Neurologische Reha – Aphasie-/Apraxiediagnostik und intensive zentrale Sprachtherapie

Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

FachgruppeRehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 830 und GOÄ-Nr. 726
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1555 und GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Neurologische Reha – Aphasie-/Apraxiediagnostik und intensive zentrale Sprachtherapie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Bündelt motorische, sensible, sprachliche und alltagspraktische Rehabilitation nach zentraler Hirnschädigung, um Selbstständigkeit und Teilhabe zurückzugewinnen. Die Abklärung umfasst aphasie-/Apraxiediagnostik und intensive zentrale Sprachtherapie.

Wann ist sie anwendbar?

Nach Schlaganfall oder anderer erworbener Hirnschädigung bei fortbestehendem, trainierbarem Funktionsdefizit; Therapieziele richten sich nach Befund, Belastbarkeit und Alltagsrelevanz. Erforderliche Kernleistungen: Aphasie-/Apraxiediagnostik und intensive zentrale Sprachtherapie; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 830KernpositionEingehende Prüfung auf Aphasie, Apraxie, Alexie, Agraphie, Agnosie und Körperschemastörungen. Nicht zusätzlich zu Nr. 800.
GOÄ-Nr. 1555Bedingt / alternativUntersuchung der Sprache nach standardisierten Verfahren. Nicht neben Nr. 715 oder 717.
GOÄ-Nr. 726KernpositionSystematische sensomotorische Behandlung zentralbedingter Sprachstörungen, mindestens 45 Minuten. Schließt Nr. 719, 849, 1559 und 1560 aus.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 830: Eingehende Prüfung auf Aphasie, Apraxie, Alexie, Agraphie, Agnosie und Körperschemastörungen; Nicht zusätzlich zu Nr. 800..

GOÄ-Nummer 1555: Untersuchung der Sprache nach standardisierten Verfahren; Nicht neben Nr. 715 oder 717..

GOÄ-Nummer 726: Systematische sensomotorische Behandlung zentralbedingter Sprachstörungen, mindestens 45 Minuten; Schließt Nr. 719, 849, 1559 und 1560 aus..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.