kernleistungen: Stationäre Visite mit eigenständiger Wund- und Kompressionsbehandlung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 45KernpositionVisite im Krankenhaus. Persönliche Visite durch liquidationsberechtigten Krankenhausarzt oder ständigen ärztlichen Vertreter. Keine andere Leistung des Abschnitts B daneben; die zweite Visite ist Nr. 46. Minderung nach § 6a GOÄ beachten.
GOÄ-Nr. 2006KernpositionBehandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist - auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde -. Tatsächliche Behandlung einer nicht primär heilenden, entzündeten oder eiternden Wunde. Eingeschlossene Reinigung/Nekrosenabtragung nicht nochmals als separate Operation berechnen. Wunde, Lokalisation und Maßnahmen dokumentieren; nicht jede Teilfläche eines zusammenhängenden Ulkus einzeln zählen.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativEntnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich Fixierung -. Gesonderte Abstrichentnahme zur Mikrobiologie bei eigener diagnostischer Indikation; keine Pauschale bei jedem Verbandwechsel. Entnahme aus bereits eingesandtem Material ist keine zusätzliche Abstrichentnahme durch den Einsender.
GOÄ-Nr. 204Bedingt / alternativZirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband. Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Erste tatsächlich versorgte Extremität; Seite und Verbandart dokumentieren.
GOÄ-Nr. 204Bedingt / alternativZirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband. Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Nur wenn zusätzlich auch die andere Extremität einen eigenen medizinisch indizierten Kompressionsverband erhält; andere Seite dokumentieren.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 45: Visite im Krankenhaus; Persönliche Visite durch liquidationsberechtigten Krankenhausarzt oder ständigen ärztlichen Vertreter. Keine andere Leistung des Abschnitts B daneben; die zweite Visite ist Nr. 46. Minderung nach § 6a GOÄ beachten..

GOÄ-Nummer 2006: Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist - auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde -; Tatsächliche Behandlung einer nicht primär heilenden, entzündeten oder eiternden Wunde. Eingeschlossene Reinigung/Nekrosenabtragung nicht nochmals als separate Operation berechnen. Wunde, Lokalisation und Maßnahmen dokumentieren; nicht jede Teilfläche eines zusammenhängenden Ulkus einzeln zählen..

GOÄ-Nummer 298: Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich Fixierung -; Gesonderte Abstrichentnahme zur Mikrobiologie bei eigener diagnostischer Indikation; keine Pauschale bei jedem Verbandwechsel. Entnahme aus bereits eingesandtem Material ist keine zusätzliche Abstrichentnahme durch den Einsender..

GOÄ-Nummer 204: Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband; Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Erste tatsächlich versorgte Extremität; Seite und Verbandart dokumentieren..

GOÄ-Nummer 204: Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband; Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Nur wenn zusätzlich auch die andere Extremität einen eigenen medizinisch indizierten Kompressionsverband erhält; andere Seite dokumentieren..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.