Stationäre Dauertropfinfusion über sechs Stunden

Abrechnungshinweise für Phlebologie

FachgruppePhlebologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 45 und GOÄ-Nr. 274
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 204 und GOÄ-Nr. 204
GOÄ-Abrechnung für Stationäre Dauertropfinfusion über sechs Stunden

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Verabreicht eine stationär erforderliche intravenöse Therapie über die dokumentierte Dauer und ermöglicht engmaschige Überwachung von Wirkung, Volumen und Nebenwirkungen. Die Behandlung umfasst dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer und Visite im Krankenhaus.

Wann ist sie anwendbar?

Bei konkreter stationärer Arzneimittel- oder Flüssigkeitsindikation; Präparat, Dosis, Zugang, tatsächliche Laufzeit und Überwachungsbedarf müssen nachvollziehbar sein. Erforderliche Kernleistungen: Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer und Visite im Krankenhaus; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 45KernpositionVisite im Krankenhaus. Persönliche Visite durch liquidationsberechtigten Krankenhausarzt oder ständigen ärztlichen Vertreter. Keine andere Leistung des Abschnitts B daneben; die zweite Visite ist Nr. 46. Minderung nach § 6a GOÄ beachten.
GOÄ-Nr. 274KernpositionDauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer - gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung -. Tatsächlich intravenöse Dauertropfinfusion von mehr als sechs Stunden, z. B. eine indizierte kontinuierliche Antikoagulation. Beginn/Ende und Arzneimittel dokumentieren; Infusionsplan und Bilanzierung gegebenenfalls eingeschlossen. Nicht zusätzlich 271/272 für dieselbe Infusion und keine Routineleistung bei oraler/subkutaner Therapie. Abschnitt C II und Eigenleistung beachten.
GOÄ-Nr. 204Bedingt / alternativZirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband. Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Erste tatsächlich versorgte Extremität; Seite und Verbandart dokumentieren.
GOÄ-Nr. 204Bedingt / alternativZirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband. Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Nur wenn zusätzlich auch die andere Extremität einen eigenen medizinisch indizierten Kompressionsverband erhält; andere Seite dokumentieren.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 274

Kernposition der Kombination

Mindestdauer / Zeitbezug: > 6 Stunden

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 45: Visite im Krankenhaus; Persönliche Visite durch liquidationsberechtigten Krankenhausarzt oder ständigen ärztlichen Vertreter. Keine andere Leistung des Abschnitts B daneben; die zweite Visite ist Nr. 46. Minderung nach § 6a GOÄ beachten..

GOÄ-Nummer 274: Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer - gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung -; Tatsächlich intravenöse Dauertropfinfusion von mehr als sechs Stunden, z. B. eine indizierte kontinuierliche Antikoagulation. Beginn/Ende und Arzneimittel dokumentieren; Infusionsplan und Bilanzierung gegebenenfalls eingeschlossen. Nicht zusätzlich 271/272 für dieselbe Infusion und keine Routineleistung bei oraler/subkutaner Therapie. Abschnitt C II und Eigenleistung beachten.; Zeitbezug: > 6 Stunden.

GOÄ-Nummer 204: Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband; Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Erste tatsächlich versorgte Extremität; Seite und Verbandart dokumentieren..

GOÄ-Nummer 204: Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband; Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Nur wenn zusätzlich auch die andere Extremität einen eigenen medizinisch indizierten Kompressionsverband erhält; andere Seite dokumentieren..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.