Hausbesuch mit bedingter Gefäß-, Wund- und Kompressionsversorgung

Abrechnungshinweise für Phlebologie

FachgruppePhlebologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 50
GOÄ-Abrechnung für Hausbesuch mit bedingter Gefäß-, Wund- und Kompressionsversorgung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Beurteilt bei nicht transportfähigem Gefäßpatienten Durchblutung, Ödem und Wunde im häuslichen Umfeld und führt nur die dort tatsächlich erforderliche Wund- beziehungsweise Kompressionsmaßnahme durch. Die ärztliche Bewertung umfasst besuch.

Wann ist sie anwendbar?

Bei medizinisch notwendigem phlebologischem Hausbesuch; aktueller Gefäß- und Wundbefund, arterielle Eignung zur Kompression, verwendeter Verband und Verlauf müssen dokumentiert sein. Erforderliche Kernleistung: Besuch; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Wegegeld bzw. Reiseentschädigung nach §§ 8/9 GOÄ gesondert prüfen, keine erfundene GOÄ-Ziffer dafür.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 50KernpositionBesuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung. Medizinisch erforderlicher Besuch einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung; keine Nrn. 1 oder 5 zusätzlich. Wegegeld bzw. Reiseentschädigung nach §§ 8/9 GOÄ gesondert prüfen, keine erfundene GOÄ-Ziffer dafür.
GOÄ-Nr. 6Bedingt / alternativVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Nur bei vollständig erhobenem Gefäßstatus nach der Leistungslegende, einschließlich der vorgeschriebenen Untersuchung von Arterien und Venen. Eine isolierte Untersuchung der Venen eines Beins genügt nicht. Nicht neben Nrn. 5, 7 oder 8. Nur zusätzlich wirklich vollständiger Gefäßstatus, der über den in Nr. 50 enthaltenen symptombezogenen Untersuchungsumfang hinausgeht.
GOÄ-Nr. 2006Bedingt / alternativBehandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist - auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde -. Tatsächliche Behandlung einer nicht primär heilenden, entzündeten oder eiternden Wunde. Eingeschlossene Reinigung/Nekrosenabtragung nicht nochmals als separate Operation berechnen. Wunde, Lokalisation und Maßnahmen dokumentieren; nicht jede Teilfläche eines zusammenhängenden Ulkus einzeln zählen.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativEntnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich Fixierung -. Gesonderte Abstrichentnahme zur Mikrobiologie bei eigener diagnostischer Indikation; keine Pauschale bei jedem Verbandwechsel. Entnahme aus bereits eingesandtem Material ist keine zusätzliche Abstrichentnahme durch den Einsender.
GOÄ-Nr. 204Bedingt / alternativZirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband. Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Erste tatsächlich versorgte Extremität; Seite und Verbandart dokumentieren.
GOÄ-Nr. 204Bedingt / alternativZirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband. Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Nur wenn zusätzlich auch die andere Extremität einen eigenen medizinisch indizierten Kompressionsverband erhält; andere Seite dokumentieren.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie). Eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Eine einfache Befundmitteilung, OP-Dokumentation, standardisierter Laborbefund oder reine Überweisung genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 50: Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung; Medizinisch erforderlicher Besuch einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung; keine Nrn. 1 oder 5 zusätzlich. Wegegeld bzw. Reiseentschädigung nach §§ 8/9 GOÄ gesondert prüfen, keine erfundene GOÄ-Ziffer dafür..

GOÄ-Nummer 6: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Nur bei vollständig erhobenem Gefäßstatus nach der Leistungslegende, einschließlich der vorgeschriebenen Untersuchung von Arterien und Venen. Eine isolierte Untersuchung der Venen eines Beins genügt nicht. Nicht neben Nrn. 5, 7 oder 8. Nur zusätzlich wirklich vollständiger Gefäßstatus, der über den in Nr. 50 enthaltenen symptombezogenen Untersuchungsumfang hinausgeht..

GOÄ-Nummer 2006: Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist - auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde -; Tatsächliche Behandlung einer nicht primär heilenden, entzündeten oder eiternden Wunde. Eingeschlossene Reinigung/Nekrosenabtragung nicht nochmals als separate Operation berechnen. Wunde, Lokalisation und Maßnahmen dokumentieren; nicht jede Teilfläche eines zusammenhängenden Ulkus einzeln zählen..

GOÄ-Nummer 298: Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich Fixierung -; Gesonderte Abstrichentnahme zur Mikrobiologie bei eigener diagnostischer Indikation; keine Pauschale bei jedem Verbandwechsel. Entnahme aus bereits eingesandtem Material ist keine zusätzliche Abstrichentnahme durch den Einsender..

GOÄ-Nummer 204: Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband; Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Erste tatsächlich versorgte Extremität; Seite und Verbandart dokumentieren..

GOÄ-Nummer 204: Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband; Tatsächlich angelegter qualifizierter Kompressionsverband; kein Pflaster, einfacher Wundverband, bloßes Anziehen oder Verordnen eines Kompressionsstrumpfs. Druck und Ausdehnung nach Befund; relevante Kontraindikationen berücksichtigen. Nicht für jede Materiallage erneut berechnen. Nur wenn zusätzlich auch die andere Extremität einen eigenen medizinisch indizierten Kompressionsverband erhält; andere Seite dokumentieren..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie); Eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Eine einfache Befundmitteilung, OP-Dokumentation, standardisierter Laborbefund oder reine Überweisung genügt nicht..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.