Stationäre intravenöse Behandlung über 30 Minuten
Abrechnungshinweise für Phlebologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Verabreicht eine stationär erforderliche intravenöse Therapie über die dokumentierte Dauer und ermöglicht engmaschige Überwachung von Wirkung, Volumen und Nebenwirkungen. Die Behandlung umfasst infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer und Visite im Krankenhaus.
Wann ist sie anwendbar?
Bei konkreter stationärer Arzneimittel- oder Flüssigkeitsindikation; Präparat, Dosis, Zugang, tatsächliche Laufzeit und Überwachungsbedarf müssen nachvollziehbar sein. Erforderliche Kernleistungen: Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer und Visite im Krankenhaus; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 45 | Kernposition | Visite im Krankenhaus. Persönliche Visite durch liquidationsberechtigten Krankenhausarzt oder ständigen ärztlichen Vertreter. Keine andere Leistung des Abschnitts B daneben; die zweite Visite ist Nr. 46. Minderung nach § 6a GOÄ beachten. |
| GOÄ-Nr. 272 | Kernposition | Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer. Tatsächlich medizinisch indizierte intravenöse Infusion von mehr als 30 Minuten; Beginn/Ende und Arzneimittel dokumentieren. Hier keine Dauertropfinfusion über sechs Stunden. Nicht zusätzlich 271 oder 274 für dieselbe Infusion; Punktion, Zugang und notwendige Infusionsinjektionen nicht pauschal addieren. Die Höchstzahlen und Ausschlüsse des Abschnitts C II gelten. Keine Routineleistung bei einer oral oder subkutan behandelten Thrombose. |
| GOÄ-Nr. 204 | Bedingt / alternativ | Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband. Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Erste tatsächlich versorgte Extremität; Seite und Verbandart dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 204 | Bedingt / alternativ | Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband. Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Nur wenn zusätzlich auch die andere Extremität einen eigenen medizinisch indizierten Kompressionsverband erhält; andere Seite dokumentieren. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 45: Visite im Krankenhaus; Persönliche Visite durch liquidationsberechtigten Krankenhausarzt oder ständigen ärztlichen Vertreter. Keine andere Leistung des Abschnitts B daneben; die zweite Visite ist Nr. 46. Minderung nach § 6a GOÄ beachten..
GOÄ-Nummer 272: Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer; Tatsächlich medizinisch indizierte intravenöse Infusion von mehr als 30 Minuten; Beginn/Ende und Arzneimittel dokumentieren. Hier keine Dauertropfinfusion über sechs Stunden. Nicht zusätzlich 271 oder 274 für dieselbe Infusion; Punktion, Zugang und notwendige Infusionsinjektionen nicht pauschal addieren. Die Höchstzahlen und Ausschlüsse des Abschnitts C II gelten. Keine Routineleistung bei einer oral oder subkutan behandelten Thrombose.; Zeitbezug: > 30 Minuten, in diesem Muster bis 6 Stunden.
GOÄ-Nummer 204: Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband; Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Erste tatsächlich versorgte Extremität; Seite und Verbandart dokumentieren..
GOÄ-Nummer 204: Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband; Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Nur wenn zusätzlich auch die andere Extremität einen eigenen medizinisch indizierten Kompressionsverband erhält; andere Seite dokumentieren..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
