Partielle Koloskopie mit Hochfrequenzschlingenabtragung eines Polypen

Abrechnungshinweise für Proktologie

FachgruppeProktologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 688 und GOÄ-Nr. 695
GOÄ-Abrechnung für Partielle Koloskopie mit Hochfrequenzschlingenabtragung eines Polypen

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Entfernt eine umschriebene kolorektale Schleimhautläsion zur histologischen Einordnung und senkt bei adenomatösen Polypen das Progressionsrisiko. Der Eingriff umfasst partielle Koloskopie mit Hochfrequenzschlingenabtragung eines Polypen.

Wann ist sie anwendbar?

Bei endoskopisch identifiziertem, technisch abtragbarem Polypen; Größe, Morphologie, Blutungsrisiko und Malignitätsverdacht bestimmen Technik und Nachsorge. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Partielle Koloskopie mit Hochfrequenzschlingenabtragung eines Polypen. Grenze: Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher –. Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall zusammen mit Nr. 5 grundsätzlich nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben den Nrn. 6 bis 8.
GOÄ-Nr. 11Bedingt / alternativDigitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata. Nur bei tatsächlich eigenständig durchgeführter diagnostischer Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata. Nicht zusätzlich ableiten, wenn die Digitaluntersuchung bereits Bestandteil einer vollständig berechneten Leistung (z. B. Nr. 6 oder 7) oder lediglich unselbständige Teilleistung der jeweiligen Zielleistung ist.
GOÄ-Nr. 688KernpositionPartielle Koloskopie – gegebenenfalls einschließlich Rektoskopie, Probeexzision und/oder Probepunktion
GOÄ-Nr. 695KernpositionEntfernung eines oder mehrerer Polypen oder Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge, zusätzlich zu Nr. 688. Nur zusätzlich zu einer tatsächlich erbrachten Basisendoskopie nach Nr. 688 bzw. 689 und bei tatsächlicher Entfernung eines oder mehrerer Polypen bzw. Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge.
GOÄ-Nr. 442Bedingt / alternativZuschlag bei ambulanter Durchführung operativer Leistungen mit 250 bis 499 Punkten. Nr. 695 ist mit 400 Punkten im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII zuschlagsfähig. Nur bei ambulanter Durchführung, je Behandlungstag nur einmal und ohne stationäre Aufnahme am selben Tag wegen derselben Erkrankung.
GOÄ-Nr. A5298Bedingt / alternativVideoendoskopie-Zuschlag bei Verwendung eines flexiblen digitalen Videoendoskops, analog Nr. 5298 GOÄ. Nur bei tatsächlicher endoskopischer Basisleistung mit flexiblem digitalem Videoendoskop anstelle eines Glasfaserendoskops; nicht für einen bloßen Kameraaufsatz. Je Sitzung nur einmal; 25 % des einfachen Gebührensatzes der jeweiligen Basisleistung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A5298

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 5298
Source note: BÄK-Abrechnungsempfehlung vom 21.08.2020.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher –; Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall zusammen mit Nr. 5 grundsätzlich nur einmal berechnungsfähig..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben den Nrn. 6 bis 8..

GOÄ-Nummer 11: Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata; Nur bei tatsächlich eigenständig durchgeführter diagnostischer Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata. Nicht zusätzlich ableiten, wenn die Digitaluntersuchung bereits Bestandteil einer vollständig berechneten Leistung (z. B. Nr. 6 oder 7) oder lediglich unselbständige Teilleistung der jeweiligen Zielleistung ist..

GOÄ-Nummer 688: Partielle Koloskopie – gegebenenfalls einschließlich Rektoskopie, Probeexzision und/oder Probepunktion.

GOÄ-Nummer 695: Entfernung eines oder mehrerer Polypen oder Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge, zusätzlich zu Nr. 688; Nur zusätzlich zu einer tatsächlich erbrachten Basisendoskopie nach Nr. 688 bzw. 689 und bei tatsächlicher Entfernung eines oder mehrerer Polypen bzw. Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge..

GOÄ-Nummer 442: Zuschlag bei ambulanter Durchführung operativer Leistungen mit 250 bis 499 Punkten; Nr. 695 ist mit 400 Punkten im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII zuschlagsfähig. Nur bei ambulanter Durchführung, je Behandlungstag nur einmal und ohne stationäre Aufnahme am selben Tag wegen derselben Erkrankung..

GOÄ-Nummer A5298: Videoendoskopie-Zuschlag bei Verwendung eines flexiblen digitalen Videoendoskops, analog Nr. 5298 GOÄ; Nur bei tatsächlicher endoskopischer Basisleistung mit flexiblem digitalem Videoendoskop anstelle eines Glasfaserendoskops; nicht für einen bloßen Kameraaufsatz. Je Sitzung nur einmal; 25 % des einfachen Gebührensatzes der jeweiligen Basisleistung..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.