Schlaganfall-/ZNS-Reha – intensive sensomotorische Behandlung
Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Bündelt motorische, sensible, sprachliche und alltagspraktische Rehabilitation nach zentraler Hirnschädigung, um Selbstständigkeit und Teilhabe zurückzugewinnen. Die Behandlung umfasst intensive sensomotorische Behandlung mit zentraler Sprachtherapie.
Wann ist sie anwendbar?
Nach Schlaganfall oder anderer erworbener Hirnschädigung bei fortbestehendem, trainierbarem Funktionsdefizit; Therapieziele richten sich nach Befund, Belastbarkeit und Alltagsrelevanz. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Intensive sensomotorische Behandlung mit zentraler Sprachtherapie.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 830 | Bedingt / alternativ | Eingehende Prüfung auf Aphasie, Apraxie, Alexie, Agraphie, Agnosie und Körperschemastörungen. Nicht zusätzlich zu Nr. 800. |
| GOÄ-Nr. 725 | Kernposition | Systematische sensomotorische Entwicklungs- und Übungsbehandlung von Ausfallerscheinungen am Zentralnervensystem, mindestens 45 Minuten. Schließt insbesondere Nrn. 505 bis 527, 535 bis 555, 719, 806, 846, 847, 849, 1559 und 1560 aus. |
| GOÄ-Nr. 726 | Bedingt / alternativ | Systematische sensomotorische Behandlung zentralbedingter Sprachstörungen, mindestens 45 Minuten. Neben Nr. 725 am selben Tag nur bei zeitlich getrennten Behandlungen von jeweils mindestens 45 Minuten; schließt u. a. 719, 849, 1559, 1560 aus. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 830: Eingehende Prüfung auf Aphasie, Apraxie, Alexie, Agraphie, Agnosie und Körperschemastörungen; Nicht zusätzlich zu Nr. 800..
GOÄ-Nummer 725: Systematische sensomotorische Entwicklungs- und Übungsbehandlung von Ausfallerscheinungen am Zentralnervensystem, mindestens 45 Minuten; Schließt insbesondere Nrn. 505 bis 527, 535 bis 555, 719, 806, 846, 847, 849, 1559 und 1560 aus..
GOÄ-Nummer 726: Systematische sensomotorische Behandlung zentralbedingter Sprachstörungen, mindestens 45 Minuten; Neben Nr. 725 am selben Tag nur bei zeitlich getrennten Behandlungen von jeweils mindestens 45 Minuten; schließt u. a. 719, 849, 1559, 1560 aus..
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
