Rektumpolyp – Rektoskopie mit Hochfrequenzschlingenabtragung

Abrechnungshinweise für Proktologie

FachgruppeProktologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 690 und GOÄ-Nr. 696
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 11 und GOÄ-Nr. A5298
GOÄ-Abrechnung für Rektumpolyp – Rektoskopie mit Hochfrequenzschlingenabtragung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Entfernt eine umschriebene kolorektale Schleimhautläsion zur histologischen Einordnung und senkt bei adenomatösen Polypen das Progressionsrisiko. Der Eingriff umfasst rektoskopie mit Hochfrequenzschlingenabtragung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei endoskopisch identifiziertem, technisch abtragbarem Polypen; Größe, Morphologie, Blutungsrisiko und Malignitätsverdacht bestimmen Technik und Nachsorge. Erforderliche Kernleistungen: Rektoskopie mit Hochfrequenzschlingenabtragung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nur zusätzlich zu Nr. 690 bei tatsächlicher Entfernung eines oder mehrerer Polypen bzw.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher –. Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall zusammen mit Nr. 5 grundsätzlich nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben den Nrn. 6 bis 8.
GOÄ-Nr. 11Bedingt / alternativDigitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata. Nur bei tatsächlich eigenständig durchgeführter diagnostischer Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata. Nicht zusätzlich ableiten, wenn die Digitaluntersuchung bereits Bestandteil einer vollständig berechneten Leistung (z. B. Nr. 6 oder 7) oder lediglich unselbständige Teilleistung der jeweiligen Zielleistung ist.
GOÄ-Nr. 690KernpositionRektoskopie – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion
GOÄ-Nr. 696KernpositionEntfernung eines oder mehrerer Polypen oder Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge, zusätzlich zu Nr. 690. Nur zusätzlich zu Nr. 690 bei tatsächlicher Entfernung eines oder mehrerer Polypen bzw. Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge. Nr. 696 selbst ist nicht im abschließenden Katalog der ambulanten OP-Zuschläge 440 bis 445 genannt.
GOÄ-Nr. A5298Bedingt / alternativVideoendoskopie-Zuschlag bei Verwendung eines flexiblen digitalen Videoendoskops, analog Nr. 5298 GOÄ. Nur bei tatsächlicher endoskopischer Basisleistung mit flexiblem digitalem Videoendoskop anstelle eines Glasfaserendoskops; nicht für einen bloßen Kameraaufsatz. Je Sitzung nur einmal; 25 % des einfachen Gebührensatzes der jeweiligen Basisleistung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A5298

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 5298
Source note: BÄK-Abrechnungsempfehlung vom 21.08.2020.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher –; Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall zusammen mit Nr. 5 grundsätzlich nur einmal berechnungsfähig..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben den Nrn. 6 bis 8..

GOÄ-Nummer 11: Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata; Nur bei tatsächlich eigenständig durchgeführter diagnostischer Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata. Nicht zusätzlich ableiten, wenn die Digitaluntersuchung bereits Bestandteil einer vollständig berechneten Leistung (z. B. Nr. 6 oder 7) oder lediglich unselbständige Teilleistung der jeweiligen Zielleistung ist..

GOÄ-Nummer 690: Rektoskopie – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion.

GOÄ-Nummer 696: Entfernung eines oder mehrerer Polypen oder Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge, zusätzlich zu Nr. 690; Nur zusätzlich zu Nr. 690 bei tatsächlicher Entfernung eines oder mehrerer Polypen bzw. Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge. Nr. 696 selbst ist nicht im abschließenden Katalog der ambulanten OP-Zuschläge 440 bis 445 genannt..

GOÄ-Nummer A5298: Videoendoskopie-Zuschlag bei Verwendung eines flexiblen digitalen Videoendoskops, analog Nr. 5298 GOÄ; Nur bei tatsächlicher endoskopischer Basisleistung mit flexiblem digitalem Videoendoskop anstelle eines Glasfaserendoskops; nicht für einen bloßen Kameraaufsatz. Je Sitzung nur einmal; 25 % des einfachen Gebührensatzes der jeweiligen Basisleistung..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.