Niedrigdosis-CT-Lungenkrebsscreening – Erstbefund
Abrechnungshinweise für Innere Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Erfasst pulmonale Herde, lokale Ausdehnung und mögliche Metastasierung, damit Diagnosesicherung und stadiengerechte Therapie geplant werden können. Die Vorsorge umfasst niedrigdosis-Computertomographie des Thorax zur Lungenkrebsfrüherkennung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei risikobasiertem Früherkennungsanlass, suspektem Rundherd, klinischem Tumorverdacht oder zur stadien- beziehungsweise verlaufsbezogenen Bildgebung. Erforderliche Kernleistung: Niedrigdosis-Computertomographie des Thorax zur Lungenkrebsfrüherkennung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5371 | Kernposition | Niedrigdosis-Computertomographie des Thorax zur Lungenkrebsfrüherkennung. Nur unter den Voraussetzungen der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung und der aktuellen gemeinsamen Abrechnungsempfehlung. |
| GOÄ-Nr. 5377 | Bedingt / alternativ | Computerassistierte Detektion beziehungsweise computergesteuerte Analyse. Nur wenn tatsächlich durchgeführt. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Ärztliches Konsil mit Zuweiser und/oder Zweitbefunder. Nur bei erfüllter originärer Leistungslegende der Nr. 60. |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung des Patienten. Nur bei tatsächlicher gesonderter Beratung. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher Bericht. Nur bei tatsächlich erstelltem ausführlichem Bericht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 5371: Niedrigdosis-Computertomographie des Thorax zur Lungenkrebsfrüherkennung; Nur unter den Voraussetzungen der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung und der aktuellen gemeinsamen Abrechnungsempfehlung..
GOÄ-Nummer 5377: Computerassistierte Detektion beziehungsweise computergesteuerte Analyse; Nur wenn tatsächlich durchgeführt..
GOÄ-Nummer 60: Ärztliches Konsil mit Zuweiser und/oder Zweitbefunder; Nur bei erfüllter originärer Leistungslegende der Nr. 60..
GOÄ-Nummer 1: Beratung des Patienten; Nur bei tatsächlicher gesonderter Beratung..
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher Bericht; Nur bei tatsächlich erstelltem ausführlichem Bericht..
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
