Niedrigdosis-CT-Lungenkrebsscreening – Erstbefund

Abrechnungshinweise für Innere Medizin

FachgruppeInnere Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 5371
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5377, GOÄ-Nr. 60, GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Niedrigdosis-CT-Lungenkrebsscreening – Erstbefund

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Erfasst pulmonale Herde, lokale Ausdehnung und mögliche Metastasierung, damit Diagnosesicherung und stadiengerechte Therapie geplant werden können. Die Vorsorge umfasst niedrigdosis-Computertomographie des Thorax zur Lungenkrebsfrüherkennung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei risikobasiertem Früherkennungsanlass, suspektem Rundherd, klinischem Tumorverdacht oder zur stadien- beziehungsweise verlaufsbezogenen Bildgebung. Erforderliche Kernleistung: Niedrigdosis-Computertomographie des Thorax zur Lungenkrebsfrüherkennung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5371KernpositionNiedrigdosis-Computertomographie des Thorax zur Lungenkrebsfrüherkennung. Nur unter den Voraussetzungen der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung und der aktuellen gemeinsamen Abrechnungsempfehlung.
GOÄ-Nr. 5377Bedingt / alternativComputerassistierte Detektion beziehungsweise computergesteuerte Analyse. Nur wenn tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativÄrztliches Konsil mit Zuweiser und/oder Zweitbefunder. Nur bei erfüllter originärer Leistungslegende der Nr. 60.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung des Patienten. Nur bei tatsächlicher gesonderter Beratung.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher Bericht. Nur bei tatsächlich erstelltem ausführlichem Bericht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5371

Kernposition der Kombination

Source note: Gemeinsame Abrechnungsempfehlung von BÄK, PKV-Verband und Beihilfe, gültig ab 01.04.2026.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5371: Niedrigdosis-Computertomographie des Thorax zur Lungenkrebsfrüherkennung; Nur unter den Voraussetzungen der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung und der aktuellen gemeinsamen Abrechnungsempfehlung..

GOÄ-Nummer 5377: Computerassistierte Detektion beziehungsweise computergesteuerte Analyse; Nur wenn tatsächlich durchgeführt..

GOÄ-Nummer 60: Ärztliches Konsil mit Zuweiser und/oder Zweitbefunder; Nur bei erfüllter originärer Leistungslegende der Nr. 60..

GOÄ-Nummer 1: Beratung des Patienten; Nur bei tatsächlicher gesonderter Beratung..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher Bericht; Nur bei tatsächlich erstelltem ausführlichem Bericht..

Ähnliche Abrechnungsfälle

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.