Schlaganfall-/ZNS-Reha – intensive sensomotorische Behandlung

Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

AbrechnungsfallSchlaganfall-/ZNS-Reha – intensive sensomotorische Behandlung mit zentraler Sprachtherapie
FachgruppeRehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 725
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 830, GOÄ-Nr. 726 und GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Schlaganfall-/ZNS-Reha – intensive sensomotorische Behandlung mit zentraler Sprachtherapie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Bündelt motorische, sensible, sprachliche und alltagspraktische Rehabilitation nach zentraler Hirnschädigung, um Selbstständigkeit und Teilhabe zurückzugewinnen. Die Behandlung umfasst intensive sensomotorische Behandlung mit zentraler Sprachtherapie.

Wann ist sie anwendbar?

Nach Schlaganfall oder anderer erworbener Hirnschädigung bei fortbestehendem, trainierbarem Funktionsdefizit; Therapieziele richten sich nach Befund, Belastbarkeit und Alltagsrelevanz. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Intensive sensomotorische Behandlung mit zentraler Sprachtherapie.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 830Bedingt / alternativEingehende Prüfung auf Aphasie, Apraxie, Alexie, Agraphie, Agnosie und Körperschemastörungen. Nicht zusätzlich zu Nr. 800.
GOÄ-Nr. 725KernpositionSystematische sensomotorische Entwicklungs- und Übungsbehandlung von Ausfallerscheinungen am Zentralnervensystem, mindestens 45 Minuten. Schließt insbesondere Nrn. 505 bis 527, 535 bis 555, 719, 806, 846, 847, 849, 1559 und 1560 aus.
GOÄ-Nr. 726Bedingt / alternativSystematische sensomotorische Behandlung zentralbedingter Sprachstörungen, mindestens 45 Minuten. Neben Nr. 725 am selben Tag nur bei zeitlich getrennten Behandlungen von jeweils mindestens 45 Minuten; schließt u. a. 719, 849, 1559, 1560 aus.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 830: Eingehende Prüfung auf Aphasie, Apraxie, Alexie, Agraphie, Agnosie und Körperschemastörungen; Nicht zusätzlich zu Nr. 800..

GOÄ-Nummer 725: Systematische sensomotorische Entwicklungs- und Übungsbehandlung von Ausfallerscheinungen am Zentralnervensystem, mindestens 45 Minuten; Schließt insbesondere Nrn. 505 bis 527, 535 bis 555, 719, 806, 846, 847, 849, 1559 und 1560 aus..

GOÄ-Nummer 726: Systematische sensomotorische Behandlung zentralbedingter Sprachstörungen, mindestens 45 Minuten; Neben Nr. 725 am selben Tag nur bei zeitlich getrennten Behandlungen von jeweils mindestens 45 Minuten; schließt u. a. 719, 849, 1559, 1560 aus..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.