Schmerz-/Reha-Behandlung – transkutane elektrische Nervenstimulation (TENS)
Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Moduliert einen lokalisierten muskuloskelettalen Schmerz durch mechanische beziehungsweise elektrische Reize und ergänzt aktive Funktionsbehandlung. Die Behandlung umfasst reizstrombehandlung (niederfrequente Ströme), auch TENS.
Wann ist sie anwendbar?
Bei klarer Zielstruktur und dokumentiertem konservativem Behandlungskonzept; Kontraindikationen, behandelte Region, Dosis und funktionelles Therapieziel sind festzuhalten. Erforderliche Kernleistung: Reizstrombehandlung (niederfrequente Ströme), auch TENS; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: TENS wird originär mit Nr. 551 abgebildet.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher –. Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane beziehungsweise eines anderen in Nr. 7 genannten Organsystems. Nur bei vollständigem Leistungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 551 | Kernposition | Reizstrombehandlung (niederfrequente Ströme), auch TENS. TENS wird originär mit Nr. 551 abgebildet. Bei gleichzeitiger Behandlung desselben Körperteils neben Nr. 535, 536, 538, 539, 548, 549, 552 oder 747 ist nur die höherbewertete Leistung berechnungsfähig. Die eigenständige Heimanwendung durch den Patienten ist nicht nach Nr. 551 berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher –; Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen..
GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane beziehungsweise eines anderen in Nr. 7 genannten Organsystems; Nur bei vollständigem Leistungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8..
GOÄ-Nummer 551: Reizstrombehandlung (niederfrequente Ströme), auch TENS; TENS wird originär mit Nr. 551 abgebildet. Bei gleichzeitiger Behandlung desselben Körperteils neben Nr. 535, 536, 538, 539, 548, 549, 552 oder 747 ist nur die höherbewertete Leistung berechnungsfähig. Die eigenständige Heimanwendung durch den Patienten ist nicht nach Nr. 551 berechnungsfähig..
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
